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Geschaeftsgeheimnis

Dies ist eine Diskussion zu Geschaeftsgeheimnis innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 15:28
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Geschaeftsgeheimnis

Hallo,
ich hoffe mal, dass ich dieses Anliegen hier richtig poste.

Ich wollte eine Frage stellen, wegen Geschaeftsgeheimnissen.

Wenn man war vorher im europaeischen Ausland angestellt und jetzt in Deutschland selbstaendig ist.
Laut der Wiki hier bei Juraforum ist es demnach das Recht, auch ehemalige Kunden vom vorherigen Arbeitgeber zu kontaktieren, insofern die Kontaktdaten zu diesen frei und oeffentlich einsehbar sind, demzufolge im Internet veroeffentlicht sind.

Ist es nun richtig, dass demnach jeden der ehemaligen kunden frei kontaktieren darf, solange diese auch auf einem leichten Wege uebers Internet gefunden werden koennen. Als Grundlage werden weder Dokumente des ehemaligen Arbeitgeber, noch anderweitige interne Informationen des Ex-Arbeitgebers genutzt.

Geändert von tuttech (23.11.2010 um 16:53 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 15:51
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AW: Geschaeftsgeheimnis

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Alt 23.11.2010, 16:53
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AW: Geschaeftsgeheimnis

ich ahbe es geaendert
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  #4 (permalink)  
Alt 26.11.2010, 15:51
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AW: Geschaeftsgeheimnis

Diese Frage kann man nicht eindeutig beantworten.
Und auch die Gerichte / Richter dürften zu einer unterschiedlichen Aufassung kommen.

Vielleicht hilft folgendes:
Wenn man in einem anderen Bezirk / Land tätig ist,
als der ehemalige Arbeitgeber, dass ist das auch kein Problem.
Man darf halt nur nicht innerhalb eines gewissen Zeitrahmens seinen ehemaligen Chef ins Gehege kommen.
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