Dies ist eine Diskussion zu Eröffnung eines Ladens im Lebensmittelgewerbe innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Eröffnung eines Ladens im Lebensmittelgewerbe Mal angenommen, zwei Leute möchte im Lebensmittelberech ein Geschäft eröffnen und Waren verkaufen. was sind da vorraussetzungen? wie muessten die beiden das angehen? welche gesellschaftsformen waeren moeglich? wie schaut das mit dem gesundheitsamtlichen bestimmungen aus? Duerfen selbstgemachte Weine zum Beispiel angeboten werden? Wenn ja unter welchen Bedingungen? Oder selbstgemachte Marmeladen? Vielen Dank |
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| AW: Eröffnung eines Ladens im Lebensmittelgewerbe Hallo, empfehle den zwei Leuten, sich bei den Gewerbe- und Lebensmittelkontrollbehörden sowie bei der IHK und dem Finanzamt zu informieren. Die gestellten Fragen haben m.E. wenig mit dem Juraforum zu tun. Gruß Jansiline |
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| AW: Eröffnung eines Ladens im Lebensmittelgewerbe Zitat:
Zitat:
Scherz beiseite: etwas konkreter darf die Frage ruhig sein. Es gibt massenhaft Vorschriften, also Gesetze und Verordnungen. http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittelrecht Darüber hinaus empfehle auch ich sich entsprechend bei IHK, Handwerkskammer, Existenzgründerberatung sowie den Behörden kundig zu machen. Zu guter letzt sollte auch ein Anwalt konsultiert werden. Ach, einen Steuerberater wird der Buchhaltung Unkundige sicherlich auch brauchen. Ich möchte doch sehr warnen sich mit einem Ladenlokal und allem pipapo selbstständig zu machen, wenn man so gar keine Ahnung hat. Mal abgesehen vom wirtschaftlichen Risiko gibt es eben auch so manchen juristischen Fallstrick. Auch der Papierkram (Buchhaltung, Steuer) wird oft unterschätzt. Und zu guter letzt benötigt man auch eine Menge Geld. Auf jeden Fall sollte ein gutes Konzept dahinter stehen, sonst wird die neu aufgebaute Existenz nicht von Dauer sein.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Eröffnung eines Ladens im Lebensmittelgewerbe Zitat:
Das Thema ist zu komplex, um es auch nur ansatzweise in einem WWW-Forum behandeln zu können. (Außerdem - warum sollte das jemand gratis machen?)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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