Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Thema Tierzucht innerhalb des Forums Gewerberecht
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| da ich kein Jurist bin fällt es mir gerade schwer diesen Satz (hier zu finden: Klick): Zitat:
Zitat:
Ich hoffe das war jetzt verständlich ausgedrückt und die Frage ist nicht zu dumm ![]() MFG Callisto
__________________ LG Callisto |
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| AW: Frage zum Thema Tierzucht Zitat:
"Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt..." in der regel bedeutet in den aller meisten fällen. aber eben nicht unbedingt in allen fällen. da sollte man gut argumentieren können, wieso man 100 viecher abgegeben hat, ohne dass man das gewerblich machte... vielleicht hat man sie verschenkt??? |
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| AW: Frage zum Thema Tierzucht Nun ja, Hasen sind ja bekanntlich fleißige Rammler ... |
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| AW: Frage zum Thema Tierzucht hm irgendwie hab ich die Frage glaub ich falsch gestellt, also die Frage war eigentlich ob die Vorraussetzungen nur erfüllt sind, wenn man wirklich 100 Jungtiere hatte oder ob es schon reicht das man theoretisch eine ausreichende Anzahl an Zuchttieren hat, das man auf 100 Jungtiere kommen könnte (auch wenn dies nicht so ist), um mal bei dem Beispiel von den Kaninchen zu bleiben . trotzdem schonmal danke
__________________ LG Callisto |
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| AW: Frage zum Thema Tierzucht Auch darunter kann man gewerblich tätig sein. Wenn die Zucht auf Gewinn erwirtschaften soll, dann ist sie gewerblich (vereinfacht dargestellt). Wenn der Verkauf aus der Zucht dagegen lediglich die Kosten deckt, dann ist das nicht gewerblich, sondern eine s.g. Liebhaberzucht. Eine gewerbliche Zucht kann auch Vorteile haben: bei Hundezucht entfällt z.B. die Hundesteuer.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Frage zum Thema Tierzucht da muss man sich dann die entsprechenden definitionen anschauen: Im gewerberecht: planmäßige und dauerhafte auf Gewinn ausgerichtetete tätigkeit, oder so ähnlich: google |
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| AW: Frage zum Thema Tierzucht Zitat:
allein reicht auch nicht, dass man 100 jungtiere gezüchtet hat. dieser absatz ist eine richtlinie um eine gewerbsmäßigkeit zu prüfen. ein hilfsmittel sozusagen. der oberpunkt ist dieser: Zitat:
Zitat:
vielleicht kann hier mal eine konkrete frage gestellt werden, so kann man da nix zu sagen. worum geht es denn überhuapt? rein fiktiv natürlich. |
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| AW: Frage zum Thema Tierzucht Zitat: ![]() Zitat:
X hat eine Kaninchen-Hobbyzucht, mit 10 Weibchen und 2 Böcken, gibt ab und an mal Tiere ab, bleibt aber unter 100 Jungtieren im Jahr. Gewinn wird dabei nicht erwirtschaftet und auch nicht beabsichtigt. Nach allem was hier geschrieben wurde würde ich sagen, es muss kein Gewerbe angemeldet werden, richtig?
__________________ LG Callisto |
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| AW: Frage zum Thema Tierzucht Zitat:
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