Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeanmeldung und EK innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerbeanmeldung und EK Ich bin gerade dabei mich selbständig zu machen und es sind noch 2 Fragen offen. Es wäre nett wenn ihr mir helfen könnten! Ich will ein Gewerbe anmelden..nun habe ich schon oft gehört, es sei äußerst sinnvoll unter "Tätigkeiten" möglichst viel anzugeben, um sich nicht einzuschränken, falls sich die Geschäftsbereiche verändern oder erweitern. Ist das richtig und sinnvoll so und möglich? Welche Formulierung und Tätigkeiten wären in der Regel hier sinnvoll, um möglichst alles abzudecken? 2. Ich hätte mich gerne noch versichert ob ich auf manche Tätigkeiten verzichten "muß", wenn ich nicht automatisch als" eingetragener Kaufmann" gelten will (Handelsregister).. z.B.. ist ja eine Bedingung hierfür wie ich laß, das man nicht überregional tätig ist.. Bedeutet das dann beispielsweise, das mich die "Tätigkeit" "Import - Export" direkt zum eingetragen Kaufmann stempelt (da überregional)? Viel Dank |
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| AW: Gewerbeanmeldung und EK Hallo zu 1. soweit mir bekannt, melde dich am besten mit der Formulierung Verkauf und Vertreib von waren & Dienstleistugnen aller Art an. So hast du eun großes Spektrum möglicher Aktivitätsfelder abgedeckt. Du musst aber damit rechnen, dass das Gewerbeamt "zicken" macht. Die möchtten möglichst eine genau Definition deiner Tätigkeit. Nun benötigst du etwas Überzeugungsarbeit, um dein Anliegen zu begründen. Viel Erfolg. Zu 2. kann ich leider keinen Tip geben |
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| AW: Gewerbeanmeldung und EK aller art habe ich gehört mögen sie wohl garnicht ![]() kennt vielleicht jemand eine reihe guter formulierungen? schreibe ich halt 50 sachen hin und hab dann auch alles abgedeckt ![]() schade das ich nirgens im web eine liste finde mit NICHT genehmigungspflichtigen tätigkeiten.. man findest überall nur listen mit genehmigungspflichtigen tätigkeiten, |
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