Dies ist eine Diskussion zu Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ? vielleicht kann mir jemand sagen, was man tun muss ? Reicht es aus, bei der Gemeinde in DE ein Gewerbeschein auszufüllen. Muss man vorab einen Wohnsitz in DE haben ? Es besteht kein wohnsitz derzeit mehr in DE. Muss man diesen haben, um eine GbR in DE anzumelden? Wohnsitz ist seit Jahren in Italien. Wie geht man konkret vor ? Kann man gleichzeitig einen Wohnsitz in DE haben, wenn ja, ist dieser dann auch der Erst-Wohnsitz (soweit ich weiss, gibt es nur einen Zweitwohnsitz in DE wenn auch der Erstwohnsitz in DE ist). |
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| AW: Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ? Zitat:
Der Gewerbebetrieb wird dort angemeldet, wo er besteht. Ein EU-Bürger braucht keinen Wohnsitz, um in Deutschland einen Gewerbebetrieb zu errichten, näheres dazu sagt einem die Gewerbebehörde. Steuerlich ist man dann u.U. "Grenzgänger". Zitat:
Eine "GbR" ist eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Wenn mehrere Personen zusammen beschließen, einen Gewerbebetrieb zu errichten, müssen sie gemeinsam das entsprechende Gewerbe anmelden. Zitat:
2. Gewerbe anmelden. Daraus folgt Mitgliedschaft in der IHK, automatische Meldung beim Finanzamt, etc.pp.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ? http://www.gruenderlexikon.de/magazi...grunden-durfen http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...ervertrag/gbr/ http://www.service.m-v.de/cms/DLP_pr...29&design=2680
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ? Zumindestens muss man in der lage sein, den rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Gewerbetätigkeit ergeben, jederzeit nachkommen zu können. |
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| AW: Erst-Wohnsitz Italien - deutscher Staatsbürger, jetzt GBR in Deutschland gründen, wie funktioniert das ? Wieso sollte man das von Italien aus nicht sein?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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