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Domain auf fremden Namen

Dies ist eine Diskussion zu Domain auf fremden Namen innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 18:33
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Domain auf fremden Namen

Hallo Gemeinde,
nehmen wir mal folgendes an:

Person P lernt Existenzgründer E kennen. E beabsichtigt einen OnlineShop zu eröffnen, kennt sich aber mit der Materie kein bischen aus. P macht EDV etc beruftlich und bietet an, den technischen Teil des Shops kostenlos zu übernehmen. P verfügt über einen gemieteten Webspace. E bestellt nun eine Domain, die auf P läuft und auf Ps Webspace verlinkt ist. P installiert darauf nun einen Webshop. Der komplette Shop (Impressum, Pflege der Artikel, Versand, Einkauf, einfach ALLES) läuft über E.

E erhält eines Tages ein Anruf vom vermeintlichem Gewerbeaufsichtsamt. Dieses gibt zunächst mündlich (schriftlich soll noch folgen) bekannt, dass E mit sofortiger Wirkung die Gewerbeerlaubnis verliert. Grund sei, dass E einen Webshop betreibt, der nicht auf seinen Namen läuft. Noch einmal: P ist Inhaber der Domain (bei der DENIC), E gehört alles am Shop. Selbst die Shopsoftware ist von E nachweislich gekauft und bezahlt worden. Das Amt argumentiert etwas von Diebstahl etc.

P betreibt beim selben Webhoster selbst einen Webshop. Diese Domain läuft ebenfalls auf seinen Namen. Der Shop (Impressum etc) ebenfalls. Der Shop ist beim selben Programmierer vor langer Zeit gekauft worden. Er unterscheidet sich im Inhalt, von der Optik jedoch nicht. Diesen Shop will das vermeintliche Gewerbeaufsichtsamt auch gefunden haben und stellt einen Zusammenhang fest.

Was meint ihr? Ist an der Sache nur die aller aller kleinste Grauzone zu erkennen oder ist hier absolut alles legal gelaufen?
Person P erkennt in keinster Weise eine Schuld. Er zweifelt stark an die Echtheit des Anrufs. E hat den Shop mit sofortiger Wirkung stilllegen lassen und jegliche Handlung, für die ein Gewerbeschein notwendig wäre, eingestellt.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 19:35
V.I.P.
 
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AW: Domain auf fremden Namen

Mir leuchtet zuallerst nicht ein, wieso man die Echheit des
Anrufes nicht überprüft.

Zudem ist das unternehmerische Risko ausschlaggebend für
ein Strohmann-Verhältnis;
eine Domain alleine würde m.E. erst mal dafür nicht ausreichen.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 00:01
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AW: Domain auf fremden Namen

Wieso die Echtheit des Anrufs nicht überprüft wurde, weiß niemand so genau. Der E ist seit dem Anruf zu keinem Gespräch mehr bereit.

Den zweiten Absatz musst du mir leider nochmal erklären. Den versteh ich nicht
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 01:08
V.I.P.
 
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AW: Domain auf fremden Namen

P handelte hier auf fremde Rechnung für E, ohne dies kenntlich zu machen. Es dürfte ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegen.

Richtg wäre gewesen, dass E ein Gewerbe anmeldet und im Impressum steht. Er hätte dann immer noch P als Erfüllungsgehilfen nutzen können und ihn auch als inhaltlich Verantwortlichen der Seite benennen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 09:04
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AW: Domain auf fremden Namen

Zitat:
Richtg wäre gewesen, dass E ein Gewerbe anmeldet und im Impressum steht.
E hat doch ein gewerbe angemeldet, und steht doch im Impressum..
also so ganz verstehen tu ich das jetzt nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 10:18
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AW: Domain auf fremden Namen

Zitat:
E erhält eines Tages ein Anruf vom vermeintlichem Gewerbeaufsichtsamt. Dieses gibt zunächst mündlich (schriftlich soll noch folgen) bekannt, dass E mit sofortiger Wirkung die Gewerbeerlaubnis verlier
t.

Das ist etwas unüblich,
eine Gewerbeuntersagung ist ein schwerwiegender eingriff,
den man in der Regel nicht kurz am Telefon ausübt.


Zitat:
Grund sei, dass E einen Webshop betreibt, der nicht auf seinen Namen läuft.
dazu müßte man eine genaue Begründung liefern:
Der Webshop läuft offensichtlich auf E,
E trägt ofensichtlich auch alle unternehmerischen Risiken.
dass der P dem E bei seiner unternehmerischen Tätigkeit
hift, ist nicht verboten.


Zitat:
das Amt argumentiert etwas von Diebstahl etc
wenig substanz

Zitat:
Ist an der Sache nur die aller aller kleinste Grauzone zu erkennen oder ist hier absolut alles legal gelaufen?
ich kenne mich mit den domain rechten im einzelnen nicht aus;
aber im gesamtzusammenhang ist das aus meiner Sicht
alles hanebüchen.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 12:05
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AW: Domain auf fremden Namen

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
E hat doch ein gewerbe angemeldet, und steht doch im Impressum..
Stimmt.

Zitat:
also so ganz verstehen tu ich das jetzt nicht.
Ich wohl auch nicht ...

Dass die Domain von E über P läuft und dieser auch den technischen Part übernimmt, soll ist für die Gewerbetätigkeit von E nicht schädlich.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 15:42
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AW: Domain auf fremden Namen

Danke euch allen schonmal.

P handelt nicht im Namen dritter etc. P steht als Domaininhaber bei der Denic eingetragen, alles andere, wirklich alles (Tätigkeiten im Shop, Einkauf, Verkauf, Gewerbeschein, Impressum etc) läuft alles über E. P ist wirklich NUR Besitzer der Domain und macht den technischen Part - entgelt frei.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 23:04
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AW: Domain auf fremden Namen

Zitat:
Zitat von Maik87 Beitrag anzeigen
E erhält eines Tages ein Anruf vom vermeintlichem Gewerbeaufsichtsamt.
Ein Fake.
Zitat:
Dieses gibt zunächst mündlich (schriftlich soll noch folgen) bekannt, dass E mit sofortiger Wirkung die Gewerbeerlaubnis verliert.
Für das Betreiben eines Webshops ist keine Gewerbeerlaubnis notwendig. Eine Gewerbeerlaubnis gibt's nur für erlaubnispflichtige Gewerbe.

Zitat:
Was meint ihr?
Grobe Verarsche...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 23:06
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AW: Domain auf fremden Namen

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
P handelte hier auf fremde Rechnung für E, ohne dies kenntlich zu machen. Es dürfte ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegen.
Quatsch mit Sauce.

Zitat:
Richtg wäre gewesen, dass E ein Gewerbe anmeldet und im Impressum steht.
Im Impressum einer Website muß der medienrechtlich Verantwortliche stehen. Das ist muß nicht der Gewerbebetrieb sein, dem die Website gehört.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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