Dies ist eine Diskussion zu gewerbeschein umschreibungspflichtig? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| gewerbeschein umschreibungspflichtig?
__________________ der unterschied zwischen ner wehrhaften demokratie und ner echten demokratie ist die anzahl politischer gefangener. |
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| AW: gewerbeschein umschreibungspflichtig? Zitat:
Es gibt nur eine "Gewerbeanmeldung". Wer einen Gewerbebetrieb errichtet, muß diesen bei der zuständigen Behörde anmelden. (Was gern als "Gewerbeschein" bezeichnet wird, ist die Kopie der Anmeldung, die man bekommt.) Bestimmte Gewerbe sind erlaubispflichtig, da braucht man dann eine behördliche Erlaubnis, um sie zu betreiben. Alles wesentliche zur Gewerbeanmeldung steht ansonsten in §14 der Gewerbeordnung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: gewerbeschein umschreibungspflichtig? Zitat:
__________________ der unterschied zwischen ner wehrhaften demokratie und ner echten demokratie ist die anzahl politischer gefangener. |
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| AW: gewerbeschein umschreibungspflichtig? Zitat:
Eine verbindliche Auskunft dazu bekommt man übrigens mit einem Telefonanruf von der Gewerbebehörde.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: gewerbeschein umschreibungspflichtig? Also aus persönlicher Erfahrung würde ich sagen, dass diese Gewerbeanmeldung sowieso totaler Blödsinn ist - solange es kein genehmigungsbedürftiges bzw. aufsichtbedürftiges Gewerbe ist. Ich kenne Klienten, die bis heute kein Gewerbe angemeldet haben ![]() Dann gibt es solche, die haben mit Tätigkeit x angefangen und haben dann einen zweiten Betrieb Y eröffnet. Demnach haben sie auch zwei Jahresabschlüsse eingereicht, aber keine zweite Gewerbeanmeldung durchgeführt. Ich empfehle aus diesen Gründen auch jedem bei der Gewerbeanmeldung grundsätzlich eine weit gefasste, sektorfremde Tätigkeit mit anzugeben, um auf der sicheren Seite zu sein. Das Wichtige ist aber der Kontakt bzw die Mitteilung beim Finanzamt.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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