Dies ist eine Diskussion zu EM- Rente und Selbstständigkeit innerhalb des Forums Gewerberecht
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| EM- Rente und Selbstständigkeit Frau X. ist nicht belastbar und befindet sich auch in Therapie. Die Therapie läuft zum Großteil ambulant, Krankenhausaufenthalte, die auch länger dauern können, sind zum Teil nicht planbar. Frau X. bastelt und handarbeitet viel. Da sie nur ein geringes Einkommen hat, die Herstellungskosten aber auch anfallen, würde Frau X. ihre Werke gerne verkaufen. Da Frau X. nicht voll belastbar ist, würde das nur in einem kleinen Rahmen stattfinden. Der Reingewinn ( Verlaufspreis- Herstellungskosten) wäre nicht sehr hoch. Eventuell in ein paar Monaten so hoch, das Frau X. kein Wohngeld mehr beziehen müsste. Aber auf keinen Fall so hoch, das sie ihren kompletten Lebensunterhalt davon bestreiten kann. Da Frau X. ja mit der Absicht Gewinn zu erzielen verkaufen möchte, ist das doch eine gewerbliche Handlung oder? Was muss Frau X. beachten? Laut dem letzten Rentenbescheid darf Frau X. in der Woche unter 15 Stunden arbeiten. Wie kann sie das dem Rentenversicherungsträger gegenüber belegen? Laut dem letzten Rentenbescheid darf Frau X. im Monat einen Zuverdienst von 350 Euro haben. Bezieht sich das in dem genannten Fall auf den Reingewinn oder auf den Verkaufserlös? Welche Art Gewerbe muss Frau X. anmelden? Welche Kosten sind damit verbunden? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Die momentanen Beiträge werden ja anhand der Rente berechnet und auch abgeführt. Wie sieht das mit Kunstgewerbe aus? Gelten da nicht andere Regelungen? Wenn ja welche und wie kann das Frau X. nutzen? ( Wenn man mal davon ausgeht das sie nur Sachen produziert und verkauft). Und was ist der Unterschied zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Gewerbe? Wäre Frau X. nicht freiberuflich tätig? |
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