Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gewerbeschein notwendig?

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeschein notwendig? innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 16:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hallowelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gewerbeschein notwendig?

1.
Nehmen wir mal an die Person P betreibt eine Internetseite, auf dieser Internetseite bietet P "Virtuelle Punkte" für Geld an.
Den Gewinn verwendet P zum Erhalt der Internetseite. Benötigt P hierfür ein Gewerbeschein?

2.
Nehmen wir mal an die Person P betreibt eine Internetseite, auf dieser Internetseite "schaltet" P Banner, womit P >5€ im Monat verdient. Benötigt P hierfür ein Gewerbeschein?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 20:06
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 3.669
91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)  
AW: Gewerbeschein notwendig?

Zitat:
Zitat von hallowelt Beitrag anzeigen
1.
Nehmen wir mal an die Person P betreibt eine Internetseite, auf dieser Internetseite bietet P "Virtuelle Punkte" für Geld an.
Den Gewinn verwendet P zum Erhalt der Internetseite. Benötigt P hierfür ein Gewerbeschein?
Es gibt keinen "Gewerbeschein". Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung. Man teilt der zuständigen Gewerbebehörde mit, daß man einen Gewerbebetrieb errichtet hat.


Für bestimmte Tätigkeiten braucht man außerdem eine Erlaubnis, so z.B. Gold- und Edelmetallhandel oder den Betrieb einer Bank. Das ist hier aber m.E. nicht der Fall.

Zitat:
Nehmen wir mal an die Person P betreibt eine Internetseite, auf dieser Internetseite "schaltet" P Banner, womit P >5€ im Monat verdient. Benötigt P hierfür ein Gewerbeschein?
Nein, aber es handelt sich um ein Gewerbe, und das muß man anmelden. (Sonst droht ein Bußgeld.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 21:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 5.580
97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5580 Beiträge, 334 Bewertungen)  
AW: Gewerbeschein notwendig?

Zitat:
Zitat von hallowelt
1.
Nehmen wir mal an die Person P betreibt eine Internetseite, auf dieser Internetseite bietet P "Virtuelle Punkte" für Geld an.
Den Gewinn verwendet P zum Erhalt der Internetseite. Benötigt P hierfür ein Gewerbeschein?
nein, solang die einnahmen lediglich die kosten decken sollen, die zum betrieb der page benötigt werden, nicht.

Zitat:
Zitat von hallowelt
2.
Nehmen wir mal an die Person P betreibt eine Internetseite, auf dieser Internetseite "schaltet" P Banner, womit P >5€ im Monat verdient. Benötigt P hierfür ein Gewerbeschein?
damit dürfte eine auf dauer ausgerichtete wirtschaftliche tätigkeit mit gewinnerzielungsabsicht vorliegen. und damit wäre das anmeldepflichtig. im real-life würde sa wohl bei um die 5 € monatlich kein hahn nach krähen.






Zitat:
Zitat von tomrohwer
Für bestimmte Tätigkeiten braucht man außerdem eine Erlaubnis, so z.B. Gold- und Edelmetallhandel oder den Betrieb einer Bank.
in diesem zusammenhang sind wohl die genehmigungspflichten zum betreiben einer kernspaltungsanlage deutlich praxisrelevanter!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 18:38
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 3.669
91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)  
AW: Gewerbeschein notwendig?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von tomrohwer
Für bestimmte Tätigkeiten braucht man außerdem eine Erlaubnis, so z.B. Gold- und Edelmetallhandel oder den Betrieb einer Bank.
in diesem zusammenhang sind wohl die genehmigungspflichten zum betreiben einer kernspaltungsanlage deutlich praxisrelevanter!
Die werden aber nicht durch die Gewerbeordnung geregelt...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nebenjob mit Gewerbeschein Notwendig Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 19.08.2010 20:36
Gewerbeschein Gewerberecht 16.05.2010 21:07
Ist ein Gewerbeschein notwendig? Internetrecht 29.10.2007 15:13
Gewerbeschein? Gewerberecht 18.05.2007 14:26
Reicht ein Gewerbeschein? Handelsrecht 30.01.2007 19:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN