Dies ist eine Diskussion zu Gewerbe gründen innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gewerbe gründen Ich habe eine Frage, wenn mir jemand etwas empfehlen kann, würde ich sehr bedankbar. Also. Person A lebt in Deutschland, ist Ausländer und hat eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet, erwerbstätigkeit gestattet). Jetzt möchte er ein Gewerbe gründen. Fremdkapital braucht er nicht, es muss mit seinem Eigenkapital funktionieren. Es handelt sich um Galvanik, aber es ist was ganz kleineres.. Es ist mehr Juweliergewerbe, als richtige Galvanik. Um anzufangen, braucht er ein Gewerbeschein, sonst kann er keine notwendige Chemikalien kaufen und keine passende Betriebsfläche mieten. Mit den Chemikalien kennt er sich sehr gut aus, weil er in Russland eine Technische Universität erfolgreich absolviert hat und hat einen Diplom Maschinenbau. Wie kann er ein Gewerbeschein bekommen? Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Gewerbe gründen Einen "Gewerbeschein" gibt es gar nicht... ![]() Es gibt eine Gewerbeanmeldung. Das heißt: man geht zur zuständigen Gewerbebehörde, meist beim Ordnungsamt angesiedelt, und meldet sein Gewerbe an. Das kostet um die 20 Euro, je nach Gemeinde/Landkreis, und von dieser Gewerbeanmeldung bekommt man eine Kopie. Man muß übrigens das Gewerbe anmelden, bevor man einen Gewerbebetrieb errichtet. Einige spezielle Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig, darüber informiert einen die Gewerbebehörde, die IHK oder auch eine Google-Recherche. Für bestimmte Handwerksgewerbe ist ein Meisterbrief oder ein Gesellenbrief erforderlich, ohne den darf das betreffende Handwerksgewerbe nicht selbständig ausgeübt werden. (Die Liste steht in der Anlage zur Handwerksordnung, die man ebenfalls im Internet findet.) Bevor man ein erlaubnispflichtiges Gewerbe aufnimmt, muß man die erforderlichen Genehmigungen besitzen. Jede Gewerbeanmeldung hat eine automatische Kontrollmitteilung an das Finanzamt und die IHK bzw. HWK zur Folge.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewerbe gründen Danke für die Antwort. Ich möchte schon weiter fragen. Ist es ein erlaubnispflichtiges Gewerbe? Es handelt sich um ganz kleine Galvanikabteilung. Aber wirklich ist es kleine Schmukmacherei mit eine Möglichkeit das Produkt dann durch Internetauktionshaus zu verkaufen. Nebenberuflich |
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| AW: Gewerbe gründen Wann man für welche Tätigkeiten eine Erlaubnis braucht, sagt einem die Gewerbebehörde oder die IHK. Das im konkreten Einzelfall zu ermitteln ist originäre Aufgabe jedes Unternehmers, der einen Gewerbebetrieb errichten will.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewerbe gründen aber das ist alles trotzdem mir unklar ist. Zum Beispiel. Er will ein galvanisches Unternehmen gründen und hat Ahnung, wie es alles funktionieren muss. Abschluss: http://www.anabin.de/scripts/frmInst...n1.asp?ID=7958 und Qualifikation:http://www.anabin.de/scripts/frmAbsc...yp5.asp?ID=715 |
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| AW: Gewerbe gründen es muss gar kein Problem sein oder kann man irgendwelche Schwierigkeiten bei der Gewerbeanmeldung treffen? |
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| AW: Gewerbe gründen Person A sollte einfach mal - wie schon angedeutet - bei der Behörde vorbeischauen, oder auch mal zu einer IHK Beratung gehen. Wenn er da seine Zeugnisse und alle anderen relevanten Dinge mitbringt, wird er dort im Einzelfall beraten und kann bei der Behörde, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gleich die Anmeldung druchführen. Wenn die dann Nein sagen kann Person A immer noch hier nachfragen, ob es in dem Beispielfall vielleicht irgend einen Umweg gibt, auf dem man doch noch zu seinem Glück kommen kann... EDIT: Achja, die einzige "Schwierigkeit", die man bekommen kann, ist dass man mangels Qualifikationen etc. keine Anmeldung bekommt. Das kostet aber nichts und ist auch nicht schlimm. |
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| AW: Gewerbe gründen mangels Qualifikationen? Was kann es bedeuten? |
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| AW: Gewerbe gründen ich habe zwei Links gegeben, die über seine Qulifikation sprechen. Muss es für solches Gewerbe ausreichen? |
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| AW: Gewerbe gründen Der Link selbst wird wohl eher nicht sehr viel weiterhelfen. Was zählt sind die Zeugnisse, die Person A vorweisen kann. Dazu sollte PErson A die Zeugnisse (und vielleicht auch die verlinken Internetseiten) mitbringen, wenn er zur Behörde geht. Ich weiß nicht, ob das Gewerbe erlaubnispflichtig ist oder nicht. Ich werde das auch nicht nachschauen, weil ich mich mit dieser Art von Gewerben nicht auskenne. Vielleicht weiß es ja jemand anders, oder vielleicht will jemand nachschauen. Ansonsten bleibt Person A wohl wirklich nur, zur Behörde zu gehen. Dort bekommt er auch eine einigermaßen verbindliche Auskunft... |
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