Dies ist eine Diskussion zu Domain auf fremden Namen innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Domain auf fremden Namen nehmen wir mal folgendes an: Person P lernt Existenzgründer E kennen. E beabsichtigt einen OnlineShop zu eröffnen, kennt sich aber mit der Materie kein bischen aus. P macht EDV etc beruftlich und bietet an, den technischen Teil des Shops kostenlos zu übernehmen. P verfügt über einen gemieteten Webspace. E bestellt nun eine Domain, die auf P läuft und auf Ps Webspace verlinkt ist. P installiert darauf nun einen Webshop. Der komplette Shop (Impressum, Pflege der Artikel, Versand, Einkauf, einfach ALLES) läuft über E. E erhält eines Tages ein Anruf vom vermeintlichem Gewerbeaufsichtsamt. Dieses gibt zunächst mündlich (schriftlich soll noch folgen) bekannt, dass E mit sofortiger Wirkung die Gewerbeerlaubnis verliert. Grund sei, dass E einen Webshop betreibt, der nicht auf seinen Namen läuft. Noch einmal: P ist Inhaber der Domain (bei der DENIC), E gehört alles am Shop. Selbst die Shopsoftware ist von E nachweislich gekauft und bezahlt worden. Das Amt argumentiert etwas von Diebstahl etc. P betreibt beim selben Webhoster selbst einen Webshop. Diese Domain läuft ebenfalls auf seinen Namen. Der Shop (Impressum etc) ebenfalls. Der Shop ist beim selben Programmierer vor langer Zeit gekauft worden. Er unterscheidet sich im Inhalt, von der Optik jedoch nicht. Diesen Shop will das vermeintliche Gewerbeaufsichtsamt auch gefunden haben und stellt einen Zusammenhang fest. Was meint ihr? Ist an der Sache nur die aller aller kleinste Grauzone zu erkennen oder ist hier absolut alles legal gelaufen? Person P erkennt in keinster Weise eine Schuld. Er zweifelt stark an die Echtheit des Anrufs. E hat den Shop mit sofortiger Wirkung stilllegen lassen und jegliche Handlung, für die ein Gewerbeschein notwendig wäre, eingestellt. |
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| AW: Domain auf fremden Namen Mir leuchtet zuallerst nicht ein, wieso man die Echheit des Anrufes nicht überprüft. Zudem ist das unternehmerische Risko ausschlaggebend für ein Strohmann-Verhältnis; eine Domain alleine würde m.E. erst mal dafür nicht ausreichen. |
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| AW: Domain auf fremden Namen Wieso die Echtheit des Anrufs nicht überprüft wurde, weiß niemand so genau. Der E ist seit dem Anruf zu keinem Gespräch mehr bereit. Den zweiten Absatz musst du mir leider nochmal erklären. Den versteh ich nicht |
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| AW: Domain auf fremden Namen P handelte hier auf fremde Rechnung für E, ohne dies kenntlich zu machen. Es dürfte ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegen. Richtg wäre gewesen, dass E ein Gewerbe anmeldet und im Impressum steht. Er hätte dann immer noch P als Erfüllungsgehilfen nutzen können und ihn auch als inhaltlich Verantwortlichen der Seite benennen können. |
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| AW: Domain auf fremden Namen Zitat:
also so ganz verstehen tu ich das jetzt nicht. |
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| AW: Domain auf fremden Namen Zitat:
Das ist etwas unüblich, eine Gewerbeuntersagung ist ein schwerwiegender eingriff, den man in der Regel nicht kurz am Telefon ausübt. Zitat:
Der Webshop läuft offensichtlich auf E, E trägt ofensichtlich auch alle unternehmerischen Risiken. dass der P dem E bei seiner unternehmerischen Tätigkeit hift, ist nicht verboten. Zitat:
Zitat:
aber im gesamtzusammenhang ist das aus meiner Sicht alles hanebüchen. |
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| AW: Domain auf fremden Namen Stimmt. Zitat:
Dass die Domain von E über P läuft und dieser auch den technischen Part übernimmt, soll ist für die Gewerbetätigkeit von E nicht schädlich. |
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| AW: Domain auf fremden Namen Danke euch allen schonmal. P handelt nicht im Namen dritter etc. P steht als Domaininhaber bei der Denic eingetragen, alles andere, wirklich alles (Tätigkeiten im Shop, Einkauf, Verkauf, Gewerbeschein, Impressum etc) läuft alles über E. P ist wirklich NUR Besitzer der Domain und macht den technischen Part - entgelt frei. |
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| AW: Domain auf fremden Namen Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Domain auf fremden Namen Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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