Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ?

Dies ist eine Diskussion zu Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ? innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 10:21
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, carla65 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand sagen, was man tun muss ? Reicht es aus, bei der Gemeinde in DE ein Gewerbeschein auszufüllen. Muss man vorab einen Wohnsitz in DE haben ? Es besteht kein wohnsitz derzeit mehr in DE. Muss man diesen haben, um eine GbR in DE anzumelden? Wohnsitz ist seit Jahren in Italien. Wie geht man konkret vor ? Kann man gleichzeitig einen Wohnsitz in DE haben, wenn ja, ist dieser dann auch der Erst-Wohnsitz (soweit ich weiss, gibt es nur einen Zweitwohnsitz in DE wenn auch der Erstwohnsitz in DE ist).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 13:18
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ?

Zitat:
Zitat von carla65 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand sagen, was man tun muss ? Reicht es aus, bei der Gemeinde in DE ein Gewerbeschein auszufüllen. Muss man vorab einen Wohnsitz in DE haben ? Es besteht kein wohnsitz derzeit mehr in DE. Muss man diesen haben, um eine GbR in DE anzumelden? Wohnsitz ist seit Jahren in Italien. Wie geht man konkret vor ? Kann man gleichzeitig einen Wohnsitz in DE haben, wenn ja, ist dieser dann auch der Erst-Wohnsitz (soweit ich weiss, gibt es nur einen Zweitwohnsitz in DE wenn auch der Erstwohnsitz in DE ist).
Wer in Deutschland einen Gewerbebetrieb errichtet, muß dies bei der zuständigen Gewerbebehörde "anzeigen" (anmelden). Sollte für das jeweilige Gewerbe eine Erlaubnispflicht bestehen (z.B. Konzessionspflicht für Gaststätten, oder Gold- und Edelmetallhandel, etc.pp.), dann braucht es für Aufnahme des Gewerbebetriebs die entsprechende vorherige Erlaubis.

Der Gewerbebetrieb wird dort angemeldet, wo er besteht. Ein EU-Bürger braucht keinen Wohnsitz, um in Deutschland einen Gewerbebetrieb zu errichten, näheres dazu sagt einem die Gewerbebehörde. Steuerlich ist man dann u.U. "Grenzgänger".

Zitat:
Muss man diesen haben, um eine GbR in DE anzumelden?
Eine "GbR" kann man überhaupt nicht ammelden.

Eine "GbR" ist eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB).

Wenn mehrere Personen zusammen beschließen, einen Gewerbebetrieb zu errichten, müssen sie gemeinsam das entsprechende Gewerbe anmelden.

Zitat:
Wie geht man konkret vor ?
1. Gründlich informieren. Also: Steuerberater, Anwalt, Existenzgründer-Seminar der IHK. Für die allerersten Basics gibt's auch Ratgeber-Bücher.

2. Gewerbe anmelden. Daraus folgt Mitgliedschaft in der IHK, automatische Meldung beim Finanzamt, etc.pp.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 13:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ?

http://www.gruenderlexikon.de/magazi...grunden-durfen

http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...ervertrag/gbr/

http://www.service.m-v.de/cms/DLP_pr...29&design=2680
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 17:42
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ?

Zumindestens muss man in der lage sein, den rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Gewerbetätigkeit
ergeben, jederzeit nachkommen zu können.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 21:54
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Zumindestens muss man in der lage sein, den rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Gewerbetätigkeit
ergeben, jederzeit nachkommen zu können.
Wieso sollte man das von Italien aus nicht sein?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in DE gründen, wie funktioniert das ? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.08.2011 09:35
GbR gründen mit Wohnsitz im Ausland Gesellschaftsrecht 15.03.2010 08:56
BMJ: EU-Haftbefehl garantiert Schutz deutscher Staatsbürger Nachrichten: Recht & Gesetz 30.10.2006 10:01
Erst in den USA, jetzt auch in Deutschland: Preisnachlässe bei Coupons sind bei Verbrauchern beliebt Nachrichten: Wissenschaft 15.09.2005 10:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN