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Frage zum Thema Tierzucht

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Thema Tierzucht innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.11.2010, 00:26
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Question Frage zum Thema Tierzucht

Hallo

da ich kein Jurist bin fällt es mir gerade schwer diesen Satz (hier zu finden: Klick):

Zitat:
12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
richtig zu deuten. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen? Es geht mir insbesondere um dies hier
Zitat:
wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang
bedeutet dies das man z.B. im Falle von Kaninchen, wenn man mehr als 100 Jungtiere im Jahr gehabt oder abgegeben hat, ein Gewerbe angeben muss, oder das allein die theoretische Möglichkeit, auf über 100 Jungtiere pro Jahr kommen zu können (also wenn man eine bestimmte Anzahl an Zuchttieren hat) reicht, um ein Gewerbe anmelden zu müssen?

Ich hoffe das war jetzt verständlich ausgedrückt und die Frage ist nicht zu dumm

MFG

Callisto
__________________
LG

Callisto
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  #2 (permalink)  
Alt 26.11.2010, 00:46
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

Zitat:
Zitat von Callisto Beitrag anzeigen
bedeutet dies das man z.B. im Falle von Kaninchen, wenn man mehr als 100 Jungtiere im Jahr gehabt oder abgegeben hat, ein Gewerbe angeben muss, oder das allein die theoretische Möglichkeit, auf über 100 Jungtiere pro Jahr kommen zu können (also wenn man eine bestimmte Anzahl an Zuchttieren hat) reicht, um ein Gewerbe anmelden zu müssen?
nein, zwingend ist das noch nicht. der satz lautet ja:

"Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt..."

in der regel bedeutet in den aller meisten fällen. aber eben nicht unbedingt in allen fällen. da sollte man gut argumentieren können, wieso man 100 viecher abgegeben hat, ohne dass man das gewerblich machte... vielleicht hat man sie verschenkt???
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  #3 (permalink)  
Alt 26.11.2010, 15:48
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

Nun ja, Hasen sind ja bekanntlich fleißige Rammler ...
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  #4 (permalink)  
Alt 26.11.2010, 17:03
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

hm irgendwie hab ich die Frage glaub ich falsch gestellt, also die Frage war eigentlich ob die Vorraussetzungen nur erfüllt sind, wenn man wirklich 100 Jungtiere hatte oder ob es schon reicht das man theoretisch eine ausreichende Anzahl an Zuchttieren hat, das man auf 100 Jungtiere kommen könnte (auch wenn dies nicht so ist), um mal bei dem Beispiel von den Kaninchen zu bleiben .

trotzdem schonmal danke
__________________
LG

Callisto
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  #5 (permalink)  
Alt 26.11.2010, 18:20
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

Auch darunter kann man gewerblich tätig sein. Wenn die Zucht auf Gewinn erwirtschaften soll, dann ist sie gewerblich (vereinfacht dargestellt). Wenn der Verkauf aus der Zucht dagegen lediglich die Kosten deckt, dann ist das nicht gewerblich, sondern eine s.g. Liebhaberzucht.

Eine gewerbliche Zucht kann auch Vorteile haben: bei Hundezucht entfällt z.B. die Hundesteuer.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 27.11.2010, 14:14
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

da muss man sich dann die entsprechenden definitionen anschauen:
Im gewerberecht: planmäßige und dauerhafte auf Gewinn ausgerichtetete tätigkeit,
oder so ähnlich: google
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  #7 (permalink)  
Alt 27.11.2010, 15:35
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

Zitat:
Zitat von Callisto Beitrag anzeigen
hatte oder ob es schon reicht das man theoretisch eine ausreichende Anzahl an Zuchttieren hat, das man auf 100 Jungtiere kommen könnte
nein, das allein reicht nicht.

allein reicht auch nicht, dass man 100 jungtiere gezüchtet hat.

dieser absatz ist eine richtlinie um eine gewerbsmäßigkeit zu prüfen. ein hilfsmittel sozusagen.

der oberpunkt ist dieser:
Zitat:
12.2.1.5 Gewerbsmäßig im Sinne der Nummer 3 handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.
folgendes ist doch nur ein unterpunkt, eine art messlatte, wo man "so über den daumen peilen kann", ob wohl eine gewerbsmäßigkeit vorliegen könnte:
Zitat:
12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht: [...]
– Kaninchen Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr [...] gehalten werden [...]

vielleicht kann hier mal eine konkrete frage gestellt werden, so kann man da nix zu sagen. worum geht es denn überhuapt? rein fiktiv natürlich.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 00:04
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nein, das allein reicht nicht.

allein reicht auch nicht, dass man 100 jungtiere gezüchtet hat.
ok das wollte ich wissen, dankeschön

Zitat:
vielleicht kann hier mal eine konkrete frage gestellt werden, so kann man da nix zu sagen. worum geht es denn überhuapt? rein fiktiv natürlich.
um es zu verdeutlichen ein Beispiel (rein fiktiv):

X hat eine Kaninchen-Hobbyzucht, mit 10 Weibchen und 2 Böcken, gibt ab und an mal Tiere ab, bleibt aber unter 100 Jungtieren im Jahr. Gewinn wird dabei nicht erwirtschaftet und auch nicht beabsichtigt.

Nach allem was hier geschrieben wurde würde ich sagen, es muss kein Gewerbe angemeldet werden, richtig?
__________________
LG

Callisto
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  #9 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 00:10
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

Zitat:
Zitat von Callisto Beitrag anzeigen
Nach allem was hier geschrieben wurde würde ich sagen, es muss kein Gewerbe angemeldet werden, richtig?
richtig.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 14:52
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AW: Frage zum Thema Tierzucht

Hallo,

Kaninchenzucht ist kein Gewerbe, sondern gehört zur Urproduktion.

MfG

Jansiline
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