Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde.

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 23:59
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 26
Keine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde.

Hallo,

wie lautet eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall:

A hat im Oktober '06 ein Gewerbe angemeldet mit dem Plan im Internet Elektronikgeräte zu verkaufen. Da sich in A's Ausbildungsplanung danach einiges grundsätzlich geändert hat, hatte A keine Zeit überhaupt in irgendeiner Weise für das Gewerbe tätig zu werden (keine Aufnahme der werbenden Tätigkeit). Kurz gesagt: A hat für das Gewerbe nichts getan, außer es beim Gewerbeamt anzumelden.
Die vom Finanzamt zum ausfüllen zugesendeten Unterlagen zur Prüfung der Steuerpflicht trafen bei A Ende '06 ein, als dieser bereits wusste, dass er nicht gewerblich tätig werden würde. Dies teilte er auch dem zuständigen Sachbearbeiter im Januar '07 schriftlich mit. Seitdem ist schlichtweg nichts passiert und A hat das Gewerbe seitdem auch nicht abgemeldet.
Nun möchte er dies tun.
Gibt es für A aufgrund obig geschilderter Lage irgendetwas (Besonderes) bei der Abmeldung zu beachten? (A ist immer noch in der Ausbildung)

Geändert von royalroy (07.01.2009 um 00:21 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 11:04
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 824
98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde.

Nein, ausser sämtliche Unterlagen die das Gewerbe betreffen 10 Jahre aufzubewahren.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2009, 02:15
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2005
Beiträge: 73
Keine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, leinadbhv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde.

Nein


Es gibt viele die ein Gewerbe haben und es nicht betreiben - das ist völlig normal und da muss man nichts weiter beachten.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 13:10
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 26
Keine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde.

Nach der Einsendung der Abmeldung wurde A angerufen und ihm mitgeteilt, dass er das Gewerbe nicht rückwirkend abmelden können (also für das Jahr 2006, wo er das Gewerbe ja eigentlich tatsächlich aufgab). Demnach setzte A das Abmeldedatum auf den 01.12.08.
Von Seiten des Gewerbeamtes stelle es kein Problem dar, dass A seit 2006 ein Gewerbe ohne Tätigkeit betrieb, allerdings bestünde die Pflicht zur Abmeldung. Somit wären Konsequenzen durch andere Behörden (etwa Finanzamt) möglich.

Jemand eine Idee, was das nach sich ziehen kann?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 14:11
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 824
98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (824 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde.

Zitat:
Zitat von royalroy
Somit wären Konsequenzen durch andere Behörden (etwa Finanzamt) möglich.

Jemand eine Idee, was das nach sich ziehen kann?
Nichts, da A dem FA oder anderen Behörden gegenüber nachweisen kann, dass keine Tätigkeiz stattgefunden hat.
__________________
Via lignissima melior quam nulla
(Friedrich Gottlob Nagelmann)

Und das Recht wird in der Wüste wohnen und Gerechtigkeit auf dem fruchtbaren Lande (Jesaja 32:15)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 14:47
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 26
Keine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, royalroy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde.

Zitat:
Zitat von potatoefritz
Nichts, da A dem FA oder anderen Behörden gegenüber nachweisen kann, dass keine Tätigkeiz stattgefunden hat.
Was käme in dem Fall denn als "Nachweis" in Frage?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.01.2009, 17:09
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 3.603
91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3603 Beiträge, 218 Bewertungen)  
AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde.

Zitat:
Zitat von royalroy
Seitdem ist schlichtweg nichts passiert und A hat das Gewerbe seitdem auch nicht abgemeldet.
Nun möchte er dies tun.
Das ist vernünftig. Es verursacht sonst ja nur unnötige Kosten.

Zitat:
Gibt es für A aufgrund obig geschilderter Lage irgendetwas (Besonderes) bei der Abmeldung zu beachten? (A ist immer noch in der Ausbildung)
Ein Gewerbe meldet man genauso ab, wie man's anmeldet. Man erklärt der Gewerbebehörde, daß der Gewerbebetrieb zum X.X.XXXX eingestellt wird bzw. wurde.

Wieviel Nachweise das Finanzamt haben möchte, sagt einem das Finanzamt. Das wird auf den Einzelfall ankommen. Und die IHK interessiert letztlich nur, ob ein Gewerbebetrieb besteht oder nicht. (Da man vermutlich eh die ganze Zeit in der untersten Beitragsklasse dümpelt.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewerbeabmeldung - Verträge mit Kunden Gewerberecht 04.12.2009 17:36
A wurde : 2tes mal erwischt wegen Fahren ohne führerschein Straßenverkehrsrecht 07.11.2008 03:26
Gewinnerzielende Tätigkeit ohne Gewerbe etc. Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.09.2007 01:09
Maklergebühren ohne Tätigkeit fällig? Immobilienrecht 10.08.2005 09:00
Körperverletzung ohne Anzeige-Würde Krankenkasse zahlen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 02.04.2005 00:02





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN