Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeanmeldung nötig? Welche Nachteile? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerbeanmeldung nötig? Welche Nachteile? Person A ist Student, erhält kein Bafög und ist noch mit seinen Eltern krankenversichert. A möchte, da er gute Kenntnisse im Bereich Webprogrammierung hat, über eine Webseite seine Leistungen entgeltlich anbieten. A rechnet damit, nicht über 400€ im Monat zu verdienen und auf jeden Fall unter der Grenze von 17.500 Euro für Kleingewerbe zu bleiben. A geht auch davon aus, dass nicht über 7664 Euro (Eingangssteuersatz Einkommenssteuer). A ist sich recht sicher, ein Gewerbe anmelden zu müssen, weiß aber nicht, welche Nachteile auf ihn zukommen könnten. A würde der Tätigkeit nur nachgehen, wenn sie mit nicht zu hohen Schwierigkeiten verbunden ist. Ich denke, dass A nach Kleingewerberegelung schon einmal keine Umsatzsteuer und, wenn er unter der Einkommensteuergrenze bleibt, auch diese Steuer nicht zahlen müsste. Wie sieht es nun bei ihm mit der Krankenversicherung und sonstigen Nachteilen aus? Gibt es vielleicht eine Möglichkeit für A, die Gewerbeanmeldung zu umgehen, wenn er die Tätigkeit nur zeitlich begrenzt ausführen möchte? Vielen Dank schonmal für eure Antworten. |
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| AW: Gewerbeanmeldung nötig? Welche Nachteile? Gewerbeanmeldung kann nicht umgangen werden. Wie das mit der Krankenversicheruung und Kindergeld ist, musste mal die Suchfunktion benutzen; das ist m.W. schon öfter gefragt worden. |
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| AW: Gewerbeanmeldung nötig? Welche Nachteile? Soviel ich weiß ist das mit dem Kindergeld kein Problem und mit der Krankenversicherung auch nicht. Du musst nur einmal 20 Euro für die Gewerbeanmeldung bezahlen. Du müsstest dann auch keinen Gewerbemüll bezahlen, da bei solch einer Dienstleistung ja keiner anfällt... Das einzige was du dann ev. bezahlen musst sind Steuern, sogenau kenne ich mich dabei allerdings auch nicht aus. |
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| AW: Gewerbeanmeldung nötig? Welche Nachteile? Eine Gewerbanmeldung ist m.E. nicht zwingend notwendig. Ich kenne Klienten, die haben bis heute kein Gewerbe angemeldet. Eine Mitteilung an das FA reicht da manchmal aus. Aber das lässt sich nicht verallgemeinern. Zu den "Nachteilen": - Aufstellung eines Jahresabschlusses (bei Kleinbetrieb reicht EÜR) - Buchhaltung/Aufbewahrung - evtl. Ärger mit dem Vermieter (sofern es einen gibgt und er davon erfährt) wegen gewerblicher Nutzung der Wohnräume. Mit der Krankenversicherung dürfte es keine Probleme geben. Ich selbst hatte einen Gewerbebetrieb und war über meine Eltern versichert.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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