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Brauchen Testkäufer einen Gewerbeschein?

Dies ist eine Diskussion zu Brauchen Testkäufer einen Gewerbeschein? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 15:05
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Brauchen Testkäufer einen Gewerbeschein?

Hallo,

eine Frage: Brauchen Testkäufer, die freiberuflich tätig sind, einen Gewerbeschein?

Vielen Dank und viele Grüße, Jens.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 15:25
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AW: Brauchen Testkäufer einen Gewerbeschein?

Entweder freier Beruf oder gewerbe;
in der Regel wird es wohl ein Gewerbe sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 16:34
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AW: Brauchen Testkäufer einen Gewerbeschein?

Zitat:
Zitat von citsch Beitrag anzeigen
eine Frage: Brauchen Testkäufer, die freiberuflich tätig sind, einen Gewerbeschein?
Freiberuflichkeit und Gewerbe schließen sich gegenseitig aus. Eine Tätigkeit ist entweder das eine oder das andere.

"Testkäufer" würde ich spontan aus dem Bauch heraus nicht zu den "freien Berufen" zuordnen.

Insofern würde dann eine Gewerbeanmeldung fällig. Aber genaues dazu sagt einem die zuständige Gewerbebehörde.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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