Dies ist eine Diskussion zu Einkauf kurz vor Ladenschluss innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Einkauf kurz vor Ladenschluss Darf ein normaler Verkäufer regelmäßig allen Kunden 5 Minuten vor Ladenschluss den Zugang zum Geschäft verwehren, obwohl diese ganz gezielt nur einen einzelen bestimmten Artikel kaufen wollen? Gleicht das regelmäßige Abwimmeln von Kunden 5 Minuten vor Ladenschluss nicht schon einem "quasi-Ladenschluss"? Viele Ladenschlussgesetze erlauben das "zu Ende bedienen" aller bis Ladenschluss im Geschäft befindlichen Kunden, auch über die Ladenschlusszeit hinaus. Kann der Kunde sich auf eine rechtliche Regelung beziehen, insbesondere, wenn er nachweislich das Geschäft auch vor Ladenschluss wieder pünktlich verlassen kann? Oder handelt es sich dabei immer um eine individuelle Regelung des Geschäftes bzw. der Filiale, mit welcher der Kunde leben muss? Müsste aber dann nicht auf diese Regelung im Sinne der Anschreibepflicht deutlich hingewiesen werden und die Öffnungszeiten um 5 Minuten verkürzt werden? Über eine Auskunft würde ich mich freuen. |
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Zitat:
Es gibt ja inzwischen reichlich Supermärkte die bis 24:00 Uhr geöffnet haben .... Mo-Fr ! DENN am Sa gibt es das Problem, das man - hätte man ebenfalls bis 24:00 geöffnet - regelmässig gegen das Arbeitszeitgesetz (Stichwort: Verbot der Sonntagsarbeit) verstiesse . Also machen die Supermärkte schon um 23:30 Schicht... Darüber hinaus regeln die entsprechenden Gesetze, wann verboten ist geöffnet zu haben und nicht wann man verpflichtet wäre geöffnet zu haben ( Die Pflicht geöffnet zu haben gibt es manchmal in Mietverträgen grosser Einkaufzentren mit vielen Läden ). Der Laden kann also frei entscheiden, ob er um 18:55, 19:00 oder erst 19:55 schliesst ( Ausnahme Heillig abend, Sonn- und Feiertage selbstredend ). Und selbst wenn er öffen hat, muss der Laden das Kaufangebot eines Kunden nicht annehmen. |
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Zitat:
"Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden." So z. B. stellvertretend in Sachsen (SächsLadÖffG § 3 Abs. 5) oder Baden Württemberg (LadÖG § 3 Abs. 4). Mir ist darüber hinaus klar, dass es keine Pflicht gibt, wann ein Geschäft geöffnet haben muss. Es gibt aber eine Anschreibepflicht, die besagt, dass ein Geschäft den Kunden unmissverständlich darauf hinweisen muss, wann das Geschäft geöffnet hat. Wenn also ein Geschäft offiziell eine bestimmte Öffungszeit angibt, z. B. 20:00 Uhr, dann kann es doch nicht regelmäßig schon um 19:45 Uhr die Kunden aussperren. Es muss doch in diesem Fall im Eingangsbereich mit einem Schild darauf hingewiesen werden. Außerdem kann einem Kunde doch nur derjenige den Zugang zum Geschäft während der Öffnungszeiten verwehren, der das Hausrecht des Geschäftes ausübt. Und dies kann nach meiner Kenntnis nur der Geschäftsführer (oder eine von ihm im konkreten Fall beauftragte Person). Aber abgesehen von der rein rechtlichen Seite: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es auch nur eine große Einzelhandelskette gibt, deren Chefetage den Filialen vorschreibt, kurz vor Ladenschluss keine Kunden mehr ins Geschäft zu lassen! Nicht, wenn "Ladenschluss" im Sinne des Ladenschlussgesetztes bedeutet, dass alle Kunden, die bis Ladenschluss im Geschäft sind, zu Ende bedient werden können. Abweichende Regelungen sind doch im höchsten Maße kundenunfreundlich und können nicht im Interesse der Chefetage liegen! Es kann allenfalls nur die individuelle Regelung einer Filiale sein, deren Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer gern pünktlich Feierabend machen und es sich bei wenig Kunden auch leisten können. Servicewüste Deutschland eben. Aber damit müsste ich leben. |
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Zitat:
Das Hausrecht hat übrigens der, dem es übertragen wurde, also durchaus auch die Mitarbeiter, sonst dürften die ja nie nem Ladendieb ein Hausverbot aussprechen oder ausstellen
__________________ Zitat:
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Jeder Verkäufer hat das Verkaufsrecht, sprich die Freihet, sich zu entscheiden, ob er gewillt ist, seine Ware an Kunde X zu verkaufen, oder nicht. Und so kann jeder Filalverantwortliche, bzw. gerade anwesende Vertretungsbevollmächtigte, sich entscheiden, ab 19:55 keine Verkäufe mehr tätigen zu wollen, an Personen, welche um diese Zeit noch nicht im Verkaufsraum anwesend sind. Das schon angesprochene Hausrecht gilt darüber hinaus natürlich auch. Hintergrund ist oft, daß der Dienstplan das Schichtende auf zB 20:30 festlegt, egal wann die Mitarbeiter tatsächlich mit allen Arbeiten fertig sind, und den Betrieb verlassen. Und 30 Minuten sind nicht viel Zeit, um alles ordnungsgemäss zu verstauen, aufzuräumen, womöglich auch noch Kassen- und/oder Tresorabrechnungen zu machen etc. Teilweise sind es die Mitarbeiter selbst, die nach Ladenschluß noch mit der Putzmaschine durch die Gänge wandern dürfen. Wenn man da noch von 19:55 bis 20:00 (bzw. 23:55-24:00) 15 Kunden in den Laden lässt, welche noch ausgiebig und in Ruhe einkaufen dürfen, ist das vom Ladenschlußgestz her zwar ok, aber den Feierabend um 20:30 kann man an den Haken hängen. Und wer arbeitet schon gerne ohne Bezahlung? Wenns nach der Chefetage geht, dann steht der Laden auch um 19:59:59 noch da wie eine Eins, und heisst jeden Kunden, der noch mal eben so reinhsuchen will, herzlich willkommen, und selbstverständlich kann der Kunde in aller Ruhe sich im gesamten Warensortiment bedienenm aussuchen und vergleichen. Aber die Mitarbeiter werden trotzdem nur bis maximal 20:30 bezahlt, und wehe, es entstehen zu viele Abschriften beim Frische-Angebot! Wie die MA das vor Ort lösen, ist ja nicht das Problem der Chefetage im Büro der Konzernzentrale. |
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Genau, dem Einzelhandel ginge es viel besser, wenn nicht immer die nervigen Kunden wären.... |
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Zitat:
Und das führt zu einem entsprechenden Kostendruck. Es werden Stundenleistungen festgesetzt, dH ein Filialverantwortlicher (-leiter sind es nur nich in den selteneren Fällen, ein Filialleiter ist schlicht zu teuer) bekommt eine monatliche "Stundenleistung" vorgesetzt, und damit hat er gefälligst auszukommen, und den prognostizierten Umsatz ranzuschaffen. Natürlich wäre es möglich, bis zur letzten Minute jeden einzelnen Gast mit dem vollen Rundum-Paket zu verwöhnen. Nur dann müssten die Kunden - und zwar alle! - auch bereit sein, nicht 51 sondern 99 cent je Liter fettarmer H-Milch auf den Tisch zu legen. |
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Ich danke euch für eure Antworten. Wie gesagt, mir ist bewusst, dass der Einzelhandel ein hartes Geschäft ist, aber das ist nicht nur im Einzelhandel so. Wenn wir ehrlich sind: In welchem Beruf kann man heute noch auf seinen pünktlichen Feierabend bestehen? Aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht sind wir uns ja alle einig, dass dem Kunde ein Geschäft bis Ladenschluss offen stehen sollte und der Kunde mindestens auch bis Ladenschluss bedient werden sollte. Es soll auch nicht jedes Geschäft bzw. jede Filiale generell verurteilt werden. Es gibt ja von Filiale zu Filiale große Unterschiede im Verhalten mit "Spätkunden". Eine Filiale an einem hochfrequentierten, zentralen Ort, an den sich noch fünf weitere Konkurrenten befinden, wird anders auf Spätkunden reagieren, als auf einem wenigfrequentierten, dörflichen Ort, an dem die Filiale quasi Monopolstellung hat. Zitat:
In anderen Ländern wie z. B. den USA würde es dafür vom Vorgesetzten eine Abmahnung geben. Kundenorientierung ist dort nämlich alles. Wenn sich in Deutschland herumsprechen würde, wie viel Luft in Sachen Kundenorientierung noch nach oben ist, dann würde sich hier noch einiges ändern. Es geht wie gesagt nicht darum nach Ladenschluss noch 30 Minuten lang Kunden zu Ende zu bedienen, sondern ein Gefühl für den Kunde zu entwickeln. Der Kunde kann erwarten, dass der Verkäufer in der Lage ist, zwischen einem "Bummelkäufer" und einem "Zielkäufer" zu unterscheiden - auch wenn er dazu jeden Spätkunde individuell nach seinem Kaufwunsch ansprechen muss. Sowas lässt sich sehr kundenfreundlich mit dem Hinweis klären, dass im Sinne einer fairen Kaufabwicklung kurz vor Ladenschluss nur noch kleine Wünsche erfüllt werden. |
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Wer ist sich da einig? Du mit dir selbst? Wenn der Verkäufer früher Schluss machen will, hat der Kunde Pech gehabt. Aus dem Ladenschlussgesetz kann er jedenfalls keine Rechte herleiten. |
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| AW: Einkauf kurz vor Ladenschluss Zitat:
Entschuldige, wenn ich an dieser Stelle etwas abfällig argumentiere, aber mir als Kunde sind doch die Wünsche eines einfachen Verkaufsmitarbeiters reichlich egal, wenn sein Vorgesetzter oder der Vorgesetzte des Vorgesetzten bzw. jede Person, die betriebswirtschaftliche Verantwortung trägt, die Meinung des Kunden teilt! Rein rechtlich ist das Bedienen von Kunden kurz vor und zum Teil auch nach Ladenschluss erlaubt und rein betriebswirtschaftlich würde auch kein Mensch ernsthaft die Philosophie vertreten und Kunden vor Ladenschluss aussperren. Darum geht es. Darin besteht meines Erachtens Einigkeit. Die tatsächlich gelebte Praxis ist eine vollkommen andere Geschichte! Und wenn das Geschäft nur ein halbwegs vernüpftiges Beschwerdemanagement hat, wird der Druck auf die Mitarbeiter von oben irgendwann so groß, dass der Kunde am Ende am längeren Hebel sitzt. Aber bis dahin dauert es noch einige Jahre in der Servicewüste Deutschland. |
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