Dies ist eine Diskussion zu Gaststätten-Sperrzeit innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Gaststätten-Sperrzeit ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich löse gerade einen Fall, in dem einem Wirt die Sperrzeit verkürzt wird. W bekommt Post von der Gemeinde. Das Schreiben enthält die Bestimmung, dass er seine Gaststätte ab sofort um 1 Uhr schließen muss. (Gründe sind u.a. das Urinieren der Gäste an die Zäune der Anwohner, die nächtliche Lautstärke,..). W fragt sich nun, was er dagegen tun kann. Zu aller erst ist natürlich an einen Widerspruch zu denken. Jedoch habe ich überlegt, ob es überhaupt rechtens ist, die Relegung so kurzfristig durchzusetzen. (Heute kommt Post und ab heute muss um 1 Uhr geschlossen werden). Muss die Gemeinde sich nicht auch an irgendwelche Fristen halten? Ich habe da allerdings nichts finden können. Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben? |
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| AW: Gaststätten-Sperrzeit Gaststätten sollten über Toiletten verfügen. Der Gäste oder Lautsprecher? |
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| AW: Gaststätten-Sperrzeit Sorry, für die knappe Beschreibung :-) Es geht um die Lautstärke der Gäste, vor allem, wenn sich diese nachts vor der Gaststätte aufhalten. Die Gaststätte verfügt über Toiletten, jedoch nimmt das der eine oder andere Gast wohl nicht so genau, wenn er im betrunkenen Zustand den Heimweg antritt. Der Wirt bemüht sich aber stets darum, dass es ruhig und friedlich zu geht, da die Nachbarn von Anfang an nicht gerade positiv über die Eröffnung der Gaststätte gestimmt waren. |
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| AW: Gaststätten-Sperrzeit Was mich aber vor allem interessiert ist, ob die Behörde bereits am selben Tag, an dem das Schreiben mit der neuen Regelung zugeht, die Regelung auch in Kraft setzen kann. Das heißt, das Schreiben geht bspw. heute (Freitag) zu und die neue Regelung gilt ab heute. Zudem hat der Wirt keine Möglichkeit, noch am gleichen Tag Widerspruch einzulegen, da die Post erst im Laufe des Vormittags kommt (wie üblich) und die Behörde bereits um 12 Uhr schließt und erst am Montag wieder geöffnet hat. Immerhin kann es ja sein, dass der Wirt für den Tag, an dem er von der Einschränkung der Öffnungszeiten erfährt, Aktionen in seiner Gaststätte geplant hat, die durch die verkürzte Öffnungzeit erheblich behindert werden würden. Diese Vorgehensweise ist mit meinem Rechtsgefühl einfach nicht vereinbar, aber ich kann auch keine gesetzlichen Bestimmungen finden, die diesbezüglich etwas sagen. Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?! ^^ |
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| AW: Gaststätten-Sperrzeit Eine sofortige Änderung der Sperrzeit ist möglich. Hier ein Beispiel aus Hessen :http://www.vg-giessen.justiz.hessen....rview=true.htm |
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