Dies ist eine Diskussion zu Firma nach Trennung innerhalb des Forums Gewerberecht
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| angenommen eine Frau und ein Mann bauen 2003 eine Firma auf. Die Frau schafft die Grundlage dafür dass die Firma überhaupt läuft, baut eigenständig eine riesige online Präzens im Alleingang auf investiert 3 Jahre Arbeit, täglich 10 Stunden Montags bis Sonntags. Ohne Urlaub. Als die Firma läuft und eine GBR gegründet werden sollte, ist der Mann dagegen und will die Firma weiter auf sich alleine laufen lassen. Verlobt sich aber mit der Frau und verspricht bei einer Heirat alles zu regeln. 7 Jahre später möchte die Frau nun endlich eine Sicherheit und verlangt die Gründung einer GmbH aber der Mann bleibt Stur, will weder Heirat noch eine GmbH. In diesen 7 Jahren hat die Frau aber weiterhin ohne Urlaub jeden Tag 10-12 Stunden in dieser Firma gearbeitet. Auf sämtlichen Rechnungen und Lieferscheinen steht der Name der Frau mit drauf. Die Frau durfte nicht über Gelder verfügen sondern bezog nur 400 Euro jeden Monat, was für Lebensmittel komplett drauf ging. Die Frau konnte sich weder finanziell ein Polster schaffen noch eine Lebens oder Rentenversicherung abschliessen. So langsam bekommt die Frau ein wenig Zukunftsängste, da Sie die letzten Jahre nur für die Firma gelebt hatte und nun die Beziehung nicht mehr so gut läuft. Rein offiziell war Sie in der Firma als Aushilfe eingestellt hat aber die Firmenführung übernommen, sowie Logistik, Marketing, PR, Personalwesen, den kompletten Internetauftritt selber gestaltet und bis heute betreut, 2 Firmenumzüge allein durchgezogen, sowie noch den Haushalt gemacht. Hat die Frau Chancen nach einer Trennung drauf zu bestehen zu einem fairen Gehalt in der Firma weiterhin beschäftigt zu sein oder vielleicht als Firmenmitinhaberin zu gelten? Oder ist Sie jetzt angeschmiert, weil Sie dem Mann blind vertraut hat? Liebe Grüsse Sansibar |
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| AW: Firma nach Trennung Zitat:
Mal abgeehen davon, sehe ich jetzt erst mal keine Ansprüche, die man in Zukunft geltend machen könnte. |
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| AW: Firma nach Trennung Die Frau hat einen Anspruch auf Auseinandersetzung (Teilung des Vermögens) nach den Regeln der BGB-Gesellschaft, §§ 705 ff. BGB. In meinen Augen ein klassischer Fall.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Firma nach Trennung Wo soll denn hier eine BGB Gesellschaft sein? |
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| AW: Firma nach Trennung Gemeinsamer Zweck, wirtschaftliche Zielsetzung, konkludente Willensübereinstimmung, all dies liegt mir im oben geschilderten Fall vor. Siehe auch Palandt, § 705, Rn. 39.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Firma nach Trennung Wo ist denn da eine konkludente Willenserklärung? Zitat:
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| AW: Firma nach Trennung Zitat:
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| AW: Firma nach Trennung Zitat:
Bei Verneinen einer BGB-Innengesellschaft prüft der BGH nach neuerer Rechtsprechung das Vorliegen einer Zweckverfehlungskondiktion oder einer Störung der Geschäftsgrundlage. Als Geschäftsgrundlage nimmt der Senat im Rahmen der Anspruchsprüfung die Erwartung an, dass die Lebensgemeinschaft Bestand haben werde. Sehr informativ hierzu Kindler, Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer Lebensgemeinschaft, JURA 02/2010, S. 131 ff.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Firma nach Trennung Innengesellschaft liegt ja auch nicht vor, weil auch im Innenverhätnis keine BGB-gesellschaft vereinbart haben. Es ist ein Einzelunternehmen gegründet worden, und die Frau ist auf 400 Euro Basis(?) angestellt. Dies ist im Innenverhältnis (durch Einigung) sowie auch im Außenverhältnis (Eintragung des Unternehmens als Einzelgewerbe) geregelt worden. |
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