Dies ist eine Diskussion zu Großer Discounter Zahlt nicht innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Großer Discounter Zahlt nicht Gibt es eine Art Blitz Antrag oder Ähnliches welches x beantragen kann, da seine Existenz mehr als Bedroht ist? Leider gibt der Discounter auch keine Rückmeldung warum nicht bezahlt wird. Versuche der Telefonate und Anschreiben halfen x nicht weiter, da angeblich immer jemand anders diesen Fall bearbeitet und dieser dann nie im Hause ist. Würde mich über kurzfristige Antworten sehr freuen |
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht Zitat:
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht |
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht das wäre ein klassischer fall für einen mahnbescheid. so einen mahnbescheid kann man mit oder ohne rechtsanwältin beantragen. mit kann man nichts falsch machen, die kosten der anwältin muss der schuldner tragen (außer, er wäre über kurz oder lang insolvent - was hört man denn von anderen zulieferern?). also bei ner pleite bleibt der handwerker auf den anwaltskosten dann auch sitzen.... wenn man es ohne anwältin machen will, kann man son mahnbescheid auch online ausfüllen. mal nach "mahnbeschei online googlen". wenn man ein bisschen sich da umschaut kann man eher wenig falsch machen. wenn der schuldner dann nicht innerhalb 2 wochen widerspricht (was er bei ner berechtigten forderung wohl kaum machen wird), muss er entweder direkt zahlen oder man kann die gerichtsvollzieherin hinschicken. ich würde also mich ganz schnell um den mahnbescheid kümmern. das geht allerdings auch alles nicht von heut auf morgen. bis das ding dann zugestellt wird, gehen nochmal so 2 bis 4 wochen ins land. |
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht Wenn es schnell gehen soll, wäre eine gerichtliche Mahnung der falsche Weg. Wenn die Schuldner einfach das Kästchen mit Wiederruf ankreuzen und fristgerecht zurückschicken, dann geht es anschliesend den normalen Klageweg. Man verliert also Zeit. Wenn es sehr schnell gehen soll, dann bleibt nur die Urkundenklage (nach § 595 ZPO). Allerdings wird ein derartiges Vorgehen von den meisten Rechtsanwälte gemieden, da sich nur die wenigsten damit auskennen. |
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht Zitat:
ich meine allerdings, dass ein großer discounter, einem mahnbescheid augrund berechtigter forderung nicht widersprechen wird. das wäre dann schon seeeehr misteriös. ich kenne es so, wenn man grad bisschen klamm is, schiebt man rechnungen. und die leute, die still halten, warten am längsten, wenn aber ein mahnbescheid ins haus schneit, wird gezahlt. man läd sich doch wegen einer berechtigten forderung keine klage an den hals... daher würde ich das anleiern oder ne rechtsanwältin beauftragen. |
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht Kann ich diese Klage selber Stellen oder müsste ich mir einen Anwalt suchen der sich damit auskennt ? Aber recht herzlichen Dank für diesen Tip |
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht Zitat:
Eine andere Möglichkeit wäre, wenn der Sachbearbeiter einfach nur keine Lust hat zu arbeiten (erlebt man auch bei großen Firmen, diese Leute bleiben natürlich nicht lange). Dann ist es sinnvoller gleich zu klagen. Zitat:
Allerdings habe ich diesen Eindruck gewonnen. Könnte aber auch damit zusammenhängen, dass die Rechtsanwälte 2 Termie wahrnehmen müssen. Zitat:
Mit der ZPO kennen sich im allgemeinen nur die Juristen aus, aber nicht die Laien. Deshalb gehe auch ich immer schön brav zum Anwalt. Außerdem sind die Anwälte billiger als Handwerker (solange es nicht um sehr große Summen geht). |
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht Nun, es gibt noch eine dritte Möglichkeit, je nachdem, was der Handwerker gemacht hat. Wenn der Handwerker Geräte und Anlagen montiert hat, besteht i.d.R. ein Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Zahlung. Wenn der Handwerker z.B. eine Klimaanlage montiert hat, kann er hingehen, und die wieder abbauen. Wenn der Discounter das nicht will, kann er sicher schnell zahlen. Je nachdem, wie clever der Handwerker ist, hat er den Eigentumsvorbehalt mit einer rechtsmittelfreien Rückholklausel in seinem Vertrag stehen. |
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| AW: Großer Discounter Zahlt nicht Zitat:
Eigentumsvorbehalt bedeutet nur, dass man im Fall einer Insolvenz aus der Vermögensmasse bezahlt wird, bevor der Rest aufgeteilt wird. Bei einer Klimaanlage die fest eingebaut wird, geht das schon mal gar nicht. Die Klimaanlage wird somit Teil vom Gebäude. Hier hilft nur der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Wenn man einfach das Teil abbaut, macht man sich sogar strafbar (Diebstahl). |
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