Dies ist eine Diskussion zu Gewerbe, Steuern & Co innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerbe, Steuern & Co Er hatte bisher einen kleinen Laden (hauptsächlich Ankauf/Verkauf) und hat dieses Geschäft jetzt im kleinen Rahmen online ausgebaut. Das heißt er kauft Ware an und verkauft Sie online weiter. Hauptsächlich alte Schallplatten. Umsatz monatlich: € 4000; Gewinn: € 1000. Verkaufte Artikel: 60 / Monat. G weiß nicht, wielange das Geschäft noch so funktioniert wie jetzt und er hat sich in seinem Leben noch nicht mit der Frage von Gewerbe, Steuern & Co befasst. Was muss er berücksichtigen? Welche maximalen Folgen drohen ihm, wenn er diese Geschäfte weiterhin als Privatmann tätigt (Bußgeld? / Abmahnungen?) |
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| AW: Gewerbe, Steuern & Co Steuerpflicht, Pflicht zur Gewerbeanmeldung, Pflichtmitgliedschaft in der IHK... Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Gewerbe, Steuern & Co der fiktive G sollte zum Gewerbeamt seines Wohnortes gehen und dort ein Gewerbe anmelden. Alles weitere geschieht automatisch. Für die Steuern sollte er zu einem Steuerberater gehen und von diesem (oder von einem anderen) die buchhaltung erledigen lassen. Dann kann G auch die Rechnungen von seinem Plattenkäufen absetzen (dürfte sich auf jeden Fall lohnen). |
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| AW: Gewerbe, Steuern & Co Einen Steuerberater braucht man für seine Buchhaltung in so einem Fall eigentlich nicht - da würde von den 1.000 € Gewinn sonst nichts mehr übrig bleiben. Mit einer einfach Einnahmenüberschussrechnung als Einzelunternehmer bei einem Kleingewerbe kann man die ganz einfach über das ELSTER-Programm tätigen. Ansonsten bleibt relativ viel Papierkram - Berufsgenossenschaft, IHK, Gewerbeanmeldung, evtl. Geschäftskonto (für die Buchhaltung ein gewaltiger Vorteil) - die Kosten sind allerdings ziemlich gering. |
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