
27.04.2011, 18:11
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| einmalige Schankerlaubnis ein unternehmen beteiligt sich seit 5 jahren an der örtlichen kneipenmeile obwohl es kein gaststättengewerbe ist, jedoch diese teilnahme einen sehr possitiven werbeeffekt hatte. in diesem jahr nun untersagt die örtliche gemeinde dem unternehmen die teilnahmne mit der begründung das eine baurechtliche nutzungsgenehmigung als veranstaltungsort vorliegen müsse, das bauamt des kreises jedoch weißt eine zuständigkeit von sich. was kann das unternehmen veranlassen um die gestattung doch zu bekommen? gibt es in solch einem fall etwas wie bestandsschutz?
p.s. die zusage wurde bereits vor monaten mündlich von der damaligen ordnungsamtschefin gegeben, jedoch mußte diese mittlerweile ihren stuhl räumen
vielen dank im vorraus
mfg christian |