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Einkommenssteuererklärung - Anlage G

Dies ist eine Diskussion zu Einkommenssteuererklärung - Anlage G innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 09:05
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Einkommenssteuererklärung - Anlage G

A hat vor sich als Kleingewerbe anzumelden. A hat schon paar mal beim Fianzamt angerufen aber die Aussagen im Internet sind so unterschiedlich.

Wie bereits erwänt möchte A sich als Kleingewerbe anmelden (§19 UStG)

- Recht es, wen A als Kleinunternehmer nur in Anlage G den Gewinn eintragt und das restliche Formular leer lässt?

- Wie A gelesen hat, kann man als Kleinunternehmer eine formlose EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) der Anlage G beilegen. Stimmt das?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 11:16
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AW: Einkommenssteuererklärung - Anlage G

Zitat:
- Recht es, wen A als Kleinunternehmer nur in Anlage G den Gewinn eintragt und das restliche Formular leer lässt?
Kann ma so pauschal schlecht sagen.

Zitat:
- Wie A gelesen hat, kann man als Kleinunternehmer eine formlose EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) der Anlage G beilegen. Stimmt das?
Im Prinzip schon.


Besser ins Steuerforum wechseln.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 20:18
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AW: Einkommenssteuererklärung - Anlage G

Wenn man das jetzt nicht so sagen kann, dann werde ich das Fianzamt fragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 20:26
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AW: Einkommenssteuererklärung - Anlage G

Das kommt drauf an, ob du Abschreibungen hast und sonstwas
Das Formular ist ja nicht umsonst da.

Bei einer ganz einfachen Est-Erklärung, kann man auch ohne ein Formular auskommen.
Schreibt man halt Einnahmen , Ausgaben und Gewinn auf. Und eventuelle andere Einkünfte.

Wie gesagt, spezielle Auskünfte zu Steuern bekommst du besser im Steuerforum.
Beim Finanzamt anfragen kann man auch. Aber wenn man sich überhaupt nicht aus-
kennt mit den ganzen Grundbegriffen, sind die manchmal auch schnell genervt.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 10:11
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AW: Einkommenssteuererklärung - Anlage G

A hat inzwischen beim Fianzamt angerufen und erfahren, dass nur der Gewinn anzugeben ist.
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