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Fälligkeit und Verzug Handwerkerrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Fälligkeit und Verzug Handwerkerrechnung innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 27.05.2010, 12:39
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Question Fälligkeit und Verzug Handwerkerrechnung

Hallo an alle!

Mal angenommen Handwerker A schickt Firma B eine Rechnung über erbrachte Leistungen. Rechnungsdatum ist der 09.04. mit Zahlungsziel 23.04. ohne Zahlungseingang.
Am 30.04. geht die erste Zahlungserinnerung raus mit der Frist bis 07.05. wieder ohne Zahlungseingang.
Am 08.05. kann Handwerker A eine zweite dringende Zahlungserinnerung rausschicken inkl Verzugszins §288 BGB.
Ab wann wird der Zins verrechnet? Ab 30.04. oder ab 07.05.?
Kann der Handwerker auch den Mehraufwand für Porto verrechnen?
Oder ist es so das die Firma B erst ab 09.05. die erste Zahlungserinnerung erhalten darf (§286 BGB 30 Tage frist)?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
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