Dies ist eine Diskussion zu Darf angestellte ein Verlag gründen ? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Darf angestellte ein Verlag gründen ? Person A ist angestellte. Darf Person A ein Verlag gründen ? Oder muss er sich selbständig machen ? |
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| AW: Darf angestellte ein Verlag gründen ? Wö wäre A denn angestellt? Bei einem Verlag? Ein Arbeitnehmer darf ohne Genehmigung seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Von daher dar ein Verlagsangestellter keinen eigenen Verlag gründen. Aber die Arzthelferin die ihre selbst verfassten Bücher verlegen will darf dafür einen eigenen Verlag gründen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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