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Einzelunternehmen - Online-Shop

Dies ist eine Diskussion zu Einzelunternehmen - Online-Shop innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 03:00
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Einzelunternehmen - Online-Shop

Hallo !

Ich bin schon viele Stunden am Googeln und habe mich schon durch viele Seiten gelesen. Habe auch vieles verstanden aber doch noch ein paar Fragen. Folgende Situation:

Person X möchte einen Online-Shop gründen und sich dafür als Einzelunternehmer selbstständig machen. Da es nebenberuflich sein soll werden die Umsätze und Gewinne sich auch in Grenzen halten, nur ein Nebenerwerb.

1) Wäre man in einem solchen Fall e.K. (Also Bilanzierungspflichtig) oder reicht weiterhin die GuV-Rechnung?

2) Bis zu welcher Grenze ist man USt. befreit? Und was ist wenn ich in davon ausgehe im nächsten Jahr nicht über die Grenze zu kommen und ich komme drüber?

3) Wie geht man bei der Gründung vor? Wie läuft diese ab? Reicht die Anmeldung beim Gewerbeamt? oder wo muss man noch hin / was muss noch getan werden?

Vielen Dank ! Würde mich über Tipps hierfür freuen !

Gruß

Nico
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 14:29
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AW: Einzelunternehmen - Online-Shop

Einfach nur zum Gewerbeamt (in der Regel im Rathaus) gehen und anmelden.
Diese informieren dann schon alle weitere Ämter. Die Anmeldung kostet ca. 40 €.

Das Finanzamt wird sehr wahrscheinlich ein Erhebungsbogen (Fragebogen) schicken.

Man muss auf den Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen und mitkassieren.
Die Mehrwertsteuer wird (bei der Größe) vierteljährlich abgerechnet und abzüglich
der Vorsteuer an das Finanzamt abgeführt.
Das kann man sich durch das sogenannte Kleingewerbe ersparen.
Dabei wird auf den Rechnungen keine Mehrwertsteuer erhoben, sondern der
Zusatz geschrieben: "MwSt befreit nach § 19 Ustg".
(Noch mal überprüfen, ob das auch der richtige Paragraph ist)
Dann muss man nichts abführen, man kann aber auch die Vorsteuer nirgendwo abziehen. Die Einkaufsrechnungen kann man natürlich trotzdem absetzen.
Es ist somit eine große Entlastung an Papierkram.

GuV (Gewinn und Verlust) wird zusammen mit der Bilanz gemacht.
Hier ist die EÜR (Einnahme Überschuss Rechnung) gemeint.
Das ist eine deutlich einfachere Form als die Bilanz
und somit mit deutlich weniger Papierkram verbunden.

Eingetragener Kaufmann kann jeder sein (Bilanzierungspflicht),
muss man aber erst ab einer gewissen Größe sein, die ein Kleinunternehmer
nicht erreicht.

PS: Kleingewerbe geht bis zu einem Umsatz von 17.500 € pro Jahr.
Mit Umsatz sind die kompletten Einzahlungen von Kunden gemeint,
ohne Abzüge von Waren, etc.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 16:35
V.I.P.
 
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AW: Einzelunternehmen - Online-Shop

Der eingetragene Kaufmann (e.K.) ist im Handelsregister eingetragen.

Für Kleingewerbetreibende ist dies freiwillig möglich.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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