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Gewerbeanmeldung bei Krankengeldbezug

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeanmeldung bei Krankengeldbezug innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 06.08.2010, 10:09
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Gewerbeanmeldung bei Krankengeldbezug

Hallo!

A hat die Chance sich ab dem 1.1.2011 als Hausmeister selbstständig zu machen.

Jedoch erhält A noch Krankengeld von der Krankenkasse.

Ist es möglich, dass A bereits jetzt schon ein Gewerbe anmeldet, aber erst ab dem 1.1.2010 Einnahmen hat. Er möchte schließlich jetzt schon entsprechende Verträge aushandeln.

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 10:11
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AW: Gewerbeanmeldung bei Krankengeldbezug

Na, dann kann er so krank ja nicht sein.

Man muss prüfen, ob die Tätigkeit die Genesung hemmt.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 10:16
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AW: Gewerbeanmeldung bei Krankengeldbezug

Hallo Humungus,

es handelt sich um eine Magenerkrankung. A möchte nur wissen, ob er jetzt schon ein Gewerbe anmelden kann. Einkommen hätte er sowieso erst ab Januar 2011.

LG
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 10:20
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AW: Gewerbeanmeldung bei Krankengeldbezug

Er kann alles machen, was die Genesung nicht behindert.

Ob bei einer Magenerkrankung das Führen von Vertragsverhandlungen allerdings gesund ist, wage ich zu bezweifeln.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 10:23
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AW: Gewerbeanmeldung bei Krankengeldbezug

Hallo Humungus,

danke für die Info :-)

LG
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  #6 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 23:16
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AW: Gewerbeanmeldung bei Krankengeldbezug

Zitat:
Zitat von wohnungsver Beitrag anzeigen
Hallo!

A hat die Chance sich ab dem 1.1.2011 als Hausmeister selbstständig zu machen.

Jedoch erhält A noch Krankengeld von der Krankenkasse.

Ist es möglich, dass A bereits jetzt schon ein Gewerbe anmeldet, aber erst ab dem 1.1.2010 Einnahmen hat. Er möchte schließlich jetzt schon entsprechende Verträge aushandeln.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Der Arbeitnehmer kann auch neben seiner angestellten Tätigkeit ein Gewerbe betreiben (welches er natürlich anmelden muß, bevor er es aufnimmt...).

Das muß noch nicht einmal den Bezug des Krankengeldes betreffen, das Krankengeld wird gezahlt, weil der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, an seinem Arbeitsplatz seiner Tätigkeit nachzugehen.

Wenn der Arbeitnehmer z.B. krankheitsbedingt - sagen wir mal mit einem Hüftschafen - bettlägerig ist, dann kann er nicht gleichzeitig im Stahlwerk am Hochofen arbeiten - und bezieht also Krankengeld.

Er kann aber ohne weiteres trotzdem von seinem Krankenbett aus seinen Gewerbebetrieb "Online-Handel mit Sammlerbriefmarken" betreiben.

Selbstverständlich wird eine Krankenversicherung aufmerken, wenn sie erfährt, daß ein Versicherter, der arbeitsunfähig geschrieben ist und Krankengeld bezieht, gleichzeitig ein Gewerbe ausübt. Und das dann ggf. entsprechend prüfen.

Ein Gewerbe anzumelden bedeutet aber mitnichten, es auch auszuüben, und davon ganz abgesehen ist niemand gezwungen, in dem von ihm angemeldeten und betriebenen Gewerbebetrieb selbst zu arbeiten.

Man kann ja auch andere Leute in seinem Unternehmen die Arbeit tun lassen...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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