Dies ist eine Diskussion zu Eröffnung Firma im EU-Ausland innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Eröffnung Firma im EU-Ausland mal angenommen Person X möchte im Ausland (allerdings innerhalb der EU) eine Firma eröffnen um einen Import von Waren von dort nach Deutschland vorzunehmen. Ist dies so einfach möglich??? Grundsätzlich müsste Person X doch einen Wohnsitz oder zumindest eine Geschäftsanschrift ín dem betreffendem Land vorweisen, oder?? Wie verhält es sich dabei mit den Steuern?? Müsste Person X in dem Land vom Firmensitz die Steuern bezahlen oder in dem Land wo er seinen Hauptumsatz generiert (Deutschland)??? |
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| AW: Eröffnung Firma im EU-Ausland Zitat:
Zitat:
In der Regel werden dann wohl am Firmensitz im Ausland die betrieblichen Steuern fällig, am Wohnsitz in Deutschland die persönlichen Steuern anfallen. Wie sich das ganze dann im einzelfall verhält, müßte man wohl im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen nachlesen Alternative wäre Firma in Deutschland, Betriebsstätte im Ausland. Geändert von berniebär (25.12.2009 um 12:48 Uhr). |
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| AW: Eröffnung Firma im EU-Ausland Zitat:
Einen Wohnsitz braucht man nicht zwingend, um in einem anderen Staat ein Unternehmen in Form einer juristischen Person zu gründen. (Wobei, wie schon erwähnt, die rechtlichen Regelungen im Detail in verschiedenen Staaten unterschiedlich sind.) In Deutschland kann man ohne Einschränkung z.B. eine GmbH gründen, ohne in Deutschland einen Wohn- oder Geschäftssitz zu haben. Wie sollten auch sonst ausländische Unternehmen wohl Tochterunternehmen in Deutschland gründen? Auch in Großbritannien und vielen anderen Staaten sieht es genauso aus. Das gegründete Unternehmen dann hat natürlich einen Geschäftssitz in Deutschland - logisch, wenn es hier gegründet und im Handelsregister eingetragen wird. Das Unternehmen ist ja auch eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, eben eine juristische Person. Die Gesellschafter, die das Unternehmen gründen, können ihren Wohnsitz haben, wo immer sie wollen. Auch die Geschäftsführer einer GmbH können ihren Wohnsitz im Ausland haben - sie müssen nur in der Lage sein, ihren gesetzlichen Pflichten für die GmbH in Deutschland nachzukommen. (Ein Einreiseverbot, könnte ich mir vorstellen, wäre vielleicht ein Hindernis.) Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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