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Gewerbeaufhebungsverfahren, trotzdem Rechnungen geschrieben

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeaufhebungsverfahren, trotzdem Rechnungen geschrieben innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 18:15
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Gewerbeaufhebungsverfahren, trotzdem Rechnungen geschrieben

Hallo.

Gewerbetreibender X hat ein "kleines" Problem.

Er hat jahrelang selbstständig, Einzelfirma, im Gastgewerbe gearbeitet. Mitte 2010, aufgrund von Rückständen beim Finanzamt, leitete der
zuständige Kreis ein Gewerbeaufhebungsverfahren ein. Nach seinem Umzug meldete er in der neuen Stadt auch kein neues Gewerbe an, schrieb trotzdem weiter Rechnungen an seine Kunden. Diese Rechnungen gab er auch alle beim Finanzamt an.

Jetzt bekam ein Restaurant, für das er arbeitet, ein Schreiben vom Kreis, dass sie alle Rechnungen von X in Kopie haben möchten, da er ja kein Gewerbe ausüben darf. Scheinbar wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet.


Was kann er tun?
Was für Konsequenzen hat er zu erwarten?
Kommt er aus der Sache irgendwie raus?



Lieben Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 20:40
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AW: Gewerbeaufhebungsverfahren, trotzdem Rechnungen geschrieben

Zitat:
Zitat von M3007 Beitrag anzeigen
Nach seinem Umzug meldete er in der neuen Stadt auch kein neues Gewerbe an, schrieb trotzdem weiter Rechnungen an seine Kunden.
Man muß kein Gewerbe angemeldet haben, um Rechnungen zu schreiben.
Zitat:
Diese Rechnungen gab er auch alle beim Finanzamt an.
Das empfiehlt sich, sonst wird es alsbald zur Abgabenhinterziehung.

Zitat:
Jetzt bekam ein Restaurant, für das er arbeitet, ein Schreiben vom Kreis, dass sie alle Rechnungen von X in Kopie haben möchten, da er ja kein Gewerbe ausüben darf. Scheinbar wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet.
Rechnungen schreiben ist an sich noch keine gewerbliche Tätigkeit. Wenn der Betreffende aber Rechnungen schreibt, weil er gewerblich tätig war und für diese Tätigkeit Rechnungen schreibt, dann betreibt er logischerweise einen Gewerbebetrieb. Und wenn er das aus irgendwelchen Gründen nicht darf oder wenn er den nicht anmeldet, dann ist das ordnungswidrig.

Zitat:
Was kann er tun?
Ein neues Gewerbe anmelden?
Zitat:
Was für Konsequenzen hat er zu erwarten?
Ggf. ein Bußgeld.
Zitat:
Kommt er aus der Sache irgendwie raus?
Das bespricht man am besten mit einem Anwalt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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