Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fotograf

Dies ist eine Diskussion zu Fotograf innerhalb des Forums Gewerberecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #11 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 12:54
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Fotograf

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen

Eine Umstatzsteuerpflicht besteht auch nur dann, wenn man sich bei Anmeldung eines Gewerbes dafür entscheidet.
Das ist Unfug.

Umsatzsteuerpflicht besteht in dem Moment, wo durch selbständige Tätigkeit umsatzsteuerpflichtige Umsätze entstehen. Liegen die unter 17.500 Euro im Jahr, kann man auf §19 UStG optieren, und wird dann von der USt befreit, kann aber auch keinen Vorsteuerabzug machen. Optiert man nicht, ist man vom ersten Euro an umsatzsteuerpflichtig.

Umsatzsteuerpflicht hat auch nichts mit Gewerbe oder Nicht-Gewerbe zu tun, sondern allein mit der Art der Umsätze. (Es gibt Umsätze, die sind umsatzsteuerpflichtig, das sind die meisten, und andere, die sind es nicht - Umsätze aus ärztlichen Leistungen oder der Landwirtschaft z.B.)

Zitat:
Das hat natürlich Vorteile, da man die Investitionen auch absetzen kann, aber das sollte man mit seinem Steuerberater klären.
Die Absetzbarkeit von Betriebskosten und Investitionen ist von der Umsatzsteuerpflicht unabhängig, auch wer nach §19 UStG optiert, kann selbstverständlich seine Betriebskosten absetzen und seine Investitionen abschreiben.

Zitat:
Wenn man sich allerdings dafür entscheidet, dann hat man eine Menge an der Backe: 7 oder 19% USt? Das ist eine halbe Wissenschaft!
Nö. Das ist in der Praxis grotteneinfach. Und im Zweifel ruft man bei seinem Finanzamt an, und fragt. Oder man wählt gleich 19 Prozent. Das ist nicht weiter schlimm, ärgerlich wird's nur, wenn man von 7 auf 19 nachversteuern muß.

Es ist aber keine "Geheimwissenschaft" - solange man nicht versucht, für Endkunden/Verbraucher mit dem ermäßigten USt-Satz zu tricksen, wenn der nicht vertretbar ist.

Zitat:
Ach ja, zum Steuerberater: Der hilft einem bei der Steuer, aber die Tricks verrät er einem in der Regel auch nicht.
Dann sollte man den Steuerberater wechseln.

Zitat:
Beispiel: Nimmt man den PKW mit ins Betriebsvermögen oder nicht? Das lohnt sich eigentlich nur bei Neuwagen. Mit der alten Gurke rechnet man besser die gefahrenen Kilometer ab, muss aber ein Fahrtenbuch führen.
Das erklärt einem schon der Steuerberater-Azubi...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #12 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 13:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Fotograf

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ja. Verbraucher. Verbraucher = nicht vorsteuerabzugsberechtigte Endkunden.
Die Anfragen kamen aber offensichtlich nicht von Verbrauchern. Was willst Du uns mit Deinen ellenlangen Ausführungen sagen?

Zitat:
Wie beschrieben schon zweimalig.
Sag an. Der Verkauf von zwei Bildern kann aber jeweils einmalig bleiben. Oder wir können auch Erbsen zählen.

Es lohnt sich nicht, für diese zweimalige Sache seinen Status als Freiberufler in Frage zu stellen.

Zitat:
Und für mich klang es danach, als würde der TE überlegen, wie sowas zu handhaben sei, wenn es öfter mal vorkommt.
In dem Fall kann man immer noch Steuerberatung in Anspruch nehmen, auch nachdem die ersten beiden Geschäfte so abgewickelt worden sind.

Zitat:
Das ist aber gewagt. Buchhalter verstehen in der Regel überhaupt nichts von Steuerrecht. Wäre schön - dann könnte man sich die Steuerberater ja sparen.
Das ist schlichtweg falsch. Buchhaltung und Steuerrecht gehen Hand in Hand und ein Buchhalter muss Grundkenntnisse im Steuerrecht haben, diese bekommt er auch in seiner kaufmännischen Ausbildung vermittelt.

Ohne das Wissen wäre die Tätigkeit schlicht unmöglich, wenn man nicht mal weiß, wann welcher USt.-Satz anfällt, wie Anschaffungen abzuschreiben sind, wie eine Lohnabrechnung geht, etc. Obwohl ich nie Buchhalter geworden bin, hatte ich in meiner Ausbildung ein etwa 1.000 Seiten starkes Buch nur zum Thema Lohnbuchhaltung bekommen, darin enthalten ausschließlich Kommentare zur Lohnsteuer und Sozialversicherung, mit Gesetzes- und Urteilsverweisen.

Ich denke, Du hast vom Tätigkeitsfeld eines Buchhalters noch keinen rechten Eindruck erhalten.

Zitat:
Ein Buchhalter verbucht eine Rechnung so, wie sie ist. Steht auf der Rechnung 7% USt, verbucht er das, steht da 19% USt, verbucht er das. Daß auf der Rechnung statt 7% aber korrekterweise 19% stehen müsste - das weiß er im Regelfall nicht, kann er auch nicht wissen, und muß er auch nicht wissen, für seine Arbeit.
Ein Buchhalter verbucht nicht nur Rechnungen, meist schreibt er sie auch (bietet sich bei kaufmännisch nicht vorgebildeten Freiberuflern an, wie man hier lesen kann). Und dazu muss er wissen, welchen USt.-Satz er jeweils ansetzen muss.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fotograf stellt Bilder ins Internet Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.12.2011 00:58
Fotograf ein Betrüger? Was machen? Strafrecht / Strafprozeßrecht 11.07.2011 06:07
Freiberufler als Fotograf? Gewerberecht 09.07.2011 12:17
Fotograf gewerblich? freiberuflich? HWK? BG? Gewerberecht 01.10.2010 11:38
Rechtliche Lage Freier Fotograf Medienrecht und Presserecht 22.03.2007 20:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN