Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Zweigniederlassung? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Zweigniederlassung? mal angenommen Person P hätte bereits ein Gewerbe in einer Stadt, abweichend von seinem Wohnort angemeldet. Dieses Gewerbe ist bis jetzt das einzige und läuft als Hauptniederlassung. Jetzt möchte Person P ein weiteres Gewerbe, dessen Tätigkeitsfeld absolut anders als das des ersten Gewerbes ist, in seinem Wohnort anmelden. Wäre dies erneut eine Hauptniederlassung oder ist dieses Gewerbe als eine Zweigniederlassung anzusehen? Schönen Gruß |
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| AW: Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Zweigniederlassung? In der Regel können an der Zweigniederlasung keine Tätigkeiten ausgeübt werden, die an der Hauptniederlassung nicht ausgeübt werden. Wenn es ein komplett anderes Tätigkeitsfeld ist, würde mich das wundern, wenn das funktionieren sollte, aber dazu frage man noch mal das Amt. Und was soll jetzt eigentlich der Vorteil der Aktion sein? |
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| AW: Gewerbeanmeldung: Haupt- oder Zweigniederlassung? Also würde es deiner Meinung nach eine Hauptniederlassung sein? Einen gewissen Vorteil gibt es nicht. Person P ist hauptberuflich Angestellter. Das derzeit angemeldete Gewerbe (in fremder Stadt) läuft nebenberuflich und wird vor Ort (ist also ein Ladenlokal) von einem Angestellten bewirtschaftet. Person P ist hier nur Inhaber, zieht seine Gewinne raus und ist für die organisatorischen Dinge (auf dem Papier im Ladenlokal, inoffiziel aber von zuhause aus) verantwortlich. P möchte jetzt zusätzlich einen Onlinehandel betreiben, der mit dem bestehenden Gewerbe rein garnichts zu tun hat und von dem der Angestellte auch nichts wissen soll. Es soll einfach von zuhause Haus am PC gemacht werden. Daher ist eine Umschreibung des bereits vorhandenen Gewerbescheins unerwünscht. |
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