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Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung

Dies ist eine Diskussion zu Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 20:55
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Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung

Hallo,
angenommen Person Q hat sich eine CD mit Freeware Programmen gebrannt. Nun wird Q von Person A gefragt ob er A die CD brennen könnte.
Q brennt Ihm die CD und verlangt kein Geld für die Programme , da dies ja verboten wäre.
Q lässt sich nur den Dienst das er es gebrannt hat bezahlen. Person A ist ziemlich reich und hat kein Geldgefühl und gibt Q dafür 200€ .
Macht sich Q strafbar ?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 20:37
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AW: Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung

Habe den Theard in ein andres Unterforum geschrieben , da ich das Überforum doch nicht ganz treffend finde.
Kann gelöscht werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 12:09
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AW: Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung

Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses gegen Entgeld erfolgt ist oder nicht.


Beste Grüße

Baerlinair
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  #4 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 19:43
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AW: Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung

Angenommen Person Q hätte die Erlaubnis des Urhebers. Sowie es die Computer Zeitschriften mit Freeware Programmen auf Ihren CDs auch machen.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 19:07
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AW: Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung

Freeware herunterzuladen ist Urheberrechtlich in Ordnung (wie der Name schon sagt),
aber eine Weitergabe verstößt gegen § 15 UrhG (Verwertungsrecht).
http://www.gesetze-im-internet.de/ur...5BJNG000801377
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