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Gewerbeschein

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeschein innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 15:14
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Post Gewerbeschein

Angenommen jemand verkauft selbsthergestellte Artikel.
Der Gewinn ist relativ niedrig. Im Schnitt 150 Euro im Monat. Manche Monate auch kein Gewinn. In einem anderen Monat auch mehr Gewinn.
Die Umsatzsteuervoranmeldung würde jeden Monat gemacht und die Steuern abgeführt.

Jedoch hat der jenige keinen Gewerbeschein beantragt. Dies hat er aus diversen Gründen erst in ca. einem halben Jahr vor.

Könnten hierdurch Probleme auf denjenigen zukommen?

Freue mich auf Eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 17:06
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AW: Gewerbeschein

Die Frage kann man auch selber beantworten.
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Alt 16.05.2010, 17:52
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AW: Gewerbeschein

Nein, kann man nicht. Sonst hätte man nicht gefragt.

Ich gehe dann mal davon aus, das demjenigen Probleme entstehen könnten. Welche wären das denn genau? Von Seiten des Finanzamtes entstehen demjenigen zumindest keine.

Würde mich über etwas aufschlussreichere Antworten freuen.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 17:59
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AW: Gewerbeschein

Bussgeld wegen Verstoss gegen die Gewerbeordnung,
da jedes Gewerbe angemeldet werden muss.

Mir ist auch nicht klar, wieso man das ganze
beim Finanzamt anmeldet, und beim gewerbeamt nicht.

Wenn nicht noch bei der Herstellung der artikel
spezifische gewerberechtliche Vorschriften beachtet
werden müssen..
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 19:11
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AW: Gewerbeschein

Nein, kann man nicht. Sonst hätte man nicht gefragt.

Ich gehe dann mal davon aus, das demjenigen Probleme entstehen könnten. Welche wären das denn genau? Von Seiten des Finanzamtes entstehen demjenigen zumindest keine.

Würde mich über etwas aufschlussreichere Antworten freuen.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 19:36
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AW: Gewerbeschein

Siehe oben.
Vom Finanzamt ist ja auch erst mal nichts zu befürchten,
da man das ganze beim Finanzamt angemeldet hat.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 20:02
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AW: Gewerbeschein

Nein, kann man nicht. Sonst hätte man nicht gefragt.

Ich gehe dann mal davon aus, das demjenigen Probleme entstehen könnten. Welche wären das denn genau? Von Seiten des Finanzamtes entstehen demjenigen zumindest keine.

Würde mich über etwas aufschlussreichere Antworten freuen.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 20:07
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AW: Gewerbeschein

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anmeldung, gewerbe, gewerbeamt, gewerbeschein, steuer

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