Dies ist eine Diskussion zu Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Rheiner (Post zunächst im allgemeinen Forum geschrieben, dort gelöscht und hier neu) -- IT-Freiberufler A arbeitete 3,5 Jahre auf Rechnung für Firma Z GmbH. Es liegt kein schriftlicher Auftrag vor, Absprachen erfolgten nur mündlich. Rechnungen sind monatlich 2400 EUR zzgl. MwSt. A arbeitet für Z in verantwortungsvoller Position und hat wichtige Unterlagen angefertigt und Zugänge zu eigenen Tools für Marketing, Controlling. Firma Z beendet plötzlich das "Auftragsverhältnis" schriftlich innerhalb weniger Tage ohne Vorfall, schuldhaftes Verhalten und ohne Nennung von Gründen. Frage 2) Hat A Anspruch auf Entschädigung, etwa eine Kündigungszeit des Vertrags? Marktüblich sind 3-6 Monate für diese Art an "Agenturleistung". Stichwort: Auftrag durch Regelmäßigkeit Frage 2) Ist A zur Herausgabe der angefallen (sensiblen und wichtigen) Daten zur Bewerkstelligung seiner Arbeit verpflichtet? (Kalkulationstabellen, Kontakte, eigene Tools mit gesammelten Daten) Es besteht keinerlei Absprache zur Abtretung von Urheber-Rechten an Dokumenten oder Anderem. Frage 3) Kann A der Firma die Rechte zur Nutzung der von Ihm angefertigten Dokumente, Daten etc entziehen? Das Urheberrecht lag immer bei ihm. Kann er zusätzlich gar nachträglich dafür Kosten veranschlagen?
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Niemand? Habe ich etwas falsch formuliert? Bitte um Feedback
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Zitat: Zitat:
Will man "Stetigkeit" und "Sicherheit", muß man dies vertraglich vereinbaren. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Er kann verlangen, vertragsgemäß für das bezahlt zu werden, was er geliefert bzw. geleistet hat. Nicht mehr, nicht weniger. Man könnte ggf. noch prüfen, ob nicht eventuell in Wahrheit ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorgelegen hat, und keine selbständige Tätigkeit. Dann müsste das ganz normal gekündigt werden - dann gelten aber natürlich auch die entsprechenden Verschwiegenheitsverpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber, die sich aus einem Arbeitsverhältnis halt ergeben.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Dies ist ein Forum. Kein kostenloser Dienstleistungsbetrieb.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Vielen Dank bis hierhin. Frage 2) Ist A zur Herausgabe der angefallen (sensiblen und wichtigen) Daten zur Bewerkstelligung seiner Arbeit verpflichtet? (Kalkulationstabellen, Kontakte, eigene Tools mit gesammelten Daten) Es besteht keinerlei Absprache zur Abtretung von Urheber-Rechten an Dokumenten oder Anderem. Gemeint sind nicht Geschäftsgeheimnisse, sondern Produkte der Dienstleistung. Wegen Urherberrecht, dass nicht übertragen wurde. Etwa erstellte Software, die angefertigt wurde und weiterhin genutzt werden soll, aber im Prinzip hat Z keine Lizens dazu. Diese wurde stillschweigend gewährt als das Verhältnis bestand.
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Er muß genau das liefern, was zu liefern er zugesagt hat. Was das ist, kann man nur beurteilen, wenn man den Wortlaut der Verträge kennt. Ggf. der mündlichen, wenn's keine schriftlichen gibt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Zitat:
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Zitat:
Wurde die Lieferung von Quelldateien vereinbart?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Zitat:
Was passiert, wenn z.B. A von Z verlangt, zu unterschreiben, dass diese Materialien nicht mehr benutzt werden müssen oder Lizenskosten gezahlt werden sollen?
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| AW: Dauerhafter Freiberufler ohne schriftlichen Auftrag - Entschädigung bei Beendigung? Dann wird man m.E. auch schlecht Anspruch darauf erheben können. Zitat:
Das dürfte eine umfangreiche und komplexe Arbeit werden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| freiberufler, gewerbe, kündigung, lizensierung |
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