Dies ist eine Diskussion zu freier Mitarbeiter / Subunternehmer innerhalb des Forums Gewerberecht
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| freier Mitarbeiter / Subunternehmer kann mir jemand bitte kurz den Unterschied zwischen einem "freien Mitarbeiter" und einem "Subunternehmer" verständlich erläutern und die entsprechenden Gesetzestexte nennen? Das wäre eine große Hilfe. Freundliche Grüße |
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| AW: freier Mitarbeiter / Subunternehmer der freie mitarbeiter ist entweder Freiberufler oder Gewerbebetreibender. |
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| AW: freier Mitarbeiter / Subunternehmer Zitat:
"Freie Mitarbeit" gibt es nur im Bereich von Freiberuflern, und dort in Bereichen, die alternativ auch von angestellten Mitarbeiten erledigt werden können. In allen anderen Bereichen handelt es sich schlicht um gewerbliche Auftragnehmer. Ein "Subunternehmer" ist ein Unternehmer, der von einem anderen Unternehmer, der als "Generalunternehmer" fungiert, einen Auftrag übernommen hat. Der Subunternehmer steht nur mit dem Generalunternehmer in Vertragsbeziehung, der Generalunternehmer wiederum mit dem Auftraggeber. Es gibt dort also ein "Dreier-Verhältnis": Auftraggeber -> Generalunternehmer -> Subunternehmer Ein "freier Mitarbeiter" ist ein freiberuflich Tätiger, der nicht angestellt im Auftrag eines Dritten sondern eben auf Honorarbasis Aufträge durchführt. Die Tätigkeit auf Honorarbasis unterscheidet ihn vom Angestellten. Freie Mitarbeiter laufen u.U. Gefahr, keine freien Mitarbeiter sondern "Scheinselbständige" zu sein, wenn sich aus der Art und Weise ihrer Tätigkeit ergibt, daß ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. (Auch ein Gewerbetreibender kann unbeabsichtigt zum sozialversicherungspflichten Angestellten werden, wenn er z.B. nur einen Auftraggeber hat, von dem wirtschaftlich abhängig ist, in den Geschäftsräumen und/oder mit Werkzeug des Auftraggebers arbeitet und weisungsgebunden ist.) Beispiele: Freier Mitarbeiter Ein freiberuflicher Journalist schreibt Artikel und bietet sie einer Zeitungsredaktion an. Er ist freier Mitarbeiter. Er kann als freier Mitarbeiter auch Aufträge der Redaktion übernehmen. Sollte er allerdings nur noch für ein Blatt schreiben und auch noch einen Schreibtisch in der Redaktion haben und an einem Computer arbeiten, der dem Verlag gehört - dann wird man ihn unter Umständen als "scheinselbständig" einstufen, und es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Subunternehmer Bauunternehmen Krawuttke GmbH übernimmt den Auftrag zum Bau des neues Rathauses. Krawuttke GmbH erteilt an das Tiefbauunternehmen Baggerstolz KG den Auftrag, das Fundament auszuheben. Dann ist Baggerstolz KG Subunternehmer von Krawuttke GmbH. Macht der Tiefbauer bei seiner Arbeit Bockmist, haftet er dem Bauuunternehmen gegenüber, nicht aber dem Auftraggeber Kommune. Denn mit dem Auftraggeber hat er kein Vertragsverhältnis.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: freier Mitarbeiter / Subunternehmer Der Freie Mitarbeiter schließt einen Dienstleistungsvertrag ab; diesen Dienstleistungsvertrag kann sowohl der Freiberufler als auch der Gewerbetreibende abschließen. |
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| AW: freier Mitarbeiter / Subunternehmer Beim Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer auch seine Dienstleistung, aber das ist ein abhängiger Dienstvertrag; während der Freie Mitarbeiter einen unabhängigen Dienstvertrag abschließt. |
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