Dies ist eine Diskussion zu Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. wie lautet eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall: A hat im Oktober '06 ein Gewerbe angemeldet mit dem Plan im Internet Elektronikgeräte zu verkaufen. Da sich in A's Ausbildungsplanung danach einiges grundsätzlich geändert hat, hatte A keine Zeit überhaupt in irgendeiner Weise für das Gewerbe tätig zu werden (keine Aufnahme der werbenden Tätigkeit). Kurz gesagt: A hat für das Gewerbe nichts getan, außer es beim Gewerbeamt anzumelden. Die vom Finanzamt zum ausfüllen zugesendeten Unterlagen zur Prüfung der Steuerpflicht trafen bei A Ende '06 ein, als dieser bereits wusste, dass er nicht gewerblich tätig werden würde. Dies teilte er auch dem zuständigen Sachbearbeiter im Januar '07 schriftlich mit. Seitdem ist schlichtweg nichts passiert und A hat das Gewerbe seitdem auch nicht abgemeldet. Nun möchte er dies tun. Gibt es für A aufgrund obig geschilderter Lage irgendetwas (Besonderes) bei der Abmeldung zu beachten? (A ist immer noch in der Ausbildung) Geändert von royalroy (07.01.2009 um 00:21 Uhr). |
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| AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. Nein, ausser sämtliche Unterlagen die das Gewerbe betreffen 10 Jahre aufzubewahren. |
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| AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. Nein Es gibt viele die ein Gewerbe haben und es nicht betreiben - das ist völlig normal und da muss man nichts weiter beachten. |
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| AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. Nach der Einsendung der Abmeldung wurde A angerufen und ihm mitgeteilt, dass er das Gewerbe nicht rückwirkend abmelden können (also für das Jahr 2006, wo er das Gewerbe ja eigentlich tatsächlich aufgab). Demnach setzte A das Abmeldedatum auf den 01.12.08. Von Seiten des Gewerbeamtes stelle es kein Problem dar, dass A seit 2006 ein Gewerbe ohne Tätigkeit betrieb, allerdings bestünde die Pflicht zur Abmeldung. Somit wären Konsequenzen durch andere Behörden (etwa Finanzamt) möglich. Jemand eine Idee, was das nach sich ziehen kann? |
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| AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. Zitat:
__________________ Via lignissima melior quam nulla (Friedrich Gottlob Nagelmann) Und das Recht wird in der Wüste wohnen und Gerechtigkeit auf dem fruchtbaren Lande (Jesaja 32:15) |
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| AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. Zitat:
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| AW: Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. Zitat:
Zitat:
Wieviel Nachweise das Finanzamt haben möchte, sagt einem das Finanzamt. Das wird auf den Einzelfall ankommen. Und die IHK interessiert letztlich nur, ob ein Gewerbebetrieb besteht oder nicht. (Da man vermutlich eh die ganze Zeit in der untersten Beitragsklasse dümpelt.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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