Dies ist eine Diskussion zu Diskriminierung durch den Betreiber innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Diskriminierung durch den Betreiber Darf er also ein Schild mit der Aufschrift „Personen unter 150 cm, Negern und Blauhaarigen ist der Zutritt verweigert.“ an der Tür anbringen? |
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| AW: Diskriminierung durch den Betreiber Zitat:
Zitat:
bei den personen unter 150 sind überdurchschnittlich oft zb. asiatinnen betroffen. da könnte man unterstellen, dass eben genau diese gruppe benachteiligt werden soll, also eine rasse und ebenfalls vermutlich das weibliche geschlecht. falls nun im betrieb kein vernünftiger grund vorliegt, dass eben kleine personen nicht herein dürfen, ist es eine unzulässige diskriminierung. sachlicher grund könnte sein: personen werden von der druckwelle der maschinen, erfasst und irgendwie verletzt... dann wäre das keine diskriminierung sondern einfach blos vernünftig. bei blauhaarigen könnte es sich in erster linie um punks handeln, die eine andere weltanschauung haben. da fällt es auch nun recht schwer überhaupt einen sachlichen grund zu finden, warum blauhaarige nun nicht rein dürfen.... demnach ist es diskriminierung und nicht erlaubt. bei schwarzen (um jeztt nicht n.ger zu sagen) genua so. also wäre das nicht zulässig. |
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| AW: Diskriminierung durch den Betreiber Zitat:
Zitat:
Neger heißt Schwarzer. |
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| AW: Diskriminierung durch den Betreiber kommt aufs gleiche raus. Zitat:
Zitat:
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| AW: Diskriminierung durch den Betreiber Kann sich ein Betreiber nicht auf ein Recht einer selbstbestimmten Betriebsführung berufen? Es gibt doch bestimmt Betriebe, in denen sich – jedenfalls zu bestimmten Uhrzeiten – ausschließlich Senioren, Frauen … oder eine andere Klientel aufhalten. Ist es wirklich nicht möglich, Personen kategorisch durch eine begründete persönliche, politisch-weltanschaulich nicht relevante Abneigung auszuschließen? Kann man jemanden, in diesem Fall aufgrund seiner ausgefallenen Haarfarbe, nicht auch mit der Begründung auschließen, dass das ’Ambiente‘ der Räumlichkeit dadurch negativ beeinflusst wird? Ich kann mir vorstellen, dass CSU-Mitgliedern durchaus solche Gedanken durch den Kopf gehen. |
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| AW: Diskriminierung durch den Betreiber Kein Betreiber eines "Betriebes" wird so selten dämlich sein und ein solches oder ähnliches "Schildchen" anbringen. Im Rahmen seines Hausrechtes kann er, je nach Art des Betriebes, die Besucherströme sehr clever steuern
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Diskriminierung durch den Betreiber Zitat:
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| AW: Diskriminierung durch den Betreiber Also genüge es, die ersten fünf Minuten nach Ladenöffnung (in denen ohnehin kein Besuch zu erwarten ist) keine Einschränkung vorzunehmen, um anschließend nach Belieben – aber rechtens – zu ’selektieren‘? |
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| AW: Diskriminierung durch den Betreiber Zitat:
cateyes |
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