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Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 02:06
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Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Servus liebe Community,

angenommen Person AB meldet in Deutschland ein Gewerbe an, zieht dann aber seinen Erstwohnsitz ins Ausland, da Person AB dort studieren möchte. Kann Person AB dennoch weiterhin ein Gewerbe in Deutschland führen? Zweitwohnsitz ist wäre weiterhin in Deutschland, nur der Erstwohnsitz wäre nicht hier.

Vielen Dank für im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 13:24
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AW: Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Der Gewerbebetrieb braucht einen Sitz in Deutschland - sonst kann er hier - logischerweise - nicht angemeldet werden.*

Der Inhaber des Betriebes kann wohnen, wo immer er möchte. Es wird ja nicht der Gewerbetreibende angemeldet, sondern der Gewerbebetrieb.

____________________________________

*) Ein Gewerbebetrieb ist anzumelden, wenn er errichtet wird - im Geltungsbereiches des Gesetzes. Also in diesem Fall in Deutschland.

Wird der Gewerbebetrieb nicht in Deutschland errichtet, kann er hier nicht angemeldet werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 17:27
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AW: Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Das heißt, wenn das Gewerbe in D gestartet wird und man dann auswandert ist es korrekt, sofern das Gewerbe weiterhin einen gültigen Wohnsitz in D hat?

Beste Grüße,

Lars
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  #4 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 19:48
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AW: Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Das Gewerbe muss eine Adresse haben, das muss nicht unbedingt der
Wohsitz sein ("Briefkastenfirma").

Nur muss man dann im obigen Fall wahrscheinlich seine
Steuern im Erstwohnsitzland zahlen.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 21:38
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AW: Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Zitat:
Zitat von Lars1984 Beitrag anzeigen
Das heißt, wenn das Gewerbe in D gestartet wird und man dann auswandert ist es korrekt, sofern das Gewerbe weiterhin einen gültigen Wohnsitz in D hat?
Es gibt viele saarländische Firmeninhaber, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 01:22
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AW: Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Nicht mal der Geschäftsführer einer GmbH muß in Deutschland wohnen. Er muß nur in der Lage sein, seine gesellschaftsrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 19.08.2010, 02:02
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AW: Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Ok, weiß auch jemand wie das mit einem Gewerbe in D laufen würde (z.B. steuerrechtlich) und einem Wohnsitz in der Schweiz?
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  #8 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 16:05
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AW: Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Deutschland und der Schweiz ab.

Mit den Einnahmen aus dem gewerbe bist du wahrscheinlich in
beiden Ländern voll steuerpflichtig.
Um das zu vermeiden gibts diese DBA.

Möglich ist, dass dann die Gewerbeeinnahmen in Deutschland zu
versteuern sind, und in der Schweiz nicht weiter versteuert
werden müssen (vreinfacht).

Um alle Eventualitäten bzw. Steuervorteile zu beachten,
braucht man wahrscheinlich einen deutschen und einen
schweizer Steuerberater;
eventuell genügt auch einer , der sich auf das DBA
zwischen Deutschland und der Schweiz
spezialisiert hat.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 19:20
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AW: Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland

Zitat:
Zitat von Lars1984 Beitrag anzeigen
Ok, weiß auch jemand wie das mit einem Gewerbe in D laufen würde (z.B. steuerrechtlich) und einem Wohnsitz in der Schweiz?
Auf Dutzende von möglichen steuerlichen Konstellationen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

"Ein Gewerbe" ist eine nicht nur steuerrechtlich vollkommen undefinierte und unklare Beschreibung. Eine GmbH in Deutschland mit Anteilseignern im Ausland unterliegt anderen steuerlichen Bestimmungen als eine natürliche Person. Usw. usf.

Das sprengt die Möglichkeiten eines WWW-Forums bei weitem.
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