Dies ist eine Diskussion zu Gewerblicher Verkäufer ja oder nein? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerblicher Verkäufer ja oder nein? folgender Fall: Hintergrund Die Mutter von Person A ist 2005 verstorben. Mittlerweile möchten Person A und der Vater sich von den alten Sachen trennen, da diese mit Erinnerungen zusammenhängen. Weiterhin hat die Mutter von Person A viele Klamotten für ihn gekauft, die er nun nicht mehr anziehen möchte, da das komisch für ihn ist. Die meiste Bekleidung konnte er aufgrund von Gewichtszunahme erst gar nicht anziehen, diese blieb ungetragen im Schrank hängen, manches fast über 10 Jahre.Nun da er diese tragen könnte, möchte er aus o.g. Gründen nicht mehr. Eigentliches Thema: Person A hat daher bei einen Shop bei einem Online-Auktionshaus eröffnet, um die Sachen loszuwerden. Das Geld soll überwiegend auf einem Konto gesammelt und dann irgendwo (Waisenhaus o.a.) abgegeben werden. Altkleider oder Rotes Kreuz kamen nicht in Frage, weil die nur dran verdienen. Nun hat Person A von einem Mitglied des Auktionshauses die unten am Textende reinkopierte Nachricht erhalten. Das Mitglied gibt u.a. an, Mitbewerber zu sein, hat aber nur eine Bewertung und keinen Shop. Frage 1: Ist dieses Mitglied berechtigt, diese Nachricht zu senden, da selbst kein gewerblicher Verkäufer? Frage 2: Person A sieht ein, dass man gewisse Regeln einhalten muss. Er kann sich aber seiner Meinung nach nicht als gewerblicher Verkäufer anmelden, weil er nur Sachen aus dem Privatbesitz und auch nur einmal verkaufen will. Die Einnahmen übersteigen monatl. keine 100 Euro. Der Shop wird weder neben- noch hauptberuflich betrieben. Die Artikelbeschreibung enthält hautsächlich den Vermerk "Neuware", was evtl. problematisch ist, aber aufgrund der o.g. Tatsachen nun mal so ist. Auf der Startseite wird darauf hingewiesen, dass es kein gewerblicher Verkauf ist. Eine Infoseite ist in Arbeit. Ist Person A gewerblicher Verkäufer oder nicht? Er weiss nicht , wie er sich gegenüber der Schreiberin der Nachricht verhalten soll, weil er nicht weiss ob er im Recht oder Unrecht ist. Lieben Gruss Lurchi Folgende Email hat Person A erhalten (Namen sind herausgelassen): Frage von XXXXXXX Mitglied seit: XXXXXXXX Ort: Deutschland Artikel: Sportliche Sommerbluse~NEUWARE!!!!!! Artikelnummer XXXXXXXXXXX)Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war. Wir sind ein direkter Mitbewerber und weisen Sie hiermit darauf hin,dass Ihre Angebotsbeschreibungen bei eBay nicht gesetzeskonform(Fernabsatzgesetz: Widerrufsrecht,Impressum,etc),bzw. wettbewerbswidrig sind.Da Sie offensichtlich gewerblich handeln müssen Widerrufsrecht gemäß Fernabsatz-Gesetz,Impressum,Umsatzsteuer-ID, etc. in jedem Angebot angegeben sein.Wir bitten Sie daher,Ihre Beschreibungen innerhalb von 3 Tagen auf den korrekten Stand zu bringen oder diese zu beenden.Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen,sehen wir uns gezwungen eine Abmahnung durch die WBZ (Wettbewerbszentrale) zu veranlassen (Kosten:ca.EUR 189,00),da Sie aufgrund der fehlenden Angaben einen gesetzeswidrigen Wettbewerbsvorteil erlangen.Außerdem behalten wir uns weitere Schritte (Abmahnung über Rechtsanwalt, etc.) vor. Wir hätten Sie auch direkt ohne Vorwarnung abmahnen lassen können,also betrachten Sie diese Mail als gut gemeinten Hinweis und ändern Sie Ihre Angebote entsprechend. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Gewerblicher Verkäufer ja oder nein? Es geht noch weiter. Heute hat Person A eine weitere Nachricht erhalten, obwohl die gesetzte Frist von drei Tagen noch nicht vorüber war. ( Frage ist, ob die Person berechtigt ist, überhaupt eine Frist zu setzen). Person A hat als Antwort auf die erste Nachricht nach dem Shop des Mitglieds gefragt ( Hat nähmlich keinen). Heute schreibt das Mitglied ein "Mitbewerber" liest mit , komischerweise war sie in ihrer ersten Nachricht selbst der "Mitbewerber". Wie soll Person A reagieren? |
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| AW: Gewerblicher Verkäufer ja oder nein? Habe vergessen den Text der Mail zu kopieren. Hier ist er: Hallo XXXXX ich habe Sie höflich darauf hingewiesen, dass wenn Sie in der Regel über 200Artikel einstellen, dass das nicht mehr ein Privatverkauf ist, da Sie unter anderem auch Neuware verkaufen. Siehe ihre eigene Shopbeschreibung und nun ein Zitat aus dem XXXXXX Forum von mir zu Ihrem Shop und Ihrer Erklärung: Komisch ist nur dass eine Bekannte Konfektionsgröße 36-46 hat. siehe XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Na ja, ich habe meine Pflicht und Schuldigkeit getan. Ich hoffe er hat genug auf der hohen Kante, um die Abmahnung, die garantiert von einem Mitbewerber, der das hier fleißig mitließt, zu bezahlen Schauen Sie mal in Ihrem eingenem Threat nach den Sie eröffnet haben, dort können wir diese Diskussion gerne weiterführen. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Gewerblicher Verkäufer ja oder nein? Vielleicht hilft's konkrete Schwellenwerte ab wann gewerblich gibt's leider nicht http://www.akademie.de/private-finan...ch.html?page=3 |
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