Dies ist eine Diskussion zu Geld auf Amateuerportalen Verdient innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Es geht um folgendes, Person A zeigte sich auf einer Internetplattform für Amateure Nackt. Personen die Bilder / Videos von den Amateuren sehen wollen, müssen dafür bezahlen. Als A damals damit anfing bezog A Hartz4. Nun hatte A gerade aktuell besuch vom Deutschen Zoll wegen betruges, weil A diese einkünfte auf der Arge nicht angeben hatte. Dies habt A nicht gemacht, da der "verdienst" sehr sehr geringfügig war, weil A dies nicht aktiv machte. Desweiteren hörte A damals im TV bei einem Interview mit solch einer Amateurin, das es da irgendeine Regelung gibt, das man, solange es geringfügig bleibt, nicht melden müsste. Es ging irgendwie um das Thema ; Nacktzeigen, Privatsphäre usw. Es wurde halt gesagt, das man dies nicht melden muss, denn sonst müsste ja jede Dame / jeder Herr der soetwas tut gleich jedem Preisgeben das er es eben tut, sich nackt im iNet zeigen... Kann da etwas dran sein rein rechtlich gesehen ? B dankt euch für eure Hilfe Mit freundlichen Grüßen //// EDIT //// Von dem verdienten Geld wurden 19% Mwst. abgezogen Geändert von Patrik2012 (07.02.2012 um 12:02 Uhr). Grund: Sorry, Person A B C vergessen |
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| AW: Geld auf Amateuerportalen Verdient Bitte die Forenregeln beachten und den Sachverhalt fiktiv darstellen - sonst können keine Antworten erfolgen. Siehe Forenregeln. Danke!
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Geld auf Amateuerportalen Verdient Wieviel hat die Person denn pro Monat verdient? |
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| AW: Geld auf Amateuerportalen Verdient |
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| AW: Geld auf Amateuerportalen Verdient Was wurde denn eigentlich aus den 19%? Normalerweise müssen diese ja an den Staat abgeführt werden. Technisch ist das zwar ein Nebenverdienst, allerdings aufgrund der Geringfügigkeit von nur 12,50 € im Monat sehe ich da kein besonderes Vergehen. Schließlich gibt es doch Einkommensgrenzen, unter denen man Geld von der ARGE bekommt, oder? |
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