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Grenze zu Schwarzarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Grenze zu Schwarzarbeit innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 09:57
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Grenze zu Schwarzarbeit

Folgender fiktiver Fall:

- P ist Gewerbetreibender und betreibt ein Online-Portal zur Vermittlung von Dienstleistungen
- Anbieter A ist hier aktiv, betreibt jedoch kein Gewerbe
- Dienstleistngsempfänger E ist hier ebenfalls aktiv. Auch er betreibt kein Gewerbe
- A bietet E regelmäßig telefonische Beratungsleistungen an
- Die Kosten für die Beratungsleistungen werden von P erfasst und von E an P überwiesen.
- Anschließend wird ein großteil des Betrages von P an A weitergeleitet (überwiesen).
- J ist Privatperson und Jura-Student und ein Freund des A. J hat von der Einkommensquelle des A erfahren und plant den E in Rechtsfragen unverbindlich am Telefon zu beraten.

A ist sich nicht sicher, ob er rechtlich auf der Sicheren Seite ist und fragt sich in welchem Umfang er sich durch diese Tätigkeit bereichern darf ohne Gewerbe anmelden zu müssen.

P hat Angst, dass er Probleme mit dem Gesetz bekommt, weil er das verhalten von A duldet.

E vermutet, dass er rechtliche Probleme kriegen könnte, da er in Schwarzarbeit involviert sein könnte.

J fragt sich, ob er E rechtlich, unterbindlich am Telefon beraten darf

Wie ist die Rechtslage?

Geändert von Ulf Mueller (11.10.2011 um 10:15 Uhr). Grund: Unvollständig
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 15:57
V.I.P.
 
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AW: Grenze zu Schwarzarbeit

Zum Glück,
dass es in diesem fiktiven Fall nur
P,A,E,und J gibt;
und nicht noch X,Y und Z.

Morgen und übemorgen habe ich übrigens frei.
Besteht also noch Hoffnung in absehbarer zeit.

Wenn J Jurastudent ist,
müßte er allerdings wissen, dass eine ausführliche Rechtsberatung
im Einzelfall in der Regel nicht zulässig ist,
und den RA vorbehalten ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 16:35
V.I.P.
 
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AW: Grenze zu Schwarzarbeit

Und hoffentlich meldet sich Tom Rowher nicht;
dann wird der fall in der Regel noch undurchsichtiger.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 16:47
V.I.P.
 
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AW: Grenze zu Schwarzarbeit

Zitat:
- Anbieter A ist hier aktiv, betreibt jedoch kein Gewerbe
- Dienstleistngsempfänger E ist hier ebenfalls aktiv. Auch er betreibt kein Gewerbe
Also,
so kommt man schon mal überhaupt nicht weiter;
es kommt nicht drauf, was A und E nicht machen,
sondern was A und E genau machen:
Ob sie dafür einen Gewerbetrieb angemeldet haben
oder nicht,
ist für die schuldrechtlichen bzw. vertragsrechtlichen
Rechte und Pflichten wahrscheinlich eh nicht relevant.
.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 16:30
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AW: Grenze zu Schwarzarbeit

Vielen Dank für die Antwort.

Wäre super wenn du den Informationsbedarf konkretisieren würdest.
Geht's um die Häufigkeit, Dauer, Inhalte der Telefonate? Oder darum, ob Sie Studieren, Arbeiten...?

LG
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  #6 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 17:04
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AW: Grenze zu Schwarzarbeit

Insgesamt gesehen,
wäre es natürlich hilfreich,
man würde die einzelnen Tätigkeiten etwas genauer
beschreiben:

- welche Dienstleistungen werden von P vermittelt?
- wenn A kein Gewerbe betreibt, so müßte er Freiberufler sein
mit den Beratungsleistungen?
Sind die Beratungsleistungen so ungewönlich,
dass man das Kind nicht beim Namen nennen möchte?

welche Dienstleistungen werden von E empfangen?
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  #7 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 17:54
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AW: Grenze zu Schwarzarbeit

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

P betreibt eine Plattform zur Vermittlung von -jeder- Art von telefonischen Beratungsleistung.
A ist Privatperson und berät E in technischen Computer-Fragen. Er hat bzgl. der Beratungstätigkeit nichts in die Wege geleitet. Er geht davon aus, dass er deshalb Freiberufler ist. Er ist unsicher wieviel und wie Häufig er diese Tätigkeit ausüben darf um unter "jeder" für ihn gefährlich werden könnenden Schwelle zu bleiben, bei Überschreiten jener er zusätzlichen Pflichten (Anmeldung der Tätigkeit...) unterliegen würde.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 18:48
V.I.P.
 
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AW: Grenze zu Schwarzarbeit

Zitat:
"P betreibt eine Plattform zur Vermittlung von -jeder- Art von telefonischen Beratungsleistung"

"P hat Angst, dass er Probleme mit dem Gesetz bekommt, weil er das verhalten von A duldet."

Das ist jetzt das Problem von P, wenn er einen solchen
umfangreichnen Service anbietet,
wie er sich da rechtlich absichern kann,
und haftungsprobleme ausschließen kann.

Da würde ich eventuell einen Einzelthread aufmachen
im Internet Recht.


Zitat:
A ist Privatperson und berät E in technischen Computer-Fragen. Er hat bzgl. der Beratungstätigkeit nichts in die Wege geleitet. Er geht davon aus, dass er deshalb Freiberufler ist. Er ist unsicher wieviel und wie Häufig er diese Tätigkeit ausüben darf um unter "jeder" für ihn gefährlich werden könnenden Schwelle zu bleiben, bei Überschreiten jener er zusätzlichen Pflichten (Anmeldung der Tätigkeit...) unterliegen würde. ]
M.E. wäre das eine gewerbliche uund keine freiberufliche Tätigkeit.

Eine grenze, ab wann man sowas anmelden muss, gibts nicht.
Entscheidend ist die planmäßige Tätigkeit mit
Gewinnerzielungsabsicht.

Kann man auch noch mal einen Einzelthread zu los machen,
eventuell auch besser im Internet Recht.


Zitat:
J fragt sich, ob er E rechtlich, unterbindlich am Telefon beraten darf
Vielleicht auch noch mal einen Einzeltread aufmachen.

Also, wie gesagt
Einzelthread aufmachen ist m.E. besser,
weil das ganze sonst überfordert,
insbesondere natürlich auch den Anfragenden.
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