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Für eigene Dienstleistung auf eigener Homepage werben.

Dies ist eine Diskussion zu Für eigene Dienstleistung auf eigener Homepage werben. innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 28.01.2010, 16:24
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Für eigene Dienstleistung auf eigener Homepage werben.

Hallo,

der Fall sieht folgendermaßen aus.

Herr Mustermann bekommt Sozialleistungen wegen Erwerbsunfähigkeit. Vom Beruf ist er ein PC-Spezialist. Computer ist seine große Leidenschaft und Hobby zugleich. Ab und zu hilft er in seinem Bekanntenkreis bei PC-Problemen, leistet sozusagen PC-Servis. Meist unentgeltlich, manchmal gegen eine freiwillige Aufwandsentschädigung. Die Frage: Darf Herr Mustermann für so einen PC-Service auf seiner privaten Homepage werben, ohne Gewerbe anmelden zu müssen? Darf er nur einen kostenlosen (bzw. gegen freiwilligen Betrag) PC-Service anbieten oder darf er auch eine Preisliste bekannt machen? Herr Mustermann hat nicht vor, großes Geld zu verdienen, sondern gegen eine geringe Aufwandsentschädigung seiner Leidenschaft nachzugehen.

Danke im Voraus.
Grüße
Molex
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