Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeanmeldung erforderlich? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerbeanmeldung erforderlich? Ein Künstler ist bereits mehrere Jahre als Freischaffender Künstler beim zuständigen Finanzamt gemeldet. Bisher hat er Bilder gemalt, Malkurse und - Workshops angeboten sowie Postkarten designt, herstellen lassen und vertrieben. Nun hat er eine Anfrage erhalten, bei der er im Bereich Webdesign einem bekannten IT-Dienstleister helfen soll, Webseiten in grafischer/optischer Hinsicht auch in Sachen Farbkomposition und Bildbearbeitung gegen Honorar zu helfen. Er soll dann seine Arbeit dem IT-Dienstleister in Rechnung stellen. Ist hierfür eine gesonderte Gewerbeanmeldung erforderlich, oder ist dies im Rahmen seiner bereits beim Finanzamt gemeldeten freiberuflichen Tätigkeit möglich? |
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? Zitat:
Schon hier wäre also eine Gewerbeanmeldung Pflicht gewesen - etwas erstaunlich, daß das Finanzamt das so mitmacht, aber vielleicht sind die Erträge so gering, daß eh keine Gewerbesteuer abzuführen wäre, und vielleicht hat das FA keine Lust, den Kontroletti für die IHK zu machen. Zitat:
Das Finanzamt gibt im übrigen jederzeit gern Auskunft, ob es eine bestimmte Tätigkeit als gewerbesteuerpflichtig ansieht. Das wäre dann ein klarer Hinweis auf die Gewerbeeigenschaft. Man kann auch die IHK fragen, aber die hält im Zweifelfall alles für Gewerbe, weil's ihr ja Zwangsmitglieder bringt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? Es wurde bisher nur eine Postkarte "verlegt", in einer Auflage von 1000 Stck. Ansonsten werden von den Bildern des Künstlers über einschlägige Onlineportale Kunstrucke angeboten. Hier erhält der Künstler bei Bestellung auch "nur" eine Provision. Der Künstler führt ja selbst nicht die Tätigkeit des Webdesigns durch. Programmiert werden die Seiten im Kundenauftrag durch den IT-Dienstleister. Dieser lässt sich in Sachen Fargbestaltung, Aufteilung und Bildbearbeitung vom Künstler beraten. Dabei kann es vorkommen, dass der Künstler das ein oder andere Foto aufbereitet oder Navigationsgrafiken erstellt. Über diese Tätigkeiten soll dann dem IT-Dienstleister eine Rechnung gestellt werden. In meinen Augen ist das eindeutig eine künstlerische Tätigkeit, die eigentlich doch über die bereits angemeldete freiberufliche Tätigkeit abgedeckt sein sollte. Oder übersehe ich da etwas? |
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? So, Antwort vom Finanzamt:
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? Das Finanzamt kann doch nicht darüber entscheiden, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. |
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? Für die Errichtung eines Gewerbes genügt die Gewinnerzielungsabsicht, verbunden mit der Dauerhaftigkeit. Das wäre wohl gegeben. Zitat:
Zitat:
Typisch für den Künstler ist nach Auffasung der Rechtsprechung nämlich, daß er nicht im Auftrag arbeitet. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? Zitat:
Finanzämter bejahen manchmal Gewerbesteuerpflicht, obwohl der Steuerpflichtige gar kein Gewerbe angemeldet hat und nicht in der IHK ist. Dann kassieren sie Gewerbesteuer. Ob der Steuerpflichtige ein Gewerbe angemeldet hat oder anmeldet ist dem FA völlig wurscht. Dank des Steuergeheimnisses informiert es im Regelfall auch keine anderen Behörden darüber. (Das Finanzamt will zwar alles wissen, ist aber selbst recht verschwiegen.) Wenn IHK oder Gewerbebehörde von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, informieren sie automatisch das Finanzamt darüber. Und das will in dem Fall dann immer Gewerbesteuer. (Sofern die Freigrenzen überschritten werden.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? Zitat:
Aber wenn das zuständige Finanzamt das so sieht, ist das das entscheidende. Die Abgrenzung "Gewerbe vs. Freiberuflichkeit" ist manchmal komplex, und das Finanzamt sowie die Gewerbebehörde sind die einzigen Institutionen, die dazu etwas wirklich relevantes im Einzelfall sagen können.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? Zitat:
Es geht um die Gewerbeanmeldung, und nicht um die Gewerbesteuerplicht. Ob Gewerbesteuerpflicht besteht enstscheidet natürlich die finanzämter; ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, entscheiden die Gewerbeämter. |
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| AW: Gewerbeanmeldung erforderlich? Zitat:
Bestünde nämlich kein Gewerbe, dürfte das FA keine Gewerbesteuer erheben. Insofern ist de facto tatsächlich das FA die entscheidende Instanz. Der Unterschied in der Reihenfolge ist lediglich, daß eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde automatisch zum Finanzamt geht, das dann Gewerbesteuer erhebt (weil's ja ein Gewerbe ist), während umgekehrt die Gewerbebehörde ggf. nicht automatisch etwas davon erfährt, daß der Steuerzahler zur Gewerbesteuer veranlagt wird.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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