Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer

Dies ist eine Diskussion zu Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 10:12
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer

Hallo,
mal angenommen ein Kleinunternehmen im Bereich der Textilveredelung bleibt jährlich unter der Umsatzbemessungsgrenze von 17.500 Euro. Muß und darf also keine Umsatzsteuer ausweisen.
Parallel ist der Gründer und Einzelunternehmer des Kleinunternehmens im Besitz eines Waldgrundstücks und hat von einem Forstunternehmen für Holzeinschlag 9000€ inkl. 19% Mwst erhalten.
Muß der Kleinunternhemer das Forstunternehmen bitten den Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer zu überweisen? Oder werden diese Einnahmen separat betrachtet.
Vielleicht kennt sich hier jemand aus?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 10:31
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.040
Blog-Einträge: 1
96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)  
AW: Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer

Grundsätzlich sind die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb und aus der Forstwirtschaft getrennt zu betrachten.

Hat der Waldbeseitzer dem Unternehmen denn eine Rechnung ausgestellt?

Die 19% Umsatzsteuer kann ich nicht nachvollziehen. Bei forstwirtschaftlichen Erzeugnissen fällt ein Steuersatz von 5,5% oder 10,7% an.

Die Frage ist jedoch, welche Intention bzw. Stellung der Waldbesitzer hat. Handelt er als Unternehmer? Ansonsten muss er überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen.
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 11:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sinicole hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer

Halli Glocki - vielen Dank für die rasche Antwort.

- Der Waldbesitzer hat keine Rechnung gestellt, sondern die Dienstleistung nach einem Angebot in Auftrag gegeben. Der Erlös durch den Holzverkauf hat die Kosten für die Durchforstung übertroffen.

- Der Steuersatz lag natürlich bei 5,5%. Ein Irrtum meinerseit.

- Der Waldbesitzer handelte nicht als Unternehmer, sondern als Privatperson.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 11:58
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer

Zitat:
Zitat von Sinicole Beitrag anzeigen
Hallo,
mal angenommen ein Kleinunternehmen im Bereich der Textilveredelung bleibt jährlich unter der Umsatzbemessungsgrenze von 17.500 Euro. Muß und darf also keine Umsatzsteuer ausweisen.
Darf schon. Und muß nur dann nicht, wenn nach §19 UStG auf die "Kleinunternehmerregelung" und damit Umsatzsteuerbefreiung optiert wurde.

Zitat:
Parallel ist der Gründer und Einzelunternehmer des Kleinunternehmens im Besitz eines Waldgrundstücks und hat von einem Forstunternehmen für Holzeinschlag 9000€ inkl. 19% Mwst erhalten.
Das Forstunternehmen darf dem Waldbesitzer überhaupt nur dann Umsatzsteuer ("Mehrwertsteuer" gibt's seit über 30 Jahren nicht mehr) auf den Rechnungsbetrag zahlen, wenn dieser umsatzsteuerpflichtig ist.

Entweder stellt der Waldbesitzer eine Rechnung über 9000 Euro inkl. 19% USt, wobei diese dann ausgewiesen werden muß, und gibt auf der Rechnung die Umsatzsteuernummer an - dann überweist das Forstunternehmen das so.

Oder das Forstunternehmen stellt sich einen "Eigenbeleg" aus (weil der Waldbesitzer gar nicht genau weiß, wieviel ihm zusteht), dann muß dieser ohne USt sein, es sei denn, der Zahlungsempfänger hätte dem Rechnungssteller durch Vorlage seiner USt-Nummer nachgewiesen, daß er USt-pflichtig ist.

So wie das Forstunternehmen es hier handhabt, bekommt es Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung.
Zitat:
Muß der Kleinunternhemer das Forstunternehmen bitten den Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer zu überweisen?
Der Kleinunternehmer sollte das Forstunternehmen darauf hinweisen, daß er nicht USt-pflichtig ist.

Davon abgesehen: meines Wissens muß zu unrecht kassierte Umsatzsteuer abgeführt werden, wenn die Rechnung also nicht korrigiert wird, muß der Waldbesitzer die 19% USt ans Finanzamt abführen.

Zitat:
Oder werden diese Einnahmen separat betrachtet.
Wenn es zwei getrennte selbständige Tätigkeiten sind, wird es zunächst mal separat betrachtet, das hat aber mit der USt nichts zu tun.

(Das Ganze meinetwegen auch mit anderen USt-Sätzen, das ändert nichts an der Sache an sich.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 21:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer

Die Einnahmen aus dem Forst sind hier als rein privat zu betrachten.
Das bedeutet, dass das bei der Einkommensteuer angegeben werden muss.
Aber es hat rein gar nichts mit der Ustg zu tun.
Man muss keine Umsatzsteuer abführen, kann aber auch nicht die
Vorsteuer verrechnen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kleinunternhemen, mehrwertssteuer, umsatzsteuer

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewinne wiederverkaufen? Kaufrecht / Leasingrecht 20.05.2010 14:36
Outsorcing trotz Gewinne Arbeitsrecht 28.01.2010 19:21
Glücksspiel - Verfall der Gewinne Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.09.2009 16:53
Handyverträge inkl. Multimediapaket inkl.Betrug Verbraucherrecht 25.03.2009 23:45
Versandkosten inkl. Mehrwertsteuer? Steuerrecht 03.04.2008 15:56





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN