Dies ist eine Diskussion zu Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer mal angenommen ein Kleinunternehmen im Bereich der Textilveredelung bleibt jährlich unter der Umsatzbemessungsgrenze von 17.500 Euro. Muß und darf also keine Umsatzsteuer ausweisen. Parallel ist der Gründer und Einzelunternehmer des Kleinunternehmens im Besitz eines Waldgrundstücks und hat von einem Forstunternehmen für Holzeinschlag 9000€ inkl. 19% Mwst erhalten. Muß der Kleinunternhemer das Forstunternehmen bitten den Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer zu überweisen? Oder werden diese Einnahmen separat betrachtet. Vielleicht kennt sich hier jemand aus? |
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| AW: Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer Grundsätzlich sind die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb und aus der Forstwirtschaft getrennt zu betrachten. Hat der Waldbeseitzer dem Unternehmen denn eine Rechnung ausgestellt? Die 19% Umsatzsteuer kann ich nicht nachvollziehen. Bei forstwirtschaftlichen Erzeugnissen fällt ein Steuersatz von 5,5% oder 10,7% an. Die Frage ist jedoch, welche Intention bzw. Stellung der Waldbesitzer hat. Handelt er als Unternehmer? Ansonsten muss er überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer Halli Glocki - vielen Dank für die rasche Antwort. - Der Waldbesitzer hat keine Rechnung gestellt, sondern die Dienstleistung nach einem Angebot in Auftrag gegeben. Der Erlös durch den Holzverkauf hat die Kosten für die Durchforstung übertroffen. - Der Steuersatz lag natürlich bei 5,5%. Ein Irrtum meinerseit. - Der Waldbesitzer handelte nicht als Unternehmer, sondern als Privatperson. |
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| AW: Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer Zitat:
Zitat:
Entweder stellt der Waldbesitzer eine Rechnung über 9000 Euro inkl. 19% USt, wobei diese dann ausgewiesen werden muß, und gibt auf der Rechnung die Umsatzsteuernummer an - dann überweist das Forstunternehmen das so. Oder das Forstunternehmen stellt sich einen "Eigenbeleg" aus (weil der Waldbesitzer gar nicht genau weiß, wieviel ihm zusteht), dann muß dieser ohne USt sein, es sei denn, der Zahlungsempfänger hätte dem Rechnungssteller durch Vorlage seiner USt-Nummer nachgewiesen, daß er USt-pflichtig ist. So wie das Forstunternehmen es hier handhabt, bekommt es Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung. Zitat:
Davon abgesehen: meines Wissens muß zu unrecht kassierte Umsatzsteuer abgeführt werden, wenn die Rechnung also nicht korrigiert wird, muß der Waldbesitzer die 19% USt ans Finanzamt abführen. Zitat:
(Das Ganze meinetwegen auch mit anderen USt-Sätzen, das ändert nichts an der Sache an sich.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewinne inkl. Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer Die Einnahmen aus dem Forst sind hier als rein privat zu betrachten. Das bedeutet, dass das bei der Einkommensteuer angegeben werden muss. Aber es hat rein gar nichts mit der Ustg zu tun. Man muss keine Umsatzsteuer abführen, kann aber auch nicht die Vorsteuer verrechnen. |
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| kleinunternhemen, mehrwertssteuer, umsatzsteuer |
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