Dies ist eine Diskussion zu Drei Situationen - Gewerbe oder nicht? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Drei Situationen - Gewerbe oder nicht? Ich habe hier zwei Situationen deren Gewerbsmäßigkeit es zu klären gilt. In beiden Situationen ist die Person Auszubildender. tut der Beruf zur Sache? Situation 1: Die Person ist begeistert vom Smartphonebetriebssystem Android und entwickelt in ihrer Freizeit Anwendungen, sog. Apps, für diese Plattform. Die entwickelten Apps verkauft sie gegen geringes Entgelt zur Finanzierung jeweils aktueller Geräte (die zur Entwicklung und zum Test nötig sind) im offiziellen Marktplatz des Systems (Google Market). Die Käufe bringen im Jahresdurchschnitt Monatlich etwa 45€ ein. davon kann die Person sich dann einmal Jährlich neue Hardware, also Smartphone, Tablet etc) kaufen und Kosten die für den Betrieb notwendig sind (Webspace, Datenbanken etc) zumindest teilweise decken. Es fällt dadurch am Ende kein Gewinn mehr ab sondern Die Person hat trotzdem noch Kosten selbst zu ragen. Fragestellung 1: Muss die Person für ihr Hobby Gewerbe anmelden? Fragestellung 2: Wenn ja, welche Gewerbeform? Ist dies ein selbstständiges Gewerbe? Fragestellung 3: Welche Steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? (Man beachte den Umsatz) Situation 2: Die Person hat einen Dedizierten Server bei einem Webhostingunternehmen angemietet. Monatlich entstehen der Person hieraus etwa 70€ an Kosten. Da die Person aufgrund einer Veränderung einen großen Teil der Leistung nicht mehr benötigt, überlegt sie sich einen Teil des Servers als vSrvers oder Webspace unterzuvermieten. Dafür kontaktiert sie in einem Forum andere Personen, die nach entsprechenden Angeboten suchen und bietet dies ausdrücklich von Privat an. Die vermeintlichen Kunden zahlen insgesamt weniger als der Server kostet. Es bleibt also ein Teil der Serverkosten weiterhin bei der Person. Effektiv wird kein Gewinn erzielt. Fragestellung 1: Muss die Person für ihr Hobby Gewerbe anmelden? Fragestellung 2: Wenn ja, welche Gewerbeform? Ist dies ein selbstständiges Gewerbe? Fragestellung 3: Welche Steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? (Man beachte den Umsatz) Situation 3: Die Personen aus Situationen eins und zwei sind ein und dieselbe Person. Die Fragestellungen gelten nun für zwei Fälle: Fall 1: Durch Verkauf von Apps und Vermietung von Serverressourcen übersteigen die "Einnahmen" die Serverosten im Jahresdurchschnitt um einen Betrag von rund 700 Euro. am Ende des Jahres kauft die Person sich davon für rund 500 Euro immer ein neues Android-Gerät zum Testen und Entwickeln der Apps Fall 2: Durch den Verkauf von Apps und Vermietung der Ressourcen können die anfallenden Kosten durch den Server gerade so gedeckt werden. Ein kleiner Teil der Kosten bleibt bei der Person. Fragestellung 1: Muss die Person für ihr Hobby Gewerbe anmelden? Fragestellung 2: Wenn ja, welche Gewerbeform? Ist dies ein selbstständiges Gewerbe? Fragestellung 3: Welche Steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? (Man beachte den Umsatz) Ich möchte euch schon im Voraus für eure Meinungen danken. Ich würde mich freuen, wenn ihr die Fragestellungen nach dem Muster Situation 1, Frage 1 beantworten könntet da es sonst eventuell zu unübersichtlich wird. Leider bin ich recht laienhaft was unser Rechtssystem angeht. Entschuldigt daher bitte eventuelle "dumme" Fragen. |
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| AW: Drei Situationen - Gewerbe oder nicht? Ein Gewerbe ist eine auf dauer angelegte, nach aussen hin erkennbare, planmäßige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht; insofern muss man also überprüfen, ob diese Kriterien erfüllt werden. Situation 1: Ein Gewerbe wäre es nicht, weil es hier an der Gewinnerzielungsabsicht fehlt; da wäre dann ein Hobby oder steuerrechtlich auch Liebhaberei genannt. Situation 2: das gleiche. Ob man das privat anbietet , spielt dabei keine Rolle, bzw. welchem Namen man dem Kinde gibt. Es kann natürlich sein. dass das Finanzamt eine unternehm. Tätigkeit unterstellt; insofern sollte man von Anfang an die Unterlagen sammeln. |
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| AW: Drei Situationen - Gewerbe oder nicht? Also bist du der Meinung, die Person müsste kein Gewerbe anmelde und folglich auch steuerrechtlich keine weiteren Angaben dazu machen, ähnlich wie bei einem hin und wieder auftretenden Privatverkauf bei einem Online-Auktionshaus, was ja ähnlich ist, da die Person ja nur ab und zu einmal eine neue App entwickelt und diese zur Kostensenkung gegen geringes Entgelt anbietet. Um es mal in einem Nicht-Juristendeutsch auszudrücken. |
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| AW: Drei Situationen - Gewerbe oder nicht? Das ist nicht meine Meinung, sondern die Meinung des Gesetzgebers bzw. der Rechtssprechung. |
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| AW: Drei Situationen - Gewerbe oder nicht? Entschuldige! Ich wollte damit ausdrücken dass das deine Sichtweise in Bezug auf den Gesetzestext ist, da es ja keine Rechteberatung sein kann. |
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| AW: Drei Situationen - Gewerbe oder nicht? Die entscheidende Antwort gibt hier das Finanzamt. Wenn das die angeführten Betriebskosten anerkennt und somit tatsächlich kein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird, wird's zur Liebhaberei (eine Konstruktion, die verhindern soll, daß die Verluste steuerlich geltend gemacht werden können; insofern ist die Einstufung als "Liebhaberei" durch das Finanzamt steuerlich eigentlich immer ein Nachteil). Steuerlich ist die Frage ob's ein Gewerbe ist oder eine freiberufliche Tätigkeit letztlich irrelevant, da die genannten Größenordnungen unterhalb der Freigrenze für die Gewerbesteuerpflicht bleiben. Knackpunkt bei der Einstufung als Gewerbe ist die Gewinnerzielungsabsicht. Die kann auch unterstellt werden, wenn es Verluste gibt - die meisten Unternehmen erwirtschaften in ihrer Gründungs- und Anfangsphase Verluste.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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