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freier Mitarbeiter / Subunternehmer

Dies ist eine Diskussion zu freier Mitarbeiter / Subunternehmer innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 12:40
Boardneuling
 
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freier Mitarbeiter / Subunternehmer

Guten Tag zusammen,

kann mir jemand bitte kurz den Unterschied zwischen einem "freien Mitarbeiter" und einem "Subunternehmer" verständlich erläutern und die entsprechenden Gesetzestexte nennen?

Das wäre eine große Hilfe.
Freundliche Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 21:16
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AW: freier Mitarbeiter / Subunternehmer

der freie mitarbeiter ist entweder Freiberufler oder
Gewerbebetreibender.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.05.2011, 16:13
V.I.P.
 
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AW: freier Mitarbeiter / Subunternehmer

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
der freie mitarbeiter ist entweder Freiberufler oder
Gewerbebetreibender.
Ein Gewerbetreibender ist niemals "freier Mitarbeiter", sondern eben - ein Gewerbetreibender, der einen Auftrag eines Kunden übernommen hat. Da braucht es die Konstruktion "freier Mitarbeiter" überhaupt nicht.

"Freie Mitarbeit" gibt es nur im Bereich von Freiberuflern, und dort in Bereichen, die alternativ auch von angestellten Mitarbeiten erledigt werden können. In allen anderen Bereichen handelt es sich schlicht um gewerbliche Auftragnehmer.

Ein "Subunternehmer" ist ein Unternehmer, der von einem anderen Unternehmer, der als "Generalunternehmer" fungiert, einen Auftrag übernommen hat.

Der Subunternehmer steht nur mit dem Generalunternehmer in Vertragsbeziehung, der Generalunternehmer wiederum mit dem Auftraggeber.

Es gibt dort also ein "Dreier-Verhältnis":

Auftraggeber -> Generalunternehmer -> Subunternehmer

Ein "freier Mitarbeiter" ist ein freiberuflich Tätiger, der nicht angestellt im Auftrag eines Dritten sondern eben auf Honorarbasis Aufträge durchführt. Die Tätigkeit auf Honorarbasis unterscheidet ihn vom Angestellten.

Freie Mitarbeiter laufen u.U. Gefahr, keine freien Mitarbeiter sondern "Scheinselbständige" zu sein, wenn sich aus der Art und Weise ihrer Tätigkeit ergibt, daß ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

(Auch ein Gewerbetreibender kann unbeabsichtigt zum sozialversicherungspflichten Angestellten werden, wenn er z.B. nur einen Auftraggeber hat, von dem wirtschaftlich abhängig ist, in den Geschäftsräumen und/oder mit Werkzeug des Auftraggebers arbeitet und weisungsgebunden ist.)

Beispiele:

Freier Mitarbeiter

Ein freiberuflicher Journalist schreibt Artikel und bietet sie einer Zeitungsredaktion an. Er ist freier Mitarbeiter. Er kann als freier Mitarbeiter auch Aufträge der Redaktion übernehmen. Sollte er allerdings nur noch für ein Blatt schreiben und auch noch einen Schreibtisch in der Redaktion haben und an einem Computer arbeiten, der dem Verlag gehört - dann wird man ihn unter Umständen als "scheinselbständig" einstufen, und es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Subunternehmer

Bauunternehmen Krawuttke GmbH übernimmt den Auftrag zum Bau des neues Rathauses.

Krawuttke GmbH erteilt an das Tiefbauunternehmen Baggerstolz KG den Auftrag, das Fundament auszuheben.

Dann ist Baggerstolz KG Subunternehmer von Krawuttke GmbH. Macht der Tiefbauer bei seiner Arbeit Bockmist, haftet er dem Bauuunternehmen gegenüber, nicht aber dem Auftraggeber Kommune. Denn mit dem Auftraggeber hat er kein Vertragsverhältnis.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 21.05.2011, 18:37
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AW: freier Mitarbeiter / Subunternehmer

Der Freie Mitarbeiter schließt einen Dienstleistungsvertrag ab;
diesen Dienstleistungsvertrag kann sowohl der Freiberufler
als auch der Gewerbetreibende abschließen.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.05.2011, 19:50
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AW: freier Mitarbeiter / Subunternehmer

Beim Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer auch seine Dienstleistung, aber das ist ein abhängiger Dienstvertrag;
während der Freie Mitarbeiter einen unabhängigen Dienstvertrag
abschließt.
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