Dies ist eine Diskussion zu GbR in Privatwohnräumen innerhalb des Forums Gewerberecht
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| GbR in Privatwohnräumen Diese Ladenfläche welche mit der Wohnung verbunden ist (nicht durch eine Tür oder sonstiges getrennt, sondern direkt mit dem Flur verbunden), wurde zu früherer Zeit mal als Laden genutzt, ist jedoch auch schon vom vorigen Mietern als Wohnfläche genutzt worden und somit ist die ganze Wohnung (einschließlich Ladenlokal) als Wohnfläche im Mietvertrag festgehalten. Im Bereich des Ladenlokals arbeiten die drei Gesellschafter und haben sich daher diesen Raum als Arbeitsbereich hergerichtet. Das Ladenlokal hat einen Eingang in Richtung Straße, sodass auch Kunden empfangen werden können. Beim Gewerbeamt musste der Sitz der Gesellschaft angegeben werden, worauf die Wohnfläche dort eingetragen wurde. Nach Auseinandersetzungen mit dem Vermieter besteht dieser auf einmal auf eine Aufteilung der Wohnfläche in separate Bereiche, Gewerbefläche und Wohnfläche. Darf er dies? |
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| AW: GbR in Privatwohnräumen er wird eine höhere Gewerbemiete haben wollen. mE ist das ok, aber fragen Sie einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale. M. |
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| AW: GbR in Privatwohnräumen Wusste der Vermieter bei Vertragsabschluss, dass die Räume gewerblich genutzt werden sollen?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: GbR in Privatwohnräumen Der Vermieter weiß dies zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses nicht, allerdings ist ja auch genau dies die Frage, ob es überhaupt als gewerbliche Nutzung angesehen werden kann oder ob das quasi wie Werbung in Zeitungen legen ist also Heimarbeit die man ausüben kann wann wie und wo man möchte. |
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| AW: GbR in Privatwohnräumen Zitat:
Der Vermieter kann argumentieren, dass durch die gewerbliche Tätigkeit eine erhöhte Abnutzung der Räume stattfindet und ein erhöhter Mietzins verlangt werden kann.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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