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Dies ist eine Diskussion zu GbR anmelden innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 05.11.2011, 19:04
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GbR anmelden

Person A und B möchten sich zu einer GbR zusammenschließen und ein Kleingewerbe führen, wie sieht die Gründung aus?

1.) Person A und B melden jeweils beim Finanzamt ihr eigenes Kleingewerbe an und schließen sich zu einer GbR zusammen.

2.) Person A und B schließen sich vertraglich zu einer GbR zusammen und melden die GbR als Kleinunternehmen beim Finanzamt an.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 19:52
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AW: GbR anmelden

Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.

Eine GbR ist keine eigenständige juristische Person, wenn mehrere Personen eine GbR gründen zum Zweck der Errichtung eines Gewerbebetriebes, müssen in der Regel alle Gesellschafter einer eigene Gewerbeanmeldung dafür machen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 19:53
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AW: GbR anmelden

Ein Gewerbe wird angemeldet beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 18:56
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Was für ein Gewerbe? Wenns um ein Handelsgewerbe geht, geht keine GbR das ist dann die OHG
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  #5 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 19:19
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Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Ein Gewerbe wird angemeldet beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt.
Vielen Dank für den Hinweis.

Zitat:
Zitat von MarcoBerlin Beitrag anzeigen
Was für ein Gewerbe? Wenns um ein Handelsgewerbe geht, geht keine GbR das ist dann die OHG
Nein, es handelt sich nicht um ein Handels-, sondern um ein Dienstleistungsgewerbe.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 19:35
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Öhm egal ob dienstleistung oder nicht, kann trotzdem handelsgewerbe sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 19:50
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Zitat:
Nein, es handelt sich nicht um ein Handels-, sondern um ein Dienstleistungsgewerbe
handelsrecht hat nichts mit handeln zu tun....

Bei einer gewissen Größenordnung wird aus der GBR eine OHG;
da hier ein Kleinunternehmern gemeint ist,
gehe ich mal davon aus, dass diese größenordnung nicht erreicht wird.

Das Gewerbeamt benachrichtigt dann automatisch Finanzamt,
IHK;
vom Finanzamt bekommt man dann die Formulare;
insbesondere möchte das Finanzamt auch wissen,
ob man zur Umsatzsteuerbefreiung optiert.
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