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Geschäftsfähigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsfähigkeit innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 21:46
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Geschäftsfähigkeit

Guten Abend miteinander,

kurze Frage zu folgender fiktiver Situation:

Unternehmer A möchte, aus welchen Gründen auch immer, die Leitung seiner Firma an ein Mitglied der Familie abgeben, sodass er also nicht mehr der Inhaber dieser Firma ist. Nun ist das besagte Mitglied der Familie jedoch erst 17 Jahre alt.

Ist dies möglich?

Vielen Dank!

Einen schönen Abend noch!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 22:07
V.I.P.
 
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AW: Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von Peter-G Beitrag anzeigen
Ist dies möglich?
ja, möglich ist das. der minderjährige braucht aber die genehmigung der erziehungsbrechtigten und auch die genehmigung des familiengerichts. damit hätte der minderjährige für geschäftliche belange dann den status eines voll geschäftsfähigen. wenn das für den minderjährigen mit größeren risiken verbunden ist, wird das vom familiengericht aber nicht genehmigt. kommt drafu an, was das für betrieb is.

siehe hier: § 112 bgb
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 22:08
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AW: Geschäftsfähigkeit

Hallo,
Zitat:
Zitat von Peter-G Beitrag anzeigen
Ist dies möglich?
grundsätzlich ja, sofern das Vormundschaftsgericht zustimmt.
http://www.dresden.ihk.de/servlet/li...ef_sprache=deu
Zitat:
Zitat von Peter-G Beitrag anzeigen
..... aus welchen Gründen auch immer
Da wird es interessant.
Wenn A den Betrieb z.B. aus gesundheitlichen Gründen abgeben möchte, stehen die Chancen recht gut. Möchte A hingegen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, dass sein Sohn an seiner Stelle den Betrieb in die Insolvenz führt (nur als Beispiel, ich will hier nix unterstellen!), wird das Gericht dem nicht zustimmen.


lg
Carsten
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 22:37
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AW: Geschäftsfähigkeit

Okay vielen Dank für die Antworten.

Zitat:
wenn das für den minderjährigen mit größeren risiken verbunden ist, wird das vom familiengericht aber nicht genehmigt. kommt drafu an, was das für betrieb is.
Der Betrieb läuft seit mehreren Jahrzehnten sehr gut und es gibt auch keinen Grund wieso sich dies ändern sollte.

@gärtner73
A hat privat Schulden und möchte nach Übergabe des Betriebs in die Privatinsolvenz, das Unternhemen soll auf keinen Fall in die Insolvenz.

Peter
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 22:46
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AW: Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von Peter-G Beitrag anzeigen
A hat privat ...........
Das sollte kein Hindernis sein!


lg
Carsten
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