Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market innerhalb des Forums Gewerberecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market ![]() folgender Fall sei angenommen: Person A ist (noch) minderjährig und geht noch zur Schule. A kennt sich allerdings mit Computern sehr gut aus und kann kleine Programme/Spiele für das Smartphone-Betriebssystem Android programmieren. Nun möchte A diese sogenannten Apps im Android-Market, einer Plattform in dem solche Apps (auch gegen Bezahlung) heruntergeladen werden können, hochladen und anbieten. Da die Programmierung (auch wenn es ein Hobby ist) Zeit kostet, überlegt Person A ob er damit nicht ein wenig Geld verdienen könnte, durch (1) direkte Bezahlung im Market und/oder (2) Integrierung von Werbung, wodurch A beim Anklicken dieser ebenfalls einen kleinen Geldbetrag erhält. Die voraussichtlichen Gewinne sollten laut den Vorstellungen von Person A nicht besonders hoch ausfallen. Nun hat Person A gehört das für diese Art von Verdienst ein Gewerbe anzumelden ist. Ist dies richtig? Wenn ja, was für Möglichkeiten gäbe es für Person A (auch wegen der Minderjährigkeit) und wie sähe das mit Versicherung, Steuern etc. aus? Denn Person A hat gehört, dass er sich wegen "Selbstständigkeit" getrennt von der Familie versichern müsste. Oder besteht die Möglichkeit, dass ein nicht erwerbstätiger Elternteil stellvertretend für ihn ein Gewerbe anmeldet und dieses dann später bei Volljährigkeit auf ihn "überträgt"? Auch hier würde sich Person A fragen wie dies mit Steuern und Versicherung dann aussieht und ob diese Variante Vor- und/oder Nachteile bietet. Es wäre schön wenn jemand auch nur bei einer dieser Fragen helfen könnte ![]() Danke im Voraus ![]() Gruß ITiBoI |
| |||
| AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market A muss sich natürlich nicht getrennt von der Familie versichern. Man könnte allerdings eine Betriebshaftpflich versicherung oder ähnliches abschließen. Das scheint hierbei aber keinen Sinn zu machen. Ein Minderjähriger benötigt die Erlaubniss seiner Eltern um sich selbstständig zu machen (§ 106 bis 113 BGB) http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG001202377 Zur Gründung eines Geschäftes muss man zum Gewerbeamt und sich dort anmelden. Diese geben die Daten auch an das IHK und das Finanzamt weiter. Man benötigt eine Kasse (kann auch eine Schuhschachtel sein) und ein Bankkonto. Sämtliche Rechnungen (egal ob Eingang oder Ausgang) getrennt zwischen Kasse und Konto abheften oder in eine Schuhschachtel legen. Damit dann monatlich ab zum Steuerberater, der das dann auch verbuchen soll. |
| |||
| AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market Danke für die schnelle Antwort ![]() Zitat:
Zitat:
) |
| |||
| AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market Kleingewerbe bedeutet nur, dass man keine Umsatzsteuer zahlen muss, aber dafür auch keine Vorsteuer absetzen kann. Lohnt sich also bei arbeitsintensive Arbeit, aber in der Regel nicht bei reinem Verkauf. Das geht aber nur bei einem Umsatz bis 17.400 €. Beim Gewerbeamt muss man in der Regel nach einer Liste auswählen. Man kann auch mehrere Bereiche aus der Liste auswählen. Es kann passieren, dass nichts aus der Liste richtig passt, dann wählt man halt etwas ähnliches aus. Es geht auch ohne Steuerberater. Aber das würde ich nicht empfehlen. Die Steuerberater haben ähnlich wie Rechtsanwälte feste Gebühren. Meines Wissens nach ist es egal wie oft man hinrennt. Ich glaube das richtet sich nach Umsatz oder Gewinn. Demnächst schau ich mal nach. |
| |||
| AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market Genehmigung der Eltern reicht nicht aus, man braucht die genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Man kann nur ein gewerbe anmelden. Buchführung und Steuern kann man alleine machen mit ein paar Grundkenntnissen. Darüber hinaus sollt einem noch das unternehmerische Risiko klar sein, da man persönlich unbegrenzt haftet. Bis zu einem gewissen Einkommmen, müßte man wahrscheinlich keine eigene Krankenversicherung abschließen; dazu aber noch mal bei der Krankenkasse oder in entsprechenden foren nachfragen. |
| |||
| AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
A wird aber denke ich verantwortungsvoll mit seinem Gewerbeschein umgehen ![]() Aber auf jeden Fall danke für deine Antwort |
| |||
| AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market Dann sind die Eltern die Gewerbetreibenden, müssen Mitglied in der IHK werden, sind die Steuerpflichtigen, etc.pp. Wenn die Eltern das mitmachen...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| minderjährig gewerbe anmeldung steuern android |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| ISS auf der HMI 2011 mit neuartiger Robotersteuerung für Android | Nachrichten: Wissenschaft | 21.03.2011 16:00 |
| "Google Android Developer Lab“ an der Beuth Hochschule für Technik Berlin | Nachrichten: Wissenschaft | 27.10.2010 15:00 |
| Middleware für mobile Anwendungen - jetzt auch für Google Android | Nachrichten: Wissenschaft | 18.02.2010 10:00 |
| Towards a Global CO2 Market? | Nachrichten: Wissenschaft | 08.07.2007 17:00 |
| Biosystems on the way to the market | Nachrichten: Wissenschaft | 08.12.2006 16:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios