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freie mitarbeit

Dies ist eine Diskussion zu freie mitarbeit innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 27.01.2011, 17:50
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freie mitarbeit

Hallo,

mal angenommen ein Logopäde, der bislang nur Arbeitnehmer war, will sich nun als freier Mitarbeiter betätigen und sucht Auftraggeber. Dazu reagiert er auf Inserate und führt Gespräche. Es kommt zu keinem Vertrag, da die Angebote gesetzeswidrig sind, die als Scheinselbständigkeit einzustufen wären!

Ab wann müsste er sich aber beim Finanzamt, bei der Krankenkasse etc melden? Doch erst ab tatsächlicher Dienstaufnahme oder auch schon bei der Suche etwa?

Gruß
Bareike
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Alt 31.01.2011, 17:00
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Alt 01.02.2011, 01:53
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Hallo,

mal angenommen ein Logopäde, der bislang nur Arbeitnehmer war, will sich nun als freier Mitarbeiter betätigen und sucht Auftraggeber. Dazu reagiert er auf Inserate und führt Gespräche. Es kommt zu keinem Vertrag, da die Angebote gesetzeswidrig sind, die als Scheinselbständigkeit einzustufen wären!

Ab wann müsste er sich aber beim Finanzamt, bei der Krankenkasse etc melden? Doch erst ab tatsächlicher Dienstaufnahme oder auch schon bei der Suche etwa?
Ein Gewerbebetrieb muß der Gewerbebehörde angezeigt werden, sobald er errichtet wird - nicht erst, wenn er tätig wird.

Sind Logopäden Gewerbetreibende? Bin ich überfragt.

Ob man das Finanzamt informieren muß, hängt davon ab, wie man versteuert. Wenn die Einkünfte Nebeneinkünfte sind, werden sie bei der Einkommenssteuererklärung zum Jahresende angegeben, und gut ist. Ansonsten informiert man das FA eben, daß man eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hat. Und macht dann entsprechend den Umsätzen, Vorgaben usw. seine Steuererklärung und ggf. Vorauszahlungen.

Die Gesetzliche Krankenversicherung möchte zwecks Beitragsberechnung logischerweise wissen, wieviel ihr Mitglied verdient und wie und womit (Selbständige haben keinen prozentualen Beitragssatz, sondern Beitragsstufen). Privaten Krankenversicherungen ist das Einkommen ihrer Versicherten schnurzpiepegal.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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