Dies ist eine Diskussion zu Existenzgruendung innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Existenzgruendung Mal angenommen folgender fiktiver Fall: Jemand (A) möchte sich in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe selbständig machen. A hat keinerlei Erfahrung im Selbständigen Bereich. Unter Betriebshilfe versteht sich das Arbeiten auf für A fremde landwirtschaftliche Betriebe über unterschiedliche Zeiträume. Es gibt keinen eigenen Betrieb, über den A versichert werden könnte. Was muesste A beim Umsetzen dieser Tätigkeit rein rechtlich beachten? WElche Versicherungen sind rechtlich vorgeschrieben? Welches Gewerbe müsste A anmelden? WElche Unterschiede gibt es, ob jemand die Existenzgründung mit bzw ohne den Existenzgründerzuschuss in Erwägung ziehen wuerde`? Vielen Dank für eure Antworten. LG Upsala |
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