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Gewerbe im Wohnraum

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbe im Wohnraum innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 03.07.2011, 16:52
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Gewerbe im Wohnraum

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage:

A möchte ein Gewerbe anmelden, welches im eigenen Wohnhaus ausgeübt werden soll.
Welche Auflagen gibt es und welches Vorgehen?
Das Baurecht wie auch das BauNutzungsrecht wurden schon versucht zu durchforsten, aber nichts gefunden, was jetzt direkt dazu ins Auge springt.

- Das Gewerbe beinhaltet Kundenbesuche, die auf 2-3 Personen / Tag beschränkt sind (Mo-Fr).
- Das Objekt enthält eine Toilette für Kunden.
- Die Räumlichkeit beinhaltet ca. 7% der Gesamtwohnfläche.
- Für das Gebäude wird noch eine Eigenheimzulage gezahlt.

Ich bedanke mich für Ihre Antworten.
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Alt 03.07.2011, 19:25
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AW: Gewerbe im Wohnraum

In Wohngebieten ist das Gemeindesache.
In aller Regel wird es erlaubt (stillschweigend, also ohne Papier), wenn das Gewerbe nicht weiter stört (Lärm, Gestank, etc.).

Wenn es keinerlei Hinweise auf ein Gewerbe gibt, würde ich mich gar nicht weiter darum bemühen.
Wenn es aber ein Firmenschild oder andere inweise gibt, sollte man im Gewerbeamt der Gemeinde mal nachfragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 12:24
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AW: Gewerbe im Wohnraum

Zunächst mal prüfen, in was für einem Gebiet die Immobilie überhaupt liegt: Gewerbegebiet, Mischgebiet, reines Wohngebiet?

Wenn es ein reines Wohngebiet ist, sollte man sich mit der zuständigen Behörde zusammensetzen, dann da geht höchstens sehr nichtstörendes Gewerbe, da kann unter Umständen schon ein Versagungsgrund sein, daß zuviel Autoverkehr durch die Kunden entstehen könnte.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 13:00
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AW: Gewerbe im Wohnraum

A sollte dringend seinen Steuerberater aufsuchen, denn wenn ein privates Haus zu gewerblichen Zwecken genutzt wird,kann es Betriebsvermögen werden und das kann für die Gegenwart ( Eigenheimzulage ) und für die Zukunft ( Aufgabe des Gewerbees und Versteuerung!!) erhebliche steuerliche Auswirkungen haben!

M.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 19:57
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AW: Gewerbe im Wohnraum

Ich hätte da mal eine frage ich habe folgendes vor undzwar möchte ich einen Reisegewerbe anmelden. Und wollte mir vom ausland die ware bringen lassen und das in meineer garage deponieren bzw. lagern. Muss ich dafür erst zum baurechtsamt gehen und zusagen lassen ob die garage für lagern von waren erlaubt ist oder kann ich das ohne probleme lagern ?
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