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Firma nach Trennung

Dies ist eine Diskussion zu Firma nach Trennung innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 19:19
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Unhappy Firma nach Trennung

Hallo Zusammen,

angenommen eine Frau und ein Mann bauen 2003 eine Firma auf.
Die Frau schafft die Grundlage dafür dass die Firma überhaupt läuft, baut eigenständig eine riesige online Präzens im Alleingang auf investiert 3 Jahre Arbeit, täglich 10 Stunden Montags bis Sonntags. Ohne Urlaub.

Als die Firma läuft und eine GBR gegründet werden sollte, ist der Mann dagegen und will die Firma weiter auf sich alleine laufen lassen.
Verlobt sich aber mit der Frau und verspricht bei einer Heirat alles zu regeln.

7 Jahre später möchte die Frau nun endlich eine Sicherheit und verlangt die Gründung einer GmbH aber der Mann bleibt Stur, will weder Heirat noch eine GmbH.

In diesen 7 Jahren hat die Frau aber weiterhin ohne Urlaub jeden Tag 10-12 Stunden in dieser Firma gearbeitet.
Auf sämtlichen Rechnungen und Lieferscheinen steht der Name der Frau mit drauf.

Die Frau durfte nicht über Gelder verfügen sondern bezog nur 400 Euro jeden Monat, was für Lebensmittel komplett drauf ging. Die Frau konnte sich weder finanziell ein Polster schaffen noch eine Lebens oder Rentenversicherung abschliessen.
So langsam bekommt die Frau ein wenig Zukunftsängste, da Sie die letzten Jahre nur für die Firma gelebt hatte und nun die Beziehung nicht mehr so gut läuft.

Rein offiziell war Sie in der Firma als Aushilfe eingestellt hat aber die Firmenführung übernommen, sowie Logistik, Marketing, PR, Personalwesen, den kompletten Internetauftritt selber gestaltet und bis heute betreut, 2 Firmenumzüge allein durchgezogen, sowie noch den Haushalt gemacht.

Hat die Frau Chancen nach einer Trennung drauf zu bestehen zu einem fairen Gehalt in der Firma weiterhin beschäftigt zu sein oder vielleicht als Firmenmitinhaberin zu gelten?
Oder ist Sie jetzt angeschmiert, weil Sie dem Mann blind vertraut hat?

Liebe Grüsse
Sansibar
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 20:48
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AW: Firma nach Trennung

Zitat:
Auf sämtlichen Rechnungen und Lieferscheinen steht der Name der Frau mit drauf.
Was soll das, wenn das Unternehmen unter dem Mann geführt wird? In Vertretung oder im Auftrag?
Mal abgeehen davon, sehe ich jetzt erst mal keine Ansprüche, die man in Zukunft geltend machen könnte.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 09:23
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AW: Firma nach Trennung

Die Frau hat einen Anspruch auf Auseinandersetzung (Teilung des Vermögens) nach den Regeln der BGB-Gesellschaft, §§ 705 ff. BGB.

In meinen Augen ein klassischer Fall.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 11:27
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AW: Firma nach Trennung

Wo soll denn hier eine BGB Gesellschaft sein?
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Alt 16.02.2010, 14:00
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AW: Firma nach Trennung

Gemeinsamer Zweck, wirtschaftliche Zielsetzung, konkludente Willensübereinstimmung, all dies liegt mir im oben geschilderten Fall vor.

Siehe auch Palandt, § 705, Rn. 39.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 14:16
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AW: Firma nach Trennung

Wo ist denn da eine konkludente Willenserklärung?
Zitat:
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 14:23
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AW: Firma nach Trennung

Zitat:
Zitat von berniebär
Wo ist denn da eine konkludente Willenserklärung?
Schließe mich berniebär an. Im Fall der Fälle hat die Frau keinerlei Beweise für eine Gesellschafterstellung. Meiner Meinung nach war sie einfach naiv und hat sich scharmlos ausnutzen lassen.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 14:45
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AW: Firma nach Trennung

Zitat:
Zitat von Mucki58
Meiner Meinung nach war sie einfach naiv und hat sich schamlos ausnutzen lassen.
Das heisst aber nicht, dass sie nun ohne Rechte ist.

Bei Verneinen einer BGB-Innengesellschaft prüft der BGH nach neuerer Rechtsprechung das Vorliegen einer Zweckverfehlungskondiktion oder einer Störung der Geschäftsgrundlage. Als Geschäftsgrundlage nimmt der Senat im Rahmen der Anspruchsprüfung die Erwartung an, dass die Lebensgemeinschaft Bestand haben werde.

Sehr informativ hierzu Kindler, Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer Lebensgemeinschaft, JURA 02/2010, S. 131 ff.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 15:23
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AW: Firma nach Trennung

Innengesellschaft liegt ja auch nicht vor, weil auch im Innenverhätnis keine BGB-gesellschaft vereinbart haben.

Es ist ein Einzelunternehmen gegründet worden, und die Frau ist auf 400 Euro Basis(?)
angestellt.
Dies ist im Innenverhältnis (durch Einigung) sowie auch im Außenverhältnis (Eintragung des Unternehmens als Einzelgewerbe) geregelt worden.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 01:22
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AW: Firma nach Trennung

vielen Dank für die Antworten!
In Zukunft wird die Frau wohl nicht mehr so naiv und blind sein.
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