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Diskriminierung durch den Betreiber

Dies ist eine Diskussion zu Diskriminierung durch den Betreiber innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 03.01.2011, 18:26
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Diskriminierung durch den Betreiber

Darf er eine Diskriminierung an Personengruppen vornehmen, welche ihnen die Erlaubnis des Betretens seines Betriebs entzieht?

Darf er also ein Schild mit der Aufschrift „Personen unter 150 cm, Negern und Blauhaarigen ist der Zutritt verweigert.“ an der Tür anbringen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 20:01
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Darf er also ein Schild mit der Aufschrift „Personen unter 150 cm, Negern und Blauhaarigen ist der Zutritt verweigert.“ an der Tür anbringen?
Zitat:
§1 allgemeinem gleichbehandlungsgesetz:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
alle drei oebn genannten sind etnweder direkt oder indirekt betoffen.

bei den personen unter 150 sind überdurchschnittlich oft zb. asiatinnen betroffen. da könnte man unterstellen, dass eben genau diese gruppe benachteiligt werden soll, also eine rasse und ebenfalls vermutlich das weibliche geschlecht. falls nun im betrieb kein vernünftiger grund vorliegt, dass eben kleine personen nicht herein dürfen, ist es eine unzulässige diskriminierung. sachlicher grund könnte sein: personen werden von der druckwelle der maschinen, erfasst und irgendwie verletzt... dann wäre das keine diskriminierung sondern einfach blos vernünftig.

bei blauhaarigen könnte es sich in erster linie um punks handeln, die eine andere weltanschauung haben. da fällt es auch nun recht schwer überhaupt einen sachlichen grund zu finden, warum blauhaarige nun nicht rein dürfen.... demnach ist es diskriminierung und nicht erlaubt.

bei schwarzen (um jeztt nicht n.ger zu sagen) genua so.

also wäre das nicht zulässig.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 20:28
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
bei den personen unter 150 sind überdurchschnittlich oft zb. asiatinnen betroffen.
Ich würde dem Betreiber eher Kinderfeindlichkeit unterstellen. (:

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
bei blauhaarigen könnte es sich in erster linie um punks handeln, die eine andere weltanschauung haben. da fällt es auch nun recht schwer überhaupt einen sachlichen grund zu finden, warum blauhaarige nun nicht rein dürfen.... demnach ist es diskriminierung und nicht erlaubt.
Und wenn der Betreiber eine – weltanschaulich unabhängige – Abneigung gegenüber Personen mit blau gefärbten Haaren hat?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
bei schwarzen (um jeztt nicht n.ger zu sagen) genua so.
Neger heißt Schwarzer.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 20:40
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Ich würde dem Betreiber eher Kinderfeindlichkeit unterstellen. (:
kommt aufs gleiche raus.


Zitat:
Und wenn der Betreiber eine – weltanschaulich unabhängige – Abneigung gegenüber Personen mit blau gefärbten Haaren hat?
tja, das dürfte schwer zu erklären sein...


Zitat:
Neger heißt Schwarzer.
jo, manche leute benutzen das synonym...
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  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 23:59
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Kann sich ein Betreiber nicht auf ein Recht einer selbstbestimmten Betriebsführung berufen? Es gibt doch bestimmt Betriebe, in denen sich – jedenfalls zu bestimmten Uhrzeiten – ausschließlich Senioren, Frauen … oder eine andere Klientel aufhalten. Ist es wirklich nicht möglich, Personen kategorisch durch eine begründete persönliche, politisch-weltanschaulich nicht relevante Abneigung auszuschließen?

Kann man jemanden, in diesem Fall aufgrund seiner ausgefallenen Haarfarbe, nicht auch mit der Begründung auschließen, dass das ’Ambiente‘ der Räumlichkeit dadurch negativ beeinflusst wird? Ich kann mir vorstellen, dass CSU-Mitgliedern durchaus solche Gedanken durch den Kopf gehen.
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Alt 04.01.2011, 00:11
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Kein Betreiber eines "Betriebes" wird so selten dämlich sein und ein solches oder ähnliches "Schildchen" anbringen.

Im Rahmen seines Hausrechtes kann er, je nach Art des Betriebes, die Besucherströme sehr clever steuern
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 00:14
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Kann sich ein Betreiber nicht auf ein Recht einer selbstbestimmten Betriebsführung berufen?
doch schon, solange er kein geltendes recht verletzt. also in diesem fall gleichbehandlungsgesetze.


Zitat:
Es gibt doch bestimmt Betriebe, in denen sich – jedenfalls zu bestimmten Uhrzeiten – ausschließlich Senioren, Frauen … oder eine andere Klientel aufhalten.
dagegen ist nichts einzuwenden. gelichbehandlung heitß ja nicht, dass immer und überall ein einheitliches gemisch vorzuherrschen hat. es geht nur darum, niemanden zu diskriminieren.


Zitat:
Ist es wirklich nicht möglich, Personen kategorisch durch eine begründete persönliche, politisch-weltanschaulich nicht relevante Abneigung auszuschließen?
nicht, wenn es indirekt eine der randgruppen überproportional betrifft, weil man dann nicht mehr von persönlichen gründen ausgehen kann.


Zitat:
Kann man jemanden, in diesem Fall aufgrund seiner ausgefallenen Haarfarbe, nicht auch mit der Begründung auschließen, dass das ’Ambiente‘ der Räumlichkeit dadurch negativ beeinflusst wird?
das dürfte heutzutage mit der reinen haarfarbe nix zu tun haben. eine gepflegte erscheinung kann man sicherlich vorschreiben, eine haarfarbe allerdings nicht.


Zitat:
Ich kann mir vorstellen, dass CSU-Mitgliedern durchaus solche Gedanken durch den Kopf gehen.
das kann ich nicht so gut beurteilen, es ändert an der gesetzeslage aber auch nichts weiter.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 02:11
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Zitat:
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dagegen ist nichts einzuwenden. gelichbehandlung heitß ja nicht, dass immer und überall ein einheitliches gemisch vorzuherrschen hat. es geht nur darum, niemanden zu diskriminieren.
Also genüge es, die ersten fünf Minuten nach Ladenöffnung (in denen ohnehin kein Besuch zu erwarten ist) keine Einschränkung vorzunehmen, um anschließend nach Belieben – aber rechtens – zu ’selektieren‘?
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  #9 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 09:32
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Also genüge es, die ersten fünf Minuten nach Ladenöffnung (in denen ohnehin kein Besuch zu erwarten ist) keine Einschränkung vorzunehmen, um anschließend nach Belieben – aber rechtens – zu ’selektieren‘?
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das so gemeint war - und ausserdem wird Ihnen hier sicherlich niemand irgendwelche "Tricks" verraten, wie sie bestimmte Personengruppen diskriminieren können.

cateyes
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  #10 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 15:32
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AW: Diskriminierung durch den Betreiber

Ich möchte keine „Tricks“, ich möchte die Rechtsordnung verstehen.

Außerdem führe ich keinen Betrieb.
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