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Gewerbeanmeldung erforderlich?

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeanmeldung erforderlich? innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 19.09.2011, 09:27
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Gewerbeanmeldung erforderlich?

Folgender fiktiver Fall:

Ein Künstler ist bereits mehrere Jahre als Freischaffender Künstler beim zuständigen Finanzamt gemeldet. Bisher hat er Bilder gemalt, Malkurse und - Workshops angeboten sowie Postkarten designt, herstellen lassen und vertrieben.

Nun hat er eine Anfrage erhalten, bei der er im Bereich Webdesign einem bekannten IT-Dienstleister helfen soll, Webseiten in grafischer/optischer Hinsicht auch in Sachen Farbkomposition und Bildbearbeitung gegen Honorar zu helfen.
Er soll dann seine Arbeit dem IT-Dienstleister in Rechnung stellen.

Ist hierfür eine gesonderte Gewerbeanmeldung erforderlich, oder ist dies im Rahmen seiner bereits beim Finanzamt gemeldeten freiberuflichen Tätigkeit möglich?
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Alt 19.09.2011, 09:40
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen

Ein Künstler ist bereits mehrere Jahre als Freischaffender Künstler beim zuständigen Finanzamt gemeldet. Bisher hat er Bilder gemalt, Malkurse und - Workshops angeboten sowie Postkarten designt, herstellen lassen und vertrieben.
Selbst wenn man mal unterstellt, daß die Entwürfe der Postkarten eine künstlerische und also freiberufliche Leistung sind - Herstellung und Vertrieb von Postkarten sind grundsätzlich immer eine gewerbliche Tätigkeit, auch genannt "Verlagsgewerbe".

Schon hier wäre also eine Gewerbeanmeldung Pflicht gewesen - etwas erstaunlich, daß das Finanzamt das so mitmacht, aber vielleicht sind die Erträge so gering, daß eh keine Gewerbesteuer abzuführen wäre, und vielleicht hat das FA keine Lust, den Kontroletti für die IHK zu machen.

Zitat:
Nun hat er eine Anfrage erhalten, bei der er im Bereich Webdesign einem bekannten IT-Dienstleister helfen soll, Webseiten in grafischer/optischer Hinsicht auch in Sachen Farbkomposition und Bildbearbeitung gegen Honorar zu helfen.
Er soll dann seine Arbeit dem IT-Dienstleister in Rechnung stellen.
Webdesign ist im Regelfall Gewerbe.

Das Finanzamt gibt im übrigen jederzeit gern Auskunft, ob es eine bestimmte Tätigkeit als gewerbesteuerpflichtig ansieht. Das wäre dann ein klarer Hinweis auf die Gewerbeeigenschaft. Man kann auch die IHK fragen, aber die hält im Zweifelfall alles für Gewerbe, weil's ihr ja Zwangsmitglieder bringt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 19.09.2011, 10:17
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Es wurde bisher nur eine Postkarte "verlegt", in einer Auflage von 1000 Stck. Ansonsten werden von den Bildern des Künstlers über einschlägige Onlineportale Kunstrucke angeboten. Hier erhält der Künstler bei Bestellung auch "nur" eine Provision.

Der Künstler führt ja selbst nicht die Tätigkeit des Webdesigns durch.
Programmiert werden die Seiten im Kundenauftrag durch den IT-Dienstleister. Dieser lässt sich in Sachen Fargbestaltung, Aufteilung und Bildbearbeitung vom Künstler beraten.
Dabei kann es vorkommen, dass der Künstler das ein oder andere Foto aufbereitet oder Navigationsgrafiken erstellt.

Über diese Tätigkeiten soll dann dem IT-Dienstleister eine Rechnung gestellt werden.

In meinen Augen ist das eindeutig eine künstlerische Tätigkeit, die eigentlich doch über die bereits angemeldete freiberufliche Tätigkeit abgedeckt sein sollte.

Oder übersehe ich da etwas?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 15:17
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

So, Antwort vom Finanzamt:
  1. Webdesign:
    So lange der Künstler beim Webdesign rein gestalterisch tätig ist (z.B. Navigationsgrafiken erstellen, Farbkomposition, Bildbearbeitung sowie redaktionelle Gestaltung von Texten), ist keine gesonderte Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies ist über die freiberufliche Tätigkeit abgedeckt.
  2. Thema Postkarten und Vervielfältigungen:
    Hier ist entscheidend, ob die Urheberschaft der vervielfältigten Werke ausschließlich beim Künstler liegen. Wurden die Abbildungen/Bilder/Fotos sowie die Komposition der Postkarte durch den Künstler selbst gefertigt, ist ebenfalls keine gesonderte Gewerbeanmeldung erforderlich.
  3. Auftragsarbeiten:
    Soll der Künstler beispielsweise ein Logo für eine Firma entwerfen, so fällt dies ebenfals unter die freiberufliche Tätigkeit. Auch hier ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 19:19
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Das Finanzamt kann doch nicht darüber entscheiden,
ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
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Alt 19.09.2011, 20:07
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Es wurde bisher nur eine Postkarte "verlegt", in einer Auflage von 1000 Stck.
Für die Errichtung eines Gewerbes genügt die Gewinnerzielungsabsicht, verbunden mit der Dauerhaftigkeit. Das wäre wohl gegeben.

Zitat:
Ansonsten werden von den Bildern des Künstlers über einschlägige Onlineportale Kunstrucke angeboten. Hier erhält der Künstler bei Bestellung auch "nur" eine Provision.
Grenzwertig.

Zitat:
Der Künstler führt ja selbst nicht die Tätigkeit des Webdesigns durch.
Programmiert werden die Seiten im Kundenauftrag durch den IT-Dienstleister. Dieser lässt sich in Sachen Fargbestaltung, Aufteilung und Bildbearbeitung vom Künstler beraten.
Dabei kann es vorkommen, dass der Künstler das ein oder andere Foto aufbereitet oder Navigationsgrafiken erstellt.
Dennoch wird es höchstwahrscheinlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sein.

Typisch für den Künstler ist nach Auffasung der Rechtsprechung nämlich, daß er nicht im Auftrag arbeitet.

Zitat:
In meinen Augen ist das eindeutig eine künstlerische Tätigkeit
Was es in Deinen Augen ist, ist nur völlig unerheblich. Entscheidend ist allein, was es in den Augen a) des Finanzamtes, b) der Gewerbebehörde und c) der IHK ist.

Zitat:
Oder übersehe ich da etwas?
Außer der geltenden Rechtslage eigentlich nichts.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 20:10
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Das Finanzamt kann doch nicht darüber entscheiden,
ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Das Finanzamt entscheidet - allein und eigenverantwortlich - ob Gewerbesteuerpflicht besteht.

Finanzämter bejahen manchmal Gewerbesteuerpflicht, obwohl der Steuerpflichtige gar kein Gewerbe angemeldet hat und nicht in der IHK ist. Dann kassieren sie Gewerbesteuer. Ob der Steuerpflichtige ein Gewerbe angemeldet hat oder anmeldet ist dem FA völlig wurscht. Dank des Steuergeheimnisses informiert es im Regelfall auch keine anderen Behörden darüber. (Das Finanzamt will zwar alles wissen, ist aber selbst recht verschwiegen.)

Wenn IHK oder Gewerbebehörde von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, informieren sie automatisch das Finanzamt darüber. Und das will in dem Fall dann immer Gewerbesteuer. (Sofern die Freigrenzen überschritten werden.)
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  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 20:12
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
So, Antwort vom Finanzamt:
  1. Webdesign:
    So lange der Künstler beim Webdesign rein gestalterisch tätig ist (z.B. Navigationsgrafiken erstellen, Farbkomposition, Bildbearbeitung sowie redaktionelle Gestaltung von Texten), ist keine gesonderte Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies ist über die freiberufliche Tätigkeit abgedeckt.
  2. Thema Postkarten und Vervielfältigungen:
    Hier ist entscheidend, ob die Urheberschaft der vervielfältigten Werke ausschließlich beim Künstler liegen. Wurden die Abbildungen/Bilder/Fotos sowie die Komposition der Postkarte durch den Künstler selbst gefertigt, ist ebenfalls keine gesonderte Gewerbeanmeldung erforderlich.
  3. Auftragsarbeiten:
    Soll der Künstler beispielsweise ein Logo für eine Firma entwerfen, so fällt dies ebenfals unter die freiberufliche Tätigkeit. Auch hier ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Erstaunlich. Ich kenne mindestens zwei Finanzämter (in Kiel und in Hamburg), die das in allen drei Punkten deutlich anders sehen...

Aber wenn das zuständige Finanzamt das so sieht, ist das das entscheidende.

Die Abgrenzung "Gewerbe vs. Freiberuflichkeit" ist manchmal komplex, und das Finanzamt sowie die Gewerbebehörde sind die einzigen Institutionen, die dazu etwas wirklich relevantes im Einzelfall sagen können.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 20:24
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Zitat:
Das Finanzamt entscheidet - allein und eigenverantwortlich - ob Gewerbesteuerpflicht besteht.
Da habe ich auch nicht das Gegenteil behauptet.
Es geht um die Gewerbeanmeldung, und nicht um
die Gewerbesteuerplicht.

Ob Gewerbesteuerpflicht besteht enstscheidet natürlich
die finanzämter;
ob ein Gewerbe angemeldet werden muss,
entscheiden die Gewerbeämter.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 13:43
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AW: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Da habe ich auch nicht das Gegenteil behauptet.
Es geht um die Gewerbeanmeldung, und nicht um
die Gewerbesteuerplicht.

Ob Gewerbesteuerpflicht besteht enstscheidet natürlich
die finanzämter;
ob ein Gewerbe angemeldet werden muss,
entscheiden die Gewerbeämter.
Wenn das Finanzamt die Gewerbesteuerpflicht feststellt, besteht automatisch immer ein Gewerbe, und das muß dann angemeldet werden.

Bestünde nämlich kein Gewerbe, dürfte das FA keine Gewerbesteuer erheben. Insofern ist de facto tatsächlich das FA die entscheidende Instanz.

Der Unterschied in der Reihenfolge ist lediglich, daß eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde automatisch zum Finanzamt geht, das dann Gewerbesteuer erhebt (weil's ja ein Gewerbe ist), während umgekehrt die Gewerbebehörde ggf. nicht automatisch etwas davon erfährt, daß der Steuerzahler zur Gewerbesteuer veranlagt wird.
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