Dies ist eine Diskussion zu Gewerbescheinanmeldung bei Hartz IV innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerbescheinanmeldung bei Hartz IV |
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| AW: Gewerbescheinanmeldung bei Hartz IV Die Fragen der Steuern ist vergleichsweise einfach, gemessen an den Schwierigkeiten, der ArGe oder dem Sozialamt ein nebenbei ausgeübtes Gewerbe zu erklären. Selbstverständlich darf ein Hartz IV-Empfänger genauso wie einen angestellten Job auch eine Gewerbetätigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Das dabei erzielte Einkommen wird dann entsprechend den gesetzlichen Regelungen eben auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Das kleine Problem dabei ist nur: Wenn ein Hartz-IV-Empfänger eine angestellte geringfügige Beschäftigung aufnimmt, mit der er z.B. 150 Euro im Monat "dazu verdient", dann kann er dem zuständigen Amt eine entsprechende Verdienstbescheinigung vorlegen, mit der der Sachbearbeiter etwas anfange kann - das kennt er, damit kennt er sich aus. Wenn der Hartz-IV-Empfänger aber eine selbständige Tätigkeit nebenbei aufnimmt (Gewerbe, freiberuflich)... ... dann stockt und stuckert der Amtsschimmel. Der Selbständige kann nämlich frühestens etwa im März des Folgejahres einen endgültigen Steuerbescheid für das vergangene Geschäftsjahr vorlegen, aus dem sich sein zu versteuerndes Einkommen und damit sein Nettoeinkommen ergibt. Denn das Monatseinkommen des Selbständigen, das z.B. für den Empfang von Sozialleistungen (Wohngeld o.ä.) relevant ist, ist das durchschnittliche Monatseinkommen über den Ablauf des ganzen Jahres. Was logisch ist - ein Selbständiger, der im Januar 5000 Euro umsetzt und im Oktober 100 Euro, und in den übrigen Monaten nix, der hat einen Jahresumsatz von 5100 Euro. Abzüglich z.B. abzugsfähiger Kosten bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von sagen wir z.B. 2400 Euro. Damit bleibt das Einkommen steuerfrei, weil unterhalb des steuerfreien Existenzminimums. Das Monatseinkommen beträgt dann 200 Euro. Und das wäre dann für Sozialleistungen als Grundlage anzusetzen. Schon bei der Lektüre kann man sich wahrscheinlich vorstellen, daß so ein Fall manche ArGe und manches Sozialamt leicht überfordert. Noch relativ einfach ist es, mit dem Steuerbescheid für das vergangene Jahr und einem vorläufigen Bescheid für's Quartal anzukommen. Da hat man dann höchstens das Problem, daß man ggf. zurückzahlen muß, wenn sich die Einkünfte besser entwickeln als erwartet. Aber nur mit einer vorläufigen Schätzung der Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewerbescheinanmeldung bei Hartz IV Die Ämter gehen bei einer Gewerbeanmeldung oft davon aus, dass man damit seinen Lebensunterhalt verdienen kann; und stellen die Zahlungen ein. Wie oben schon gesagt, man muss mit einer Menge von (absichtlichen) Schwierigkeiten rechnen; wenn man Glück läuft man ständig seinem Geld hinterher und bekommt es dann auch irgendwann. Es passiert also genau das Gegenteil von dem, was wünschenswert ist, dass man versucht auf die eigenen Beine zu kommen. |
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