Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 00:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

Hallo allerseits

folgender Fall sei angenommen:

Person A ist (noch) minderjährig und geht noch zur Schule. A kennt sich allerdings mit Computern sehr gut aus und kann kleine Programme/Spiele für das Smartphone-Betriebssystem Android programmieren. Nun möchte A diese sogenannten Apps im Android-Market, einer Plattform in dem solche Apps (auch gegen Bezahlung) heruntergeladen werden können, hochladen und anbieten.
Da die Programmierung (auch wenn es ein Hobby ist) Zeit kostet, überlegt Person A ob er damit nicht ein wenig Geld verdienen könnte, durch (1) direkte Bezahlung im Market und/oder (2) Integrierung von Werbung, wodurch A beim Anklicken dieser ebenfalls einen kleinen Geldbetrag erhält. Die voraussichtlichen Gewinne sollten laut den Vorstellungen von Person A nicht besonders hoch ausfallen.
Nun hat Person A gehört das für diese Art von Verdienst ein Gewerbe anzumelden ist. Ist dies richtig?

Wenn ja, was für Möglichkeiten gäbe es für Person A (auch wegen der Minderjährigkeit) und wie sähe das mit Versicherung, Steuern etc. aus? Denn Person A hat gehört, dass er sich wegen "Selbstständigkeit" getrennt von der Familie versichern müsste.
Oder besteht die Möglichkeit, dass ein nicht erwerbstätiger Elternteil stellvertretend für ihn ein Gewerbe anmeldet und dieses dann später bei Volljährigkeit auf ihn "überträgt"? Auch hier würde sich Person A fragen wie dies mit Steuern und Versicherung dann aussieht und ob diese Variante Vor- und/oder Nachteile bietet.

Es wäre schön wenn jemand auch nur bei einer dieser Fragen helfen könnte

Danke im Voraus

Gruß
ITiBoI
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 14:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

A muss sich natürlich nicht getrennt von der Familie versichern.
Man könnte allerdings eine Betriebshaftpflich versicherung oder ähnliches abschließen. Das scheint hierbei aber keinen Sinn zu machen.

Ein Minderjähriger benötigt die Erlaubniss seiner Eltern um sich selbstständig zu machen (§ 106 bis 113 BGB)
http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG001202377

Zur Gründung eines Geschäftes muss man zum Gewerbeamt und sich dort anmelden. Diese geben die Daten auch an das IHK und das Finanzamt weiter.

Man benötigt eine Kasse (kann auch eine Schuhschachtel sein) und ein Bankkonto. Sämtliche Rechnungen (egal ob Eingang oder Ausgang) getrennt zwischen Kasse und Konto abheften oder in eine Schuhschachtel legen.
Damit dann monatlich ab zum Steuerberater, der das dann auch verbuchen soll.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 15:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

Danke für die schnelle Antwort

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Zur Gründung eines Geschäftes muss man zum Gewerbeamt und sich dort anmelden. Diese geben die Daten auch an das IHK und das Finanzamt weiter.
Wüsstest du auch welche Art von Gewerbe A anmelden müsste? A hat von einem Bekannten etwas über Kleingewerbe (o.ä.) gehört, welches laut ihm genau für solche Fälle gedacht sein soll...

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Man benötigt eine Kasse (kann auch eine Schuhschachtel sein) und ein Bankkonto. Sämtliche Rechnungen (egal ob Eingang oder Ausgang) getrennt zwischen Kasse und Konto abheften oder in eine Schuhschachtel legen.
Damit dann monatlich ab zum Steuerberater, der das dann auch verbuchen soll.
Müsste A verpflichtend monatlich zum Steuerberater? Ginge das vielleicht auch nur jährlich oder auch ganz ohne? (Kostet ja schließlich Geld )
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 20:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

Kleingewerbe bedeutet nur, dass man keine Umsatzsteuer zahlen muss, aber dafür auch keine Vorsteuer absetzen kann.
Lohnt sich also bei arbeitsintensive Arbeit, aber in der Regel nicht bei reinem Verkauf.
Das geht aber nur bei einem Umsatz bis 17.400 €.

Beim Gewerbeamt muss man in der Regel nach einer Liste auswählen.
Man kann auch mehrere Bereiche aus der Liste auswählen.
Es kann passieren, dass nichts aus der Liste richtig passt, dann wählt man halt etwas ähnliches aus.

Es geht auch ohne Steuerberater.
Aber das würde ich nicht empfehlen.
Die Steuerberater haben ähnlich wie Rechtsanwälte feste Gebühren.
Meines Wissens nach ist es egal wie oft man hinrennt.
Ich glaube das richtet sich nach Umsatz oder Gewinn.
Demnächst schau ich mal nach.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 21:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Beim Gewerbeamt muss man in der Regel nach einer Liste auswählen.
Man kann auch mehrere Bereiche aus der Liste auswählen.
Es kann passieren, dass nichts aus der Liste richtig passt, dann wählt man halt etwas ähnliches aus.
Ist jede Art von Gewerbeanmeldung gleich teuer oder wird da differenziert?

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Es geht auch ohne Steuerberater.
Aber das würde ich nicht empfehlen.
Die Steuerberater haben ähnlich wie Rechtsanwälte feste Gebühren.
Meines Wissens nach ist es egal wie oft man hinrennt.
Ich glaube das richtet sich nach Umsatz oder Gewinn.
Demnächst schau ich mal nach.
Ist das Abrechnen so schwierig oder warum würdest du dies nicht empfehlen? Wäre super wenn du das nachschauen könntest
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 15:16
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

Genehmigung der Eltern reicht nicht aus, man braucht die genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.

Man kann nur ein gewerbe anmelden.

Buchführung und Steuern kann man alleine machen mit ein paar Grundkenntnissen.

Darüber hinaus sollt einem noch das unternehmerische Risiko klar sein, da man persönlich unbegrenzt haftet.

Bis zu einem gewissen Einkommmen, müßte man wahrscheinlich keine eigene Krankenversicherung abschließen;
dazu aber noch mal bei der Krankenkasse oder in entsprechenden foren nachfragen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 00:11
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ITiBoI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Genehmigung der Eltern reicht nicht aus, man braucht die genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.
Ok das scheint die ganze Sache dann doch noch etwas komplizierter zu gestalten... Wäre dann (auch wegen der denke ich entstehender Kosten) die Gewerbeanmeldung über die Eltern empfehlenswert oder ist das eine recht einfache "Prozedur"?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Buchführung und Steuern kann man alleine machen mit ein paar Grundkenntnissen.
Kennst du ein paar weiterführende Lektüren zu dem Thema? Natürlich auch gerne Links

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Darüber hinaus sollt einem noch das unternehmerische Risiko klar sein, da man persönlich unbegrenzt haftet.

Bis zu einem gewissen Einkommmen, müßte man wahrscheinlich keine eigene Krankenversicherung abschließen;
dazu aber noch mal bei der Krankenkasse oder in entsprechenden foren nachfragen.
Naja ich glaub viel Mist könnte A in dem Fall nicht so anstellen A wird aber denke ich verantwortungsvoll mit seinem Gewerbeschein umgehen

Aber auf jeden Fall danke für deine Antwort
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 12:05
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Gewerbeanmeldung bei Gewinn über Android-Market

Zitat:
Zitat von ITiBoI Beitrag anzeigen
Ok das scheint die ganze Sache dann doch noch etwas komplizierter zu gestalten... Wäre dann (auch wegen der denke ich entstehender Kosten) die Gewerbeanmeldung über die Eltern empfehlenswert oder ist das eine recht einfache "Prozedur"?
Dann sind die Eltern die Gewerbetreibenden, müssen Mitglied in der IHK werden, sind die Steuerpflichtigen, etc.pp. Wenn die Eltern das mitmachen...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
minderjährig gewerbe anmeldung steuern android

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
ISS auf der HMI 2011 mit neuartiger Robotersteuerung für Android Nachrichten: Wissenschaft 21.03.2011 16:00
"Google Android Developer Lab“ an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Nachrichten: Wissenschaft 27.10.2010 15:00
Middleware für mobile Anwendungen - jetzt auch für Google Android Nachrichten: Wissenschaft 18.02.2010 10:00
Towards a Global CO2 Market? Nachrichten: Wissenschaft 08.07.2007 17:00
Biosystems on the way to the market Nachrichten: Wissenschaft 08.12.2006 16:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN