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gewerbeschein umschreibungspflichtig?

Dies ist eine Diskussion zu gewerbeschein umschreibungspflichtig? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 04:08
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gewerbeschein umschreibungspflichtig?

nehmen wir an der x hat einen gewerbeschein bzgl. der tätigkeit y und z angemeldet. nun möchte er auch im bereich a tätig werden. muß er daraufhin den gewerbeschein ergänzen lassen oder macht er sich sonst strafbar?
__________________
der unterschied zwischen ner wehrhaften demokratie und ner echten demokratie ist die anzahl politischer gefangener.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 14:20
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AW: gewerbeschein umschreibungspflichtig?

Zitat:
Zitat von puppeteer Beitrag anzeigen
nehmen wir an der x hat einen gewerbeschein bzgl. der tätigkeit y und z angemeldet. nun möchte er auch im bereich a tätig werden. muß er daraufhin den gewerbeschein ergänzen lassen oder macht er sich sonst strafbar?
Es gibt keinen "Gewerbeschein".

Es gibt nur eine "Gewerbeanmeldung". Wer einen Gewerbebetrieb errichtet, muß diesen bei der zuständigen Behörde anmelden. (Was gern als "Gewerbeschein" bezeichnet wird, ist die Kopie der Anmeldung, die man bekommt.)

Bestimmte Gewerbe sind erlaubispflichtig, da braucht man dann eine behördliche Erlaubnis, um sie zu betreiben.

Alles wesentliche zur Gewerbeanmeldung steht ansonsten in §14 der Gewerbeordnung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 20:30
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AW: gewerbeschein umschreibungspflichtig?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Es gibt keinen "Gewerbeschein".

Es gibt nur eine "Gewerbeanmeldung". Wer einen Gewerbebetrieb errichtet, muß diesen bei der zuständigen Behörde anmelden. (Was gern als "Gewerbeschein" bezeichnet wird, ist die Kopie der Anmeldung, die man bekommt.)

Bestimmte Gewerbe sind erlaubispflichtig, da braucht man dann eine behördliche Erlaubnis, um sie zu betreiben.

Alles wesentliche zur Gewerbeanmeldung steht ansonsten in §14 der Gewerbeordnung.
wenn ichs richtig verstehe, müßte also der sog. gewerbeschein nicht ergänzt werden, wenn z.b. party-orga neu hinzukommt?
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2011, 12:00
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AW: gewerbeschein umschreibungspflichtig?

Zitat:
Zitat von puppeteer Beitrag anzeigen
wenn ichs richtig verstehe, müßte also der sog. gewerbeschein nicht ergänzt werden, wenn z.b. party-orga neu hinzukommt?
Darüber würde ich nicht mal spekulieren, wenn ich wüsste, welche gewerbliche Tätigkeit denn zunächst angemeldet wurde...

Eine verbindliche Auskunft dazu bekommt man übrigens mit einem Telefonanruf von der Gewerbebehörde.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2011, 12:14
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AW: gewerbeschein umschreibungspflichtig?

Also aus persönlicher Erfahrung würde ich sagen, dass diese Gewerbeanmeldung sowieso totaler Blödsinn ist - solange es kein genehmigungsbedürftiges bzw. aufsichtbedürftiges Gewerbe ist.

Ich kenne Klienten, die bis heute kein Gewerbe angemeldet haben
Dann gibt es solche, die haben mit Tätigkeit x angefangen und haben dann einen zweiten Betrieb Y eröffnet. Demnach haben sie auch zwei Jahresabschlüsse eingereicht, aber keine zweite Gewerbeanmeldung durchgeführt.

Ich empfehle aus diesen Gründen auch jedem bei der Gewerbeanmeldung grundsätzlich eine weit gefasste, sektorfremde Tätigkeit mit anzugeben, um auf der sicheren Seite zu sein.


Das Wichtige ist aber der Kontakt bzw die Mitteilung beim Finanzamt.
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