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Feuershow - Versicherung etc.

Dies ist eine Diskussion zu Feuershow - Versicherung etc. innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 14.02.2011, 13:58
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Feuershow - Versicherung etc.

Was muss beachtet werden, wenn man auf einer Privatveranstaltung als Einzelperson eine Feuershow zum besten geben will und sich das dafür benötigte Material vom Veranstalter zurückerstatten lässt? Reicht eine Privathaftpflicht- und krankenversicherung für eventuelle Unfälle aus? Oder gilt das schon als gewerblich und man ist nicht mehr versichert?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 19:05
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AW: Feuershow - Versicherung etc.

Zitat:
Zitat von Wollmaus Beitrag anzeigen
Was muss beachtet werden, wenn man auf einer Privatveranstaltung als Einzelperson eine Feuershow zum besten geben will und sich das dafür benötigte Material vom Veranstalter zurückerstatten lässt? Reicht eine Privathaftpflicht- und krankenversicherung für eventuelle Unfälle aus?
Ich bezweifle, daß eine Privathaftpflicht-Versicherung sowas deckt.

Dazu kann man in die Versicherungsbedingungen gucken, aber besser ist es, die Versicherung direkt zu fragen und wenn diese sagt "Ja, klar, kein Problem, das decken wir!" sich das schriftlich bestätigen zu lassen.

Zitat:
Oder gilt das schon als gewerblich und man ist nicht mehr versichert?
Das ist nicht mal das Problem - aber Privathaftpflichtversicherungen decken nur ganz bestimmte Risiken, und üblicherweise keine "besonderen", die z.B. durch ein überdurchschnittlich gefährliches Hobby herbeigeführt werden.

Die Krankenversicherung sollte die Behandlungskosten für Freizeitunfälle decken, über eventuelle Einschränkungen informiert einen die Versicherung. Das gilt gleichermaßen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wie für die Private Krankenversicherung (PKV).

"Gewerbe" setzt u.a. eine Gewinnerzielungsabsicht voraus, und eine gewisse Dauerhaftigkeit. Allerdings wäre damit zu rechnen, daß die eine oder andere Versicherung im Ernstfall engere Vorstellungen von "privat" und "gewerblich" an den Tag legt, um nicht leisten zu müssen.

Für die Behandlungskosten aufgrund von Unfällen, die durch oder bei beruflicher Tätigkeit verursacht wurden, zahlt die GKV grundsätzlich nicht, dafür ist nämlich die Berufsgenossenschaft zuständig.PKVen sehen das meistens sehr ähnlich.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 20:35
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AW: Feuershow - Versicherung etc.

Zitat:
Zitat von Wollmaus Beitrag anzeigen
Was muss beachtet werden, wenn man auf einer Privatveranstaltung als Einzelperson eine Feuershow zum besten geben will und sich das dafür benötigte Material vom Veranstalter zurückerstatten lässt? Reicht eine Privathaftpflicht- und (...) für eventuelle Unfälle aus? Oder gilt das schon als gewerblich und man ist nicht mehr versichert?
Nach der Sachdarstellung gehe ich von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Damit ist die Privathaftpflichtversicherung in jedem Fall außen vor.

siehe insbesondere Ziff. 7 ff der AHB, insbesondere aber Ziff. 7.6 ff
http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bed...V/AHB_2010.pdf
Zitat:
Zitat von Wollmaus Beitrag anzeigen
... krankenversicherung für eventuelle Unfälle
ich gehe mal davon aus dass der Feuerwerker in jedem Fall krankenversichert ist
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Alt 15.02.2011, 14:12
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AW: Feuershow - Versicherung etc.

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Nach der Sachdarstellung gehe ich von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Damit ist die Privathaftpflichtversicherung in jedem Fall außen vor.
Wo sehen Sie denn hier das "Gewerbe"?

Einmalig für eine Tätigkeit Geld zu kassieren ist noch lange kein Gewerbebetrieb. "Gewerbe" setzt immer voraus, daß eine Tätigkeit zur Gewinnerzielung und auf Dauer angelegt betrieben wird.

Eine einmalige Tätigkeit ist nun gerade kein Gewerbe.
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Alt 15.02.2011, 14:33
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AW: Feuershow - Versicherung etc.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wo sehen Sie denn hier das "Gewerbe"?
Habe mir erlaubt dies einfach mal zu unterstellen, da ausgerechnet dazu keine Angaben des TE erfolgten

Warten wir doch einfach seine Antwort ab
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Alt 17.02.2011, 14:58
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Gewinn gibt es nicht, nur Kostenerstattung. Das könnte man aber durchaus als gewerblich auslegen oder nicht?
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